GPS-Tracker am Auto finden – professionelle Lauschabwehr für Fahrzeuge
Sie vermuten einen GPS-Tracker an Ihrem Auto oder haben den Eindruck, dass jemand Ihre Fahrten und Aufenthaltsorte kennt? Technische Überwachung beschränkt sich nicht auf Wohnungen und Büros. Auch Fahrzeuge können zur Ortung oder für andere Formen verdeckter Überwachung genutzt werden.
Die LB Detektive GmbH untersucht PKW, Firmenfahrzeuge, Transporter, Wohnmobile und Wohnwagen auf GPS-Tracker, Ortungstechnik, Abhörtechnik und weitere technische Auffälligkeiten.
Ein professionelles Fahrzeugscreening besteht dabei nicht aus einem kurzen Blick unter das Fahrzeug. Moderne Fahrzeuge verfügen selbst über umfangreiche Funk-, Kommunikations- und Ortungstechnik. Deshalb müssen physische Auffälligkeiten und technische Messwerte fachlich bewertet und von regulären Fahrzeugsystemen unterschieden werden.
Fahrzeugüberprüfung auf einen Blick
- Suche nach GPS- und GNSS-Trackern
- Suche nach Mobilfunk-Trackern
- Berücksichtigung von Bluetooth- und Nahbereichs-Trackern
- Suche nach möglicher Abhörtechnik
- physische und visuelle Fahrzeuguntersuchung
- technische Funk- und Spektrumanalyse
- NLJD-Untersuchungen in geeigneten Bereichen
- Prüfung auffälliger elektronischer Komponenten
- Berücksichtigung möglicher externer Stromversorgung
- Untersuchung von Innenraum und zugänglichen Fahrzeugbereichen
- Dokumentation auffälliger oder gefundener Komponenten
- weitergehende technische beziehungsweise forensische Untersuchung eines Fundes nach Absprache
Wie kann ein Auto überwacht werden?
Bei einer Fahrzeugüberwachung kommen unterschiedliche technische Ansätze infrage.
Eine der naheliegenden Möglichkeiten ist ein Ortungsgerät. Ein solches Gerät kann abhängig von Bauart und eingesetzter Technik Positionsinformationen erfassen und diese entweder übertragen oder lokal speichern.
Daneben können weitere technische Systeme relevant sein:
- GPS- beziehungsweise GNSS-Tracker
- Tracker mit Mobilfunkverbindung
- Bluetooth-basierte Ortungsgeräte
- lokal speichernde Datenlogger
- elektronische Komponenten mit eigener Stromversorgung
- an das Bordnetz angeschlossene Geräte
- Abhörtechnik mit Mikrofon
- andere nachträglich eingebrachte elektronische Komponenten
Welche Technik tatsächlich eingesetzt werden könnte, lässt sich nicht allein anhand des Verdachts bestimmen. Deshalb sollte eine Fahrzeuguntersuchung ergebnisoffen durchgeführt werden.
GPS-Tracker am Auto finden
GPS-Tracker werden häufig als Oberbegriff für Fahrzeugortung verwendet. Technisch ist die Situation differenzierter.
Ein Ortungsgerät kann Satellitennavigation wie GPS beziehungsweise andere GNSS-Systeme zur Positionsbestimmung verwenden. Die ermittelte Position muss anschließend aber noch gespeichert oder an einen Dritten übertragen werden.
Je nach Gerät kann dies beispielsweise über Mobilfunk erfolgen. Andere Systeme speichern Daten lokal oder nutzen andere Kommunikationsverfahren.
Deshalb reicht es nicht aus, ausschließlich nach einem bestimmten „GPS-Signal“ zu suchen.
AirTag und Bluetooth-Tracker am Fahrzeug
Neben klassischen GPS-Trackern spielen kleine Bluetooth-basierte Ortungsgeräte eine zunehmende Rolle.
Solche Geräte funktionieren technisch anders als ein klassischer GPS-/Mobilfunk-Tracker. Sie können ihre Position beziehungsweise Nähe über ein Netzwerk anderer kompatibler Geräte mittelbar bestimmbar machen.
Bei einem Fahrzeug-Screening sollte deshalb abhängig von der Verdachtslage auch diese Gerätekategorie berücksichtigt werden.
Warnmeldungen eines Smartphones über einen unbekannten Tracker sollten ernst genommen, aber zunächst technisch eingeordnet werden. Eine Warnmeldung allein beantwortet beispielsweise noch nicht, wo sich ein Gerät befindet oder ob es tatsächlich gezielt am eigenen Fahrzeug angebracht wurde.
Auto wird überwacht – welche Anzeichen gibt es?
Es gibt kein einzelnes Merkmal, das zuverlässig beweist, dass ein Fahrzeug technisch überwacht wird.
Ein Verdacht kann beispielsweise entstehen, wenn:
- eine andere Person wiederholt ungewöhnlich genaue Kenntnisse über Aufenthaltsorte besitzt
- jemand regelmäßig an Orten erscheint, die vorher nicht bekannt waren
- ein Smartphone vor einem unbekannten Tracker warnt
- eine Werkstatt eine unbekannte technische Komponente entdeckt
- am Fahrzeug ungewöhnliche Kabel, Bauteile oder Befestigungen auffallen
- nach einer Trennung oder einem Konflikt konkrete Hinweise auf Nachstellung bestehen
- bei einem Firmenfahrzeug sensible Fahrten oder Termine bekannt werden
Keiner dieser Punkte ist für sich genommen ein Beweis für einen GPS-Tracker.
Entscheidend ist eine technische Untersuchung, die zunächst offenlässt, ob überhaupt eine Manipulation vorhanden ist.
GPS-Tracker nach Trennung oder bei Stalking-Verdacht
Bei Privatpersonen entsteht der Verdacht einer Fahrzeugortung häufig im Zusammenhang mit einer Trennung, Nachstellung oder einem persönlichen Konflikt.
Gerade dann sollte nicht vorschnell ausschließlich nach einem physischen Tracker gesucht werden.
Eine andere Person könnte den Aufenthaltsort gegebenenfalls auch über andere Informationswege kennen. Relevant können beispielsweise Standortfreigaben, gemeinsam genutzte Benutzerkonten, Smartphones oder andere digitale Dienste sein.
Deshalb sollte die tatsächliche Verdachtslage vor der Untersuchung möglichst genau beschrieben werden.
GPS-Tracker an Firmenfahrzeugen
Auch bei Unternehmen kann die Kenntnis von Fahrzeugbewegungen sensible Informationen offenlegen.
Bewegungsdaten können beispielsweise Rückschlüsse auf:
- Kundenbesuche
- Geschäftspartner
- Verhandlungstermine
- Standorte
- Projektaktivitäten
- geschäftliche Kontakte
- Reisebewegungen von Führungskräften
ermöglichen.
Bei einem entsprechenden Schutzbedarf können deshalb auch Geschäftsführungs-, Vorstands- oder andere sensible Firmenfahrzeuge in ein TSCM-Konzept einbezogen werden.
Kann ein Fahrzeug auch abgehört werden?
Grundsätzlich können Fahrzeuge nicht nur zur Ortung interessant sein.
Im Fahrzeug werden Telefonate geführt und vertrauliche Gespräche geführt. Elektronische Geräte mit Mikrofon oder anderen Aufzeichnungsfunktionen können deshalb ebenfalls Bestandteil einer Verdachtslage sein.
Eine professionelle Fahrzeuguntersuchung kann daher neben Ortungstechnik auch mögliche Abhörtechnik berücksichtigen.
Welche Untersuchungsverfahren erforderlich sind, richtet sich nach Fahrzeug, technischer Ausstattung und konkretem Verdacht.
Warum eine reine Sichtkontrolle nicht ausreicht
Eine sorgfältige visuelle und physische Kontrolle ist ein wichtiger Bestandteil eines Fahrzeugscreenings.
Sie sollte jedoch nicht das einzige Verfahren sein.
Fahrzeuge besitzen zahlreiche Bereiche, Leitungen, Steuergeräte, Sensoren und elektronische Komponenten. Gleichzeitig können zusätzliche Geräte klein sein oder sich optisch unauffällig in die vorhandene technische Umgebung einfügen.
Deshalb kombinieren wir abhängig vom Auftrag physische Kontrolle mit technischen Untersuchungsverfahren.
Wie läuft ein professionelles Fahrzeugscreening ab?
Der genaue Ablauf hängt von Fahrzeugtyp und Verdachtslage ab. Grundsätzlich erfolgt die Untersuchung in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten.
1. Aufnahme der Verdachtslage
Zunächst klären wir, warum eine Fahrzeugüberwachung vermutet wird.
Dabei können beispielsweise folgende Fragen relevant sein:
- Seit wann besteht der Verdacht?
- Wer könnte ein Interesse an den Bewegungsdaten haben?
- Wer hatte Zugang zum Fahrzeug?
- Gab es Werkstatt-, Reinigungs- oder andere Fremdzugänge?
- Wurde bereits eine unbekannte Komponente entdeckt?
- Gab es eine Tracker-Warnmeldung auf einem Smartphone?
- Besteht zusätzlich der Verdacht einer Smartphone-Überwachung?
2. Dokumentation des Fahrzeugs
Vor weitergehenden Eingriffen kann der Ausgangszustand relevanter Bereiche dokumentiert werden.
Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn später eine unbekannte technische Komponente festgestellt wird.
3. Physische und visuelle Untersuchung
Das Fahrzeug wird in den für den Auftrag relevanten und zugänglichen Bereichen systematisch untersucht.
Dabei wird auf nachträglich eingebrachte, nicht nachvollziehbare oder technisch auffällige Komponenten geachtet.
4. Technische Funkuntersuchung
Abhängig von der Aufgabenstellung kann die Funkumgebung analysiert werden.
Dabei besteht die Herausforderung darin, mögliche relevante Übertragungen von regulärer Fahrzeug-, Mobilfunk-, WLAN-, Bluetooth- und sonstiger Funktechnik zu unterscheiden.
5. Untersuchung auf elektronische Komponenten
In geeigneten Bereichen können zusätzliche technische Verfahren wie die nichtlineare Halbleiterdetektion (NLJD) eingesetzt werden.
Ein NLJD erkennt jedoch nicht automatisch einen „GPS-Tracker“. Das Verfahren kann bei der Suche nach elektronischen Komponenten unterstützen. Ein technischer Befund muss anschließend weiter untersucht und bewertet werden.
6. Bewertung festgestellter Auffälligkeiten
Eine unbekannte Funkübertragung oder elektronische Komponente ist zunächst ein technischer Befund.
Erst durch weitere Untersuchung lässt sich beurteilen, ob es sich um reguläre Fahrzeugtechnik, Zubehör oder möglicherweise eine nicht zum Fahrzeug gehörende Komponente handelt.
7. Dokumentation
Die Untersuchung und relevante Feststellungen werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang dokumentiert.
Welche Bereiche eines Fahrzeugs werden untersucht?
Welche Fahrzeugbereiche einbezogen werden, hängt von Fahrzeugtyp, Zugänglichkeit und Auftrag ab.
Relevant können beispielsweise sein:
- Fahrzeuginnenraum
- Sitz- und Konsolenbereiche
- Koffer- beziehungsweise Laderaum
- zugängliche Verkleidungsbereiche
- Motor- und Technikbereiche
- Unterboden beziehungsweise von außen zugängliche Fahrzeugbereiche
- OBD- und Anschlussbereiche
- nachträglich eingebaute elektronische Komponenten
- Stromversorgungen und auffällige Leitungen
Eine professionelle Untersuchung bedeutet nicht, das Fahrzeug ohne konkreten Anlass vollständig zu zerlegen. Weitergehende Demontagen sollten technisch begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Tracker mit Akku oder Fahrzeugstrom
Ortungsgeräte können technisch unterschiedlich mit Energie versorgt werden.
Ein Gerät kann über einen eigenen Akku verfügen oder mit einer vorhandenen Stromversorgung verbunden sein.
Diese Unterscheidung beeinflusst unter anderem mögliche Einbauorte, Betriebsdauer und Untersuchungsansatz.
Deshalb darf sich ein Screening nicht ausschließlich auf magnetisch befestigte Akkutracker an der Fahrzeugaußenseite konzentrieren.
OBD-Tracker und nachträglich angeschlossene Geräte
Fahrzeuge besitzen Diagnose- und andere technische Anschlüsse, an denen zusätzliche Geräte betrieben werden können.
Ein dort angeschlossenes Gerät ist jedoch nicht automatisch illegal oder verdächtig. Flottenmanagement, Fahrtenbuchsysteme, Versicherungs- oder Diagnoselösungen können legitime Gründe für zusätzliche Hardware sein.
Entscheidend ist deshalb auch hier die Frage, ob die vorhandene Komponente bekannt, autorisiert und technisch nachvollziehbar ist.
Findet man auch einen ausgeschalteten GPS-Tracker?
Ein Gerät, das während der Untersuchung keine Funkübertragung erzeugt, kann nicht anhand einer gerade stattfindenden Funkübertragung lokalisiert werden.
Professionelle Fahrzeuguntersuchungen beschränken sich deshalb nicht ausschließlich auf die Suche nach aktiven Funksignalen.
Physische Untersuchung und weitere technische Verfahren können auch bei nicht aktiv sendenden elektronischen Komponenten relevant sein.
Ob ein konkreter Tracker tatsächlich erkannt werden kann, hängt jedoch von Bauart, Einbauort, Zugänglichkeit und den eingesetzten Untersuchungsverfahren ab.
Eine Garantie, jedes denkbare Gerät unter allen Umständen zu finden, wäre technisch nicht seriös.
Warum professionelle Lauschabwehr nicht allein aus der Suche nach aktiven Funkwanzen besteht, erläutern wir ausführlicher in unserem Wissensartikel Was bedeutet TSCM?.
Was passiert, wenn wir einen GPS-Tracker finden?
Wird eine unbekannte oder verdächtige technische Komponente gefunden, sollte sie nicht automatisch sofort eingeschaltet, geöffnet, zurückgesetzt oder anderweitig verändert werden.
Wenn eine spätere Beweissicherung oder strafrechtliche beziehungsweise zivilrechtliche Verwendung in Betracht kommt, kann der Zustand des Fundes relevant sein.
Je nach Situation können folgende Schritte sinnvoll sein:
- Dokumentation des Fundorts
- Fotodokumentation
- Beschreibung der Einbausituation
- Dokumentation vorhandener Kennzeichnungen
- kontrollierte Sicherung der Komponente
- Prüfung auf SIM- oder Speichermedien
- weitergehende technische beziehungsweise forensische Untersuchung
- Abstimmung mit Rechtsanwalt oder zuständiger Behörde
Welche Vorgehensweise richtig ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Kann festgestellt werden, wer den Tracker angebracht hat?
Nicht automatisch.
Allein aus dem Fund eines GPS-Trackers lässt sich in der Regel nicht unmittelbar ableiten, wer ihn angebracht hat.
Je nach Gerät und Sachverhalt können jedoch technische oder digitale Informationen vorhanden sein, die für eine weitergehende Untersuchung relevant sind.
Dazu können beispielsweise Gerätekennzeichnungen, SIM-Karten, Speichermedien oder andere technische Artefakte gehören.
Ob daraus eine Zuordnung zu einer konkreten Person möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine solche Zuordnung kann nicht seriös im Voraus versprochen werden.
GPS-Tracker gefunden – nicht vorschnell entfernen
Wer selbst einen verdächtigen Gegenstand am Fahrzeug entdeckt, sollte bei möglicher Beweisrelevanz vorsichtig vorgehen.
Insbesondere sollte das Gerät nicht unnötig:
- geöffnet
- eingeschaltet
- zurückgesetzt
- mit einem eigenen Computer verbunden
- mit einer eigenen SIM-Karte getestet
- technisch verändert
werden.
Dokumentieren Sie nach Möglichkeit zunächst die Auffindesituation und lassen Sie sich zur weiteren Vorgehensweise beraten.
Rufen Sie bei Abhörverdacht nicht aus dem betroffenen Fahrzeug an
Wenn neben einer Ortung auch eine mögliche akustische Überwachung des Fahrzeugs vermutet wird, sollte die geplante Untersuchung nicht im Fahrzeug besprochen werden.
Nehmen Sie die Kontaktaufnahme möglichst außerhalb des betroffenen Fahrzeugs und über ein Kommunikationsmittel vor, das nicht selbst Bestandteil Ihres Verdachts ist.
Vermeiden Sie außerdem unnötige Gespräche über den geplanten Untersuchungstermin mit Personen, die für den Sachverhalt relevant sein könnten.
Auch das Smartphone kann den Standort preisgeben
Wenn eine andere Person ungewöhnlich genaue Kenntnisse über Aufenthaltsorte besitzt, muss nicht zwangsläufig ein physischer GPS-Tracker am Fahrzeug vorhanden sein.
Auch Smartphones und Benutzerkonten können Standortinformationen bereitstellen.
Relevant können beispielsweise sein:
- Standortfreigaben
- gemeinsam genutzte Benutzerkonten
- verbundene Geräte
- Familienfreigaben
- Apps mit Standortzugriff
- andere digitale Dienste
Deshalb überprüfen wir die Mobilgeräte des Auftraggebers im Rahmen einer beauftragten Lauschabwehr kostenlos mit.
Eine vollständige Mobile-forensische Tiefenanalyse ist davon zu unterscheiden und wird bei Bedarf nach vorheriger Absprache separat beauftragt.
Fahrzeugprüfung für Privatkunden
Bei Privatkunden steht häufig die Frage im Mittelpunkt, ob ein Ex-Partner, eine andere nahestehende Person oder ein unbekannter Dritter Bewegungen nachvollziehen kann.
Gerade in solchen Situationen ist eine ergebnisoffene Untersuchung wichtig.
Wir suchen nicht mit der Vorgabe, zwingend einen Tracker finden zu müssen. Ziel ist festzustellen, ob im vereinbarten Untersuchungsumfang technische Auffälligkeiten vorhanden sind und wie diese zu bewerten sind.
Fahrzeugscreening für Unternehmen
Bei Unternehmen kann ein Fahrzeug Teil eines umfassenderen Schutzkonzeptes sein.
Das betrifft insbesondere Fahrzeuge von:
- Geschäftsführung
- Vorständen
- Schlüsselpersonen
- Forschungs- und Entwicklungsverantwortlichen
- M&A-Verantwortlichen
- Personen mit Zugang zu besonders sensiblen Informationen
Eine Fahrzeuguntersuchung kann dabei mit der TSCM-Prüfung von Büros, Besprechungsräumen oder anderen sensiblen Bereichen kombiniert werden.
Wohnmobile und Wohnwagen auf Überwachungstechnik prüfen
Auch Wohnmobile und Wohnwagen können untersucht werden.
Aufgrund ihrer technischen und baulichen Struktur unterscheiden sie sich jedoch teilweise deutlich von einem klassischen PKW.
Zusätzliche Stromversorgung, größere Innenräume, Einbauten und umfangreichere technische Installationen können den Untersuchungsumfang beeinflussen.
Der konkrete Aufwand wird deshalb anhand des jeweiligen Fahrzeugs festgelegt.
Professionelle Messtechnik für die Fahrzeuguntersuchung
Je nach Aufgabenstellung setzen wir unterschiedliche Untersuchungsverfahren ein.
Dazu können beispielsweise gehören:
- HF- und Spektrumanalyse
- nichtlineare Halbleiterdetektion (NLJD)
- physische und visuelle Untersuchung
- optische Prüfverfahren
- endoskopische Untersuchung geeigneter Bereiche
- weitere technische Messverfahren abhängig vom Fahrzeug
Zum Einsatz kommt spezialisierte Technik für professionelle technische Lauschabwehr, unter anderem von Research Electronics International (REI).
Entscheidend ist nicht die Anzahl der eingesetzten Geräte, sondern die Kombination geeigneter Untersuchungsverfahren und die fachliche Bewertung der Ergebnisse.
TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die LB Detektive GmbH verfügt über ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.
Die Zertifizierung betrifft das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens und unterstützt strukturierte Prozesse bei Planung, Durchführung und Dokumentation unserer spezialisierten Dienstleistungen.
Personenzertifizierter Sachverstand nach DIN EN ISO/IEC 17024
Ergänzend steht nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Sachverstand zur Verfügung.
Die beiden Zertifizierungen sind fachlich voneinander zu unterscheiden. DIN EN ISO 9001 betrifft das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens, während DIN EN ISO/IEC 17024 die Zertifizierung einer Person anhand definierter Kompetenzanforderungen betrifft.
Gerade bei Fahrzeuguntersuchungen ist die fachliche Bewertung entscheidend. Ein elektronisches Bauteil, ein Funksignal oder ein zusätzliches Kabel ist zunächst nur eine Auffälligkeit und noch kein Nachweis einer illegalen Überwachung.
Wie viel kostet eine GPS-Tracker-Suche am Auto?
Der Preis eines professionellen Fahrzeugscreenings richtet sich nach Fahrzeugtyp, technischer Ausstattung, Verdachtslage und vereinbartem Untersuchungsumfang.
Ein PKW unterscheidet sich beispielsweise deutlich von einem Wohnmobil oder einem technisch umfangreich ausgestatteten Spezialfahrzeug.
Vor der Beauftragung wird deshalb geklärt, welches Fahrzeug untersucht werden soll und welcher Umfang sinnvoll ist.
Häufige Fragen zur GPS-Tracker-Suche am Fahrzeug
Kann man einen GPS-Tracker am Auto finden?
Mit einer Kombination aus physischer und technischer Untersuchung können Ortungsgeräte und andere elektronische Auffälligkeiten gesucht werden. Ob ein bestimmtes Gerät erkannt werden kann, hängt von Bauart, Einbauort, Betriebszustand und Zugänglichkeit ab.
Wo werden GPS-Tracker am Auto versteckt?
Mögliche Einbauorte hängen stark von Gerät und Fahrzeug ab. Eine professionelle Untersuchung sollte sich deshalb nicht auf eine kurze Liste vermeintlich typischer Verstecke beschränken, sondern das konkrete Fahrzeug systematisch betrachten.
Kann ein ausgeschalteter GPS-Tracker gefunden werden?
Ein nicht sendendes Gerät lässt sich nicht anhand einer aktiven Funkübertragung lokalisieren. Andere Untersuchungsverfahren können jedoch bei der Suche nach elektronischen Komponenten unterstützen.
Kann man einen AirTag am Auto finden?
Bluetooth-basierte Tracker können bei einer entsprechenden Verdachtslage berücksichtigt werden. Sie funktionieren technisch anders als klassische GPS-/Mobilfunk-Tracker.
Kann ein GPS-Tracker Gespräche im Auto abhören?
Einige technische Geräte können neben Ortungsfunktionen weitere Sensoren oder Funktionen besitzen. Ob eine konkrete Komponente Audio erfassen kann, muss anhand des jeweiligen Gerätes technisch geprüft werden.
Kann festgestellt werden, wer einen GPS-Tracker angebracht hat?
Nicht allein aufgrund des Fundes. Je nach Gerät können jedoch technische Artefakte vorhanden sein, die eine weitergehende Untersuchung ermöglichen. Eine Identifizierung des Verantwortlichen kann nicht garantiert werden.
Soll ich einen gefundenen Tracker sofort entfernen?
Wenn eine spätere Beweissicherung relevant sein könnte, sollte die Auffindesituation zunächst dokumentiert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Kann auch mein Smartphone meinen Standort weitergeben?
Ja. Standortfreigaben, Benutzerkonten, Apps und verbundene Geräte können ebenfalls relevant sein. Deshalb sollte bei einem entsprechenden Verdacht nicht ausschließlich das Fahrzeug betrachtet werden.
Untersuchen Sie auch Firmenfahrzeuge?
Ja. Fahrzeug-Screenings können sowohl für Privatfahrzeuge als auch für Firmen-, Geschäftsführungs- und andere geschäftlich genutzte Fahrzeuge durchgeführt werden.
Werden auch Wohnmobile untersucht?
Ja. Aufgrund der größeren und technisch anders aufgebauten Umgebung kann sich der Untersuchungsaufwand von einem klassischen PKW unterscheiden.
Muss das Fahrzeug vollständig zerlegt werden?
Nein. Eine professionelle Untersuchung bedeutet nicht, ein Fahrzeug ohne konkreten Anlass vollständig zu demontieren. Weitergehende Eingriffe sollten technisch begründet und abgestimmt werden.
Fahrzeug auf GPS-Tracker und Abhörtechnik überprüfen lassen
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Fahrten nachvollzogen oder Gespräche im Fahrzeug überwacht werden, sollte die Untersuchung nicht auf die Suche nach einem einzigen Gerätetyp reduziert werden.
Ein professionelles Fahrzeugscreening verbindet physische Untersuchung, geeignete technische Messverfahren und die fachliche Bewertung festgestellter Auffälligkeiten.
Besteht bereits ein konkreter Überwachungsverdacht, kontaktieren Sie uns möglichst nicht aus dem betroffenen Fahrzeug und verwenden Sie nach Möglichkeit auch kein Kommunikationsgerät, das selbst Bestandteil Ihres Verdachts ist.











