Meine Nachbarn spionieren mich aus – was kann ich tun?

Das Leben könnte in manchem Haus und mancher Wohnung so schön sein, wenn nur die Nachbarn nicht wären … Manchmal hat man die Nachbarn beim Einzug falsch eingeschätzt, manchmal ändert sich die Nachbarstruktur, während man in einem Haus lebt und manchmal rasten Nachbarn einfach aus – ohne, dass man sich das erklären kann. Immer wieder kommt es vor, dass Nachbarn einen ausspionieren, ob aus Neid oder Langeweile ist dahingestellt, aber das Ausspionieren geht dann auch über das reine Beobachten, wann man Besuch bekommt, hinaus. Teilweise werden GPS-Sender unter dem Auto angebracht, um herauszufinden, wo der unliebsame Nachbar seine Zeit verbracht hat, teilweise werden auch Wanzen im Haus angebracht. Offene Kameraüberwachung vom Nachbargrundstück sieht man auch immer wieder. Doch was kann man tun, wenn Nachbarn zu Spionen werden?

Manische Stalker können oft nicht anders

Häufig sind die Nachbarn als Spione von dem Drang besessen, nachstellen zu müssen und werden von Hass getrieben. Manchmal werden auch Flugdrohnen beim Gartengrillfest eingesetzt, um zu schauen, was sich in Nachbars Garten so tut. Spätestens dann sollte man einschreiten, zumal auch Gerichte immer wieder entschieden haben, dass solche Maßnahmen unzulässige Grenzüberschreitungen sind (z.B. AG Potsdam 37 C 454/13).

Was kann man rechtlich unternehmen?

Gegen zu nervige, neugierige und einen gar verfolgenden Nachbarn kann man auch rechtlich vorgehen:

a) Zivilrechtlich kann man einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil in das eigene Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird (§§ 823 und 1004 BGB)
b) Strafrechtlich kann man eine Strafanzeige wegen Nachstellung nach § 238 StGB stellen, was allerdings gut dokumentiert sein will. Alle Beobachtungen sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden
c) Bei wiederholter und erheblicher Belästigung kann sogar eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden. Ein Gericht trifft dann Anordnungen, wenn man unzumutbar belästigt oder das Opfer wiederholter Nachstellungen geworden ist (§ 1 II 1 Nr. 2 Gewaltschutzgesetz)

Förderlich ist es aus Rechtsgründen im Regelfall den Nachbarn schriftlich per Einschreiben aufzufordern, sein Verhalten zu unterlassen, welches genau bezeichnet werden muss.

Darf der Nachbar mich fotografieren?

dem Nachbarn nur schwerlich verbieten, in seinem Garten auf und abzugehen und dabei zu beobachten, was auf den Nachbargrundstücken geschieht. Dabei kann er natürlich auch beim Grillen zusehen. Was man allerdings nicht hinnehmen muss, wenn der Nachbar wiederholt unter Zuhilfenahme technischer Mittel sowas macht, also z.B. auf Bäume klettert und mit dem Fernglas auf die Nachbarterrasse schaut, um die Frau des Hauses im Bikini besser zu sehen. Gleichsam darf er nicht unerlaubt filmen oder fotografieren, weil er damit gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. § 201a StGB schützt hier ebenfalls.

Die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem ist allerdings oft fließend und genaue Protokolle, Dokumentationen und Zeugen werden bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erforderlich sein, um Recht zu bekommen, wo man sich im Recht fühlt.

Wann ist Nachstellen strafbar?

Das Nachstellen und ständige Beobachten ist dann strafbar, wenn das Beobachten die Lebensgestaltung des Beobachtenden schwer beeinträchtigt (§ 238 Strafgesetzbuch).

Was soll ich machen, wenn ich glaube, dass der Nachbar mich auch technisch überwacht?

Manchmal outet sich der Nachbar, dass er Informationen hat, die er eigentlich durch technische Überwachung erlangt haben kann, indem er z.B. die Bewegungen unseres Autos mit trekkt oder gar Abhöreinrichtungen in der Wohnung angebracht hat, als er z.B. während des Urlaubs die Blumen gießen sollte oder kurz in der Wohnung war.

Wenn man diesen Eindruck hat, engagiert am besten eine auf Lauschabwehr und Abhörschutz spezialisierte Detektei, die untersucht, ob ggf. Abhöreinrichtungen in der Wohnung angebracht worden sind oder Tracking-Tools am Auto angebracht worden sind. Moderne Abhöreinrichtungen, versteckte Kameras und GPS-Sender sind so klein, dass man sie leicht an zahlreichen Stellen verstecken kann – ohne, dass das erst mal auffällt. Erwerb und Inbetriebsetzung sind mittlerweile kinderleicht. Solche Abhörvorrichtungen und GPS-Tracker gibt es bereits für unter 100 Euro im Internet für jedermann zu kaufen. Der Einsatz zum Überwachen der Nachbarn ist natürlich illegal, doch darum scheren sich manche Nachbarn aus Hass oder Neid nicht.

Dazu reicht es oft schon aus, dass man das größere Auto fährt oder sich öfters Urlaub als der Nachbar leisten kann und schon rasten manche Nachbarn aus und werden von Neid zerfressen.

Detektei sammelt Beweise, deckt auf und dokumentiert

Eine eingeschaltete Detektei sammelt Beweise gegen den Nachbarn, dokumentiert dessen Vorgehen und deckt auch auf, wenn sich Abhörvorrichtungen, Sender oder versteckte Kameras finden lassen. Dazu verfügen spezialisierte Detekteien über modernes Equipment, welches auch ausgeschaltete und gut versteckte Abhöreinrichtungen oder Kameras ans Tageslicht befördert. Mit einer gerichtsfesten Dokumentation durch eine Detektei hat man vor Gericht dann oft bessere Karten.

Darf der Nachbar mich über die Balkonbrüstung beobachten?

Grundsätzlich darf der Nachbar, der den Nachbarbalkon nutzt, sich auch über die Balkonbrüstung lehnen, um auf den Nachbarbalkon zu schauen, das haben Gerichte entschieden.(OLG Frankfurt, Az. 4 UF 26/16) Über die Brüstung klettern darf er natürlich nicht und man kann sich auch mit einem Sonnenschutz o.ä. gegen solche Blicke schützen.

Darf der Nachbar mein WLAN mitbenutzen?

Gerade in Mehrfamilienhäusern werden oft mehrere WLAN-Netze betrieben. Immer wieder kommt es vor, dass Nachbarn das eigene Netz mitbenutzen. Das kann man leicht im Router feststellen oder über spezielle Software. In der häufig genutzten Fritz!Box gibt es unter anderem einen Menüpunkt, der alle eingeloggten Geräte anzeigt. Mit einem Klick auf ein rotes X kann man bestimmte Geräte sperren.

Loggt sich der Nachbar in das WLAN-Netz ein, indem er sich herein hackt, also eine Passwort-Sperre umgeht, so ist dies strafbar. Wenn er dabei auf Daten zugreift, erst recht.

Lösungsversuche im Guten bei Spionieren durch den Nachbarn

Die Erfahrung lehrt, dass bei Nachbarn, die einem nachspionieren, meist Hopfen und Malz verloren ist und gutes Zureden nichts bringt, dennoch kann man es natürlich versuchen:

  1. Suchen Sie das direkte Gespräch mit dem Nachbarn und zeigen Sie ihm die Problematik auf „Wissen Sie, wenn Sie jedes Mal mit dem Fernglas im Fenster meine Frau beim Sonnenbaden beobachten, fühlen wir uns etwas unwohl – können wir da einen Weg finden, wie wir beide unser Grundstück nutzen können, ohne uns unwohl zu finden?“
  2. Nützt die freundliche Bitte nichts, dann werden Sie deutlicher „Wissen Sie, meine Freunde raten mir, Sie einfach bei der Polizei anzuzeigen, aber ich gehe davon aus, dass man unter Erwachsenen doch auch miteinander reden kann. Wenn Sie mir in die Hand versprechen, Ihre Spionage Tätigkeiten einzustellen, würde ich den Rat meiner Freunde zur Einschaltung der Polizei nicht weiterverfolgen. Bekommen Sie das hin?“
  3. Setzen Sie rechtlich erlaubte Sichtbegrenzung – wie Sichtschutzzäune und Spiegelfolie auf Fenstern, die ein Herausblicken erlauben, aber kein Hineinschauen.
  4. Schalten Sie ggf. den Vermieter ein und informieren Sie diesen über das Verhalten der Nachbarn – mit der Bitte um Abhilfe.
    Im Regelfall nutzt dies alles nichts, weil entsprechende Nachbarn von Neid oder Hass zerfressen sind. Dann bleibt nur der Gang zu einem Detektivbüro zur Dokumentation und Beweisermittlung mit ggf. anschließender Strafanzeige.
    Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen, sondern lediglich dem allgemeinen Informationszweck dienen. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an ihren Anwalt.

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