Geprüfter Sachverständiger und Fachgutachter für Abhörschutz und Cyber-Security

Der Geschäftsführer der LB Detektei, Sven Lungershausen, ist u.a. auch

Geprüfter Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF) und

zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 im Detektei und Bewachungsgewerbe.

Damit ist ein Höchstmaß an Expertise auch für Sicherheitskonzepte in Unternehmen und im Aufspüren von Abhöreinrichtungen sowie Software-Zugriffen vorhanden. Auch im Überprüfen von bestehenden Sicherheitseinrichtungen kann ein zertifizierter Sachverständiger und Gutachter tätig werden.

Sachverständige sind auch für Gerichte und Versicherungen im Einsatz

Der unabhängige Experten-Sachverstand eines Sachverständigen ist häufig auch gefragt von:

  • Gerichten in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Versicherungen
  • Sicherheitsverantwortlichen in Unternehmen und Unternehmensleitern, die das Sicherheitsniveau im eigenen Unternehmen checken lassen wollen
  • Staatsanwaltschaften
  • Privatpersonen
  • Ermittlungsbehörden

Als Fachgutachter können auch unabhängige neutrale Gutachten erstellt werden, z.B. auch bestehende Sicherheit oder Sicherheitslücken in Firmen oder bestimmten Systemen.

Bundesweiter Einsatz als Sachverständiger und Fachgutachter möglich

Gut für Auftraggeber: Unsere Sachverständigen- und Fachgutachter-Tätigkeit üben wir bundesweit aus und kommen in ganz Deutschland und der Schweiz gerne zu Ihnen.

Aus der privaten Wirtschaft kommen dabei häufig Auftrage:

  • Um vor Jahren oder von Dritten erstellte Sicherheitskonzepte auf Aktualität überprüfen zu lassen. Datendiebe entwickeln immer neue Wege, um unerlaubt an Informationen zu gelangen. Oft ist ein früher eingerichteter Schutz heute nicht mehr ausreichend
  • Um einen Gesamtüberblick im Unternehmen zu erlangen, welches Sicherheitslevel erreicht wird und welche Maßnahmen noch notwendig sind, um Cyber-Sicherheit zu verbessern oder zu gewährleisten
  • Nach eingetretenem Informationsabfluss, um solche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern oder um festzustellen, auf welchem Weg Informationen abgeflossen sind.

Als Sachverständiger kann man auch neutral die Arbeit dritter “Experten” begutachten

Nicht jeder, der sich Experte nennt, ist auch einer. Immer wieder kommt es vor, dass wir von Firmen oder Privatleuten beauftragt werden, die jemanden mit der Erstellung eines Sicherheitskonzepts beauftragt haben, welches Fragen aufwirft.

Als Sachverständiger kann geprüft und begutachtet werden, ob empfohlene oder bereits umgesetzte Konzepte wirklich zeitgemäß, notwendig und ausreichend sind, um das vereinbarte Ziel zu erreichen. Dies wird neutral anhand von neutralen, überprüfbaren Kriterien überprüft und auf Wunsch auch in einem Gutachten festgehalten.

Dies kann z.B. von Bedeutung sein, wenn es um die Bezahlung einer Rechnung für eine Dienstleistung geht, die unsachgemäß durchgeführt worden ist.

Gutachten für bestimmte Maßnahmen

Auch bestimmte – häufig in Unternehmen einzuziehende Maßnahmen können durch ein Sachverständigen-Gutachten überprüft werden, ob sie überhaupt im legalen Bereich sind. Dies kann z.B. von Bedeutung sein, wenn man mit eigener Videoüberwachung (verdeckt) den Mitarbeiter finden möchte, der für Informationsabfluss im Unternehmen vermutlich verantwortlich ist. Hier kann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, welches auch vor Gericht helfen wird.

IT-Forensik durch Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security

Ein Sachverständiger für Cyber-Security ist auch hilfreich, wenn es in den Bereich der IT-Forensik geht und es z.B. herauszufinden gilt:

  • Welche Informationen wann wie aus der EDV abgeflossen sind
  • Wer von wo Zugriff ausgeübt hat
  • Wann wo eine Infektion eines Systems stattgefunden hat
  • Welche Systeme im Haus überhaupt befallen sind
  • Welche Malware o.ä. auf einem Rechner Platz gefunden hat und was zu befürchten ist
  • Wie ggf. Vorhandene Sicherheitssysteme überwunden worden sind
  • Welche Spuren ein Datenabfluss hinterlassen hat

Mit Hilfe spezieller Hard- und Software kann man heute vielen Datendieben auf die Schliche kommen. Häufig auch dann, wenn diese versucht haben, Spuren zu verwischen oder zu vernichten.

Ausschreibungen mit Unterstützung durch Sachverständigen

Wenn Unternehmen und Behörden Sicherheitsaufgaben in Sachen Abhörschutz und Cyber-Security ausschreiben, hilft unser Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security gerne bei der Abfassung von Ausschreibungen und erstellt ein Anforderungsprofil, welches dazu führt, dass bei Erfüllung durch die Bieter optimaler Schutz besteht.

Wir prüfen nach Umsetzung auch gerne sachverständig, ob tatsächlich alle Anforderungen fachgerecht erfüllt worden sind und damit die Voraussetzungen für eine komplette Bezahlung vorliegen.

Wie gehen wir bei Erstellung eines Gutachtens in Sachen Cyber-Security und Abhörsicherheit vor?

Hier haben sich Abläufe wie folgt eingespielt:

  1. Telefonat, Videochat oder persönliches Gespräch über das Gutachten, die Erwartung, dabei auch Klärung von Fristen, Gebühren und der Vorgehensweise
  2. Klärung der zugrunde liegenden Sachverhalte
  3. Ggf. Besorgung notwendiger Unterlagen
  4. Vertragsabschluss
  5. Beweissicherung und Begutachtung
  6. Untersuchungen, Berechnungen, Recherchen
  7. Mitteilung Zwischenstand
  8. Erstellung und Aushändigung Gutachten
  9. Ggf. Klärung von Rückfragen

Welche Gutachten können wir erstellen?

Als zertifizierte Gutachter können wir bedarfsgerechte Gutachten erstellen, z.B.:

  • Schiedsgutachten
  • Beweissicherung
  • Schadensgutachten
  • Wertgutachten
  • Unabhängige IT-Expertise in Sachen Cyber-Sicherheit
  • Gutachten zur Abhörsicherheit

Abhörschutz nicht vernachlässigen – trotz vieler Cyber-Angriffe

Auch wenn jeden Tag in Deutschland Tausende Cyber-Angriffe stattfinden und das für Unternehmen eine große Gefahr ist, vor der man sich durch den Einsatz eines Sachverständigen schützen kann, sollte man die Gefahr durch Abhörmaßnahmen nicht unterschätzen.

Kleinste und teilweise auch leistungsfähige Abhörvorrichtungen kann man heute schon relativ leicht auch über Ebay und Amazon beziehen, sodass Erwerb und Einsatz leicht möglich sind. Ob unzufriedene Mitarbeiter, eingeschleuste Agenten oder Mitbewerber, die solche Wanzen und Abhörvorrichtungen installieren: Wenn dadurch wichtige Informationen abfließen und in die falschen Hände gelangen, kann dies teuer für ein Unternehmen werden. Wettbewerber und Nachrichtendienste freuen sich über technische Neuentwicklungen genauso wie über Kundenlisten und Informationen zu Einkaufspreisen und Lieferanten.

Abhöraktionen und Cyber-Angriffe auch zu Hause

Weil Abhörvorrichtungen wie Minisender und versteckte Kameras so leicht zu beschaffen sind, werden sie auch immer häufiger im Privatbereich eingesetzt. Gerade bei exponierten Personen, aber auch im Umfeld, wo man dies gar nicht denkt. Ob Freunde von Kindern, Journalisten, Ex-Partner oder sonstige Dritte: Installiert ist Schadsoftware oder Spyware schnell auf Rechnern und Smartphones. Dazu gibt es mittlerweile schon frei erhältliche Apps und Tools. Auch wird Abhörtechnik immer kleiner in der Bauweise und auch preiswerter, so dass die Hürde zum illegalen Einsetzen immer geringer wird.

Mit dem Sachverstand eines Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security untersuchen wir gerne auch im Privatbereich, ob eine Gefährdung oder gar ein Eingriff vorliegt, und geben sachverständigen Rat, durch welche Maßnahmen Schutz verbessert werden kann.

Welche Vorteile hat man bei der Einschaltung eines Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security?

  • Sachverständige sind bei der Arbeit zur Objektivität verpflichtet. Gutachten werden unparteiisch erstellt – nachdem gewissenhaft analysiert wurde
  • Besondere Sachkunde vorhanden, die zertifiziert wurde
  • Hohe Vertrauenswürdigkeit: Der Sachverständige hat dies schon bei der Zertifizierung bewiesen
  • Schweigepflicht: Über erlangte Geheimnisse und Vorkommnisse wird Stillschweigen bewahrt
  • Hohe Glaubwürdigkeit des Gutachtens auch nach außen hin

Wer in Sachen Abhörschutz und Cyber-Security einen Sachverständigen einschaltet und mit der Analyse der Situation betraut, ist auf der sicheren Seite und kann darauf vertrauen, dass ausreichend Sachverstand vorhanden ist, um Cyber-Sicherheit und Abhörschutz zu beurteilen.

Nehmen Sie Kontakt für eine Erstberatung auf

Oder kontaktieren Sie uns per

Kontaktformular.

Deutschlandweit gebührenfrei!

Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr

*HINWEIS

Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen..

Bleiben Sie informiert

Fallbeispiele zu unseren Einsätzen

Lauschabwehr: Ist Sicherheit teuer?

Viele Menschen ahnen nicht einmal, dass jemand sie belauschen…

Abhören durch Mitarbeiter

Ein Fall aus Süddeutschland, der durch uns aufgedeckt wurde,…

Teure Scheidung durch Abhören

Ein vermögender Privatkunde von über 60 Jahren schaltete uns…

Ex-Mitarbeiter liest Emails mit

Eine Firma des produzierenden Gewerbes hat uns kontaktiert, da…
© Copyright - Abhörschutz - Lauschabwehr 2023