Zertifizierter Sachverständiger und Fachgutachter für Detektei und Bewachungsgewerbe

Die Begriffe Detektiv und Detektei sind gesetzlich nicht geschützt. Am Markt tummeln sich viele Anbieter, die sich so nennen, aber nur unzureichend ausgebildet sind und über wenig Erfahrung verfügen. Das kann sich darin niederschlagen, dass die Bearbeitung von Aufträgen länger dauert oder aber nur unzureichend erfolgt. Mit nachweislicher Fachkompetenz ausgestattet ist jedoch ein Zertifizierter Sachverständiger und Fachgutachter für Detektei und Bewachungsgewerbe. Als solcher kann man nicht nur die Arbeit anderer für Gerichte und Versicherungen fachkundig beurteilen, sondern ist auch in der Lage für Kunden auf hohem Niveau Dienstleistungen zu erbringen.

Sven Lungershausen – geprüfter Sachverständiger

Unser Geschäftsführer Sven Lungershausen zeichnet sich gleich durch mehrere Zertifizierungen und Tätigkeiten aus, so ist er u.a.:

  • Geprüfter Sachverständiger für das Detektei und Bewachungsgewerbe (BDSF)
  • Geprüfter Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF)
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Wer schaltet zertifizierte Sachverständige für Detekteien ein?

Als Sachverständiger im Detektei und Bewachungsgewerbe werden Aufträge häufig erteilt von:

• Gerichten
• Versicherungen
• Rechtsanwälten
• Unternehmen
• Privatpersonen

Um ein seriöses fachkundiges Gutachten zu erstellen, sind jahrelange Erfahrung, hohes Fachwissen und die Zertifizierung zum Sachverständigen und Gutachter eine wichtige Voraussetzung. Ein Sachverständiger wird häufig herbeigezogen, wenn es z.B. um die Angemessenheit der Vergütungshöhe von Detektiven oder die Leistungsbeurteilung geht, aber die Tätigkeit eines Sachverständigen und Gutachters für Detektive und das Bewachungsgewerbe gehen deutlich weiter.

Was macht ein Sachverständiger für Detektei und Bewachungsgewerbe?

Als geprüfter Fachgutachter und Sachverständiger ist man in vielen Einsatzgebieten tätig, die Detektei und das Bewachungsgewerbe betreffen. Häufige Beauftragungsgründe sind z.B.:

  • Beurteilung der Qualität der Arbeit bei Ermittlungen durch Detektive
  • Überprüfung der Angemessenheit von Inrechnungstellungen durch Detekteien
  • Überprüfung von bestehenden Sicherheitskonzepten in Firmen
  • Aufstellung neuer Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Institutionen
  • Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen durch das Bewachungsgewerbe – auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben und Erfordernissen
  • Beratung zur Effizienzsteigerung/Kostenreduktion bei Sicherheitskonzepten
  • Sicherung von gerichtsfesten Beweisen
  • Begleitung von Ermittlungen in Betrieben – unter Einhaltung gesetzlicher Erfordernisse

Begutachtung strittiger Aufträge

Als Detektiv mit jahrelanger Erfahrung und der Kenntnis nicht nur zahlreicher Fälle, sondern auch guten Marktkenntnissen wird ein Sachverständiger und Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe häufig zur Begutachtung strittiger Fälle eingesetzt.

Hier geht es häufig um das Verhältnis von Leistungen zu Abrechnungen und Berichten, die dritte Detektive oder Detekteien betreffen. Als Sachverständiger kann man die Arbeitsweise, den Personaleinsatz und das Verhältnis von Leistung zu Abrechnung gut beurteilen, weswegen häufig eine Beauftragung von Gerichten und privaten Auftraggebern erfolgt, die eine unabhängige Einschätzung wertschätzen.

Als Senior Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. muss ein man ein jahrzehntelang bewährtes Aufnahmeverfahren durchlaufen, wodurch gewährleistet wird, dass nur wirklich qualifizierte Sachverständige als Senior Mitglied in den Bundesverband aufgenommen werden. Für Auftraggeber bedeutet dies die Sicherheit, einen wirklich kompetenten Fachmann an der Seite zu haben, der über die entsprechende Kompetenz verfügt Sachverhalte auch fachgerecht begutachten zu können.

Neben der fundierten Berufsausbildung und der jahrelangen nachgewiesenen Erfahrung sind Fachkenntnisse und Referenzen eine wichtige Voraussetzung für die Qualifizierung.

Die Gesamtheit der Anforderungen führt dazu, dass man als Sachverständiger und Fachgutachter für Detektei und Bewachungsgewerbe ein hohes Ansehen bei Gerichten, Behörden und auch Auftraggebern hat.

Qualifikation nach internationalen Maßstäben nachgewiesen: DIN EN ISO/IEC 17024

Die Sachverständigen-Qualifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstreicht die Qualifizierung nach internationalen Standards. Innerhalb der EU wird so für ein sehr hohes Niveau von Sachverständigen-Wissen gesorgt. Der Nachweis einer Qualifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 belegt, dass die Sachverständigen-Kompetenz nach einen global gültigen Standard dokumentiert wurde. Dies ist der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen gleichzusetzen, weswegen auch Gerichte einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen beauftragen können und auch tatsächlich beauftragen. Auch gerichtlich wurde bereits mehrfach festgestellt, dass nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestellte Sachverständige als zuverlässige und sachkundige Sachverständige und Gutachter gerichtlich bestellt werden können ( siehe z.B. LG Hechingen vom 19.7.2017 Az. 1 OH 19/15).

Was kostet ein Gutachten im Detektei- und Bewachungsgewerbe?

Bei Beauftragung durch Gerichte wird der Sachverständige im Regelfall nach Stunden abrechnen, die den tatsächlichen Aufwand abbilden. Die Vergütung für Sachverständige ist dabei im §9 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG ) geregelt. Die Fragestellung des Gerichts entscheidet über die Komplexität des Gutachtens. Das Gericht (Gerichtskasse) bezahlt das Gutachten und wird am Ende eines Prozesses im Regelfall die Gutachterkosten einer Partei auferlegen, also zurückfordern.

Bei Beauftragung durch Privatpersonen und Unternehmen ist der Stundensatz rechtlich frei verhandelbar und richtet sich nach Üblichkeit, Verhältnismäßigkeit und billigem Ermessen. Der Satz richtet sich nach der Komplexität der Angelegenheit und wieviel Aktenstudium notwendig ist, um den Auftrag zu erfüllen.

Eine Erstberatung zu einem Sachverständigengutachten bieten wir telefonisch oder per Videochat kostenlos an – oft können wir hier schon den Aufwand einschätzen und so Kosten nennen.

Sie erreichen uns dazu unter LB Detektei Kontakt oder telefonisch unter Tel. 0800 – 333 98 99 (Mo-Sa, 8-22 Uhr)

In Streitfällen besser zum Gutachter – für eine objektive Einschätzung

Wenn es zum Streit kommt – in Zusammenhang mit Aufträgen im Bewachungsgewerbe oder der Detektei – empfiehlt es sich, frühzeitig einen Sachverständigen einzuschalten, der auch bei verhärteten Fronten wieder auf die Sachebene zurück kommt und eine objektive Einschätzung zu den Dienstleistungen der Sicherheitsbranche, Bewachungsbranche oder der Detektive liefert.

Das inhabergeführte Sachverständigen-Büro der LB Detektei bietet diese Dienstleistung des Sachverständigen und des Fachgutachtens bundesweit an, sodass auch Sie von der jahrelangen Erfahrung im Detektei- und Bewachungsgewerbes profitieren können.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Unsere Fachgutachten sind vor Gericht verwertbar. Lassen Sie sich von uns hinsichtlich der Beweissicherung beraten. Wir haben große Erfahrung mit Gerichten, Anwaltskanzleien und auch Behörden.
Gerne sichern wir auch für Sie Beweise und nehmen eine Analyse des Sachverhalts vor, um ein gerichtsverwertbares Gutachten zu erstellen.

Schaden durch unsachgerechte Bewachung entstanden?

Wenn bei Ihnen ein Schaden durch Ihrer Meinung nach unsachgerechte Bewachung entstanden ist, sollten Sie uns einschalten. Glauben Sie, dass ein Sicherheitsmitarbeiter nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat? Dann sollten Sie sich unsere Einschätzung durch unseren Gutachter einholen, der auch gerichtsverwertbare Beweise sichert. Das von uns erstellte Gutachten im Bewachungsgewerbe kann eine wertvolle Hilfe vor Gericht werden.

Unzufrieden mit der Arbeit einer Detektei?

Sie sind unzufrieden mit der Arbeit einer Detektei und glauben, dass nicht sachgerecht und fachgerecht gearbeitet wurde? Dann lassen Sie uns die Vorgänge prüfen. Wir erstellen ein Gutachten im Detektei-Gewerbe und können zutreffend begutachten, ob die Arbeit sach- und fachgerecht erfüllt wurde und die verlangte Vergütung adäquat zur erbrachten Leistung und zur Beauftragung ist.

Auch wenn die Detektei angebliche Beweismittel geliefert hat, die das Gericht als nicht gerichtsverwertbar eingestuft hat, können wir beurteilen, ob dies auf Fehler der Detektei zurückgeht.

Unser Gutachten kann auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Bezahlung der Rechnung hilfreich sein.

Wenn Sachverstand für das Detektei- und Bewachungsgewerbe gefragt ist, sind wir der richtige Ansprechpartner.

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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen..

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