Beauftragung der Lauschabwehr

Wer uns in Sachen Lauschabwehr beauftragt oder auch nur kontaktiert, hat meist den konkreten Verdacht, abgehört oder belauscht zu werden. Weil das so ist, muss man bereits bei der Beauftragung der Lauschabwehr einige grundlegende Dinge beachten:

  1. Besprechen Sie den Verdacht und vor allen Dingen die Absicht unserer Einschaltung möglichst mit niemandem. „Niemandem“ meint auch wirklich „niemandem“. Aus der Erfahrung heraus werden Abhörmaßnahmen häufig von Menschen veranlasst oder durchgeführt, denen man das nicht zugetraut hätte, z.B.:
    1. Partner
    2. Assistentin
    3. „Bester Mitarbeiter“
  2. Rufen Sie uns nicht von zu Hause, Ihrer Firma oder von Ihrem Handy aus an und schreiben uns auch keine E-Mail von Ihrem „normalen“ Email-Account. Weder vom Firmen-Email-Account noch vom privaten Email-Account. Bei Kontaktaufnahme per Email richten Sie bitte ein neues Email-Konto ein, z.B. bei Web.de oder protonmail.com (Schweizer Provider mit hoher Geheimhaltung). Das ist meist kostenlos möglich. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, rufen Sie uns von einem Münztelefon oder mit einem neu gekauften 20-Euro-Prepaid-Telefon an. Unter Umständen kann es sogar Sinn machen, dass Sie zur Kontaktaufnahme über das Internet ein Internet-Café aufsuchen und uns von dort kontaktieren. Dort sollten Sie anschließend allerdings auch den Browserverlauf löschen. Telefonieren Sie nicht aus Räumen, die möglicherweise abgehört werden können, also NICHT aus:
    1. Ihrem Auto
    2. Ihrer Firma
    3. Ihren Zuhause
  3. Im Kontakt mit Ihnen, ggf. per Telefon oder per Email prüfen wir, was wir für Sie tun können und geben ggf. erste Ratschläge. Das Erstgespräch mit uns ist für Sie auf jeden Fall kostenlos. Wir können dann ggf. auch schon – nach Ihrer Schilderung und ggf. erforderlichen Rückfragen – den Aufwand einschätzen und Ihnen ein preisliches Angebot machen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
  4. Sie erteilen uns den Auftrag und wir führen die Lauschabwehrprüfung an dem mit Ihnen vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit durch. Dazu vereinbaren wir einen Termin, an dem die dazu benötigten Gerätschaften frei sind und unsere Experten für Lauschabwehr zur Verfügung stehen. Ggf. kommt auch unser zertifizierter Sachverständiger für Cyber-Security und Abhörschutz mit zum Einsatz.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Die oben aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen mögen für den einen oder anderen übertrieben klingen, aber Sie müssen sich im Klaren sein, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass jemand aus ihrem direkten Umfeld ggf. die Abhörmaßnahmen gesetzt hat. Jemand, von dem Sie das vielleicht nicht denken würden. Wenn derjenige nun von Ihnen von der Beauftragung eines Lauschabwehrexperten hört, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit etwaige Vorrichtungen vor der Untersuchung entfernen und anschließend wieder installieren. Was nicht vorhanden ist, können wir im Regelfall auch nicht finden (von Ausnahmen wie vorgenommenen Softwaremanipulationen etc. abgesehen).
Daher gilt die goldene Regel: Möglichst niemandem von unserer Einschaltung etwas sagen.

Termine nach Wunsch – so, dass es nicht auffällt

Bei der Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorort-Termin, den wir z.B. so legen können, dass außer Ihnen und uns niemand in der Firma oder im Haus ist. Damit auch wirklich niemand Verdacht schöpfen kann. Natürlich können Sie sich auch darauf verlassen, dass wir unauffällig und mit neutralem Fahrzeug erscheinen und nicht etwa mit einem Fahrzeug mit der Aufschrift „Lauschabwehr – Experten für das Auffinden von Abhörtechnik“. Wenn Sie es niemandem mitteilen und sich gemäß unseren Ratschlägen verhalten, wird es niemand mitbekommen, dass Sie uns eingeschaltet haben.

Wie lange dauert es von Beauftragung bis zur Untersuchung vor Ort?

Wir wissen, dass Lauschabwehr-Aufträge und Untersuchungen in Sachen Abhörschutz oft eilig sind und am liebsten „gestern“ vorgenommen werden sollten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir im Regelfall bei Bedarf innerhalb von 48h vor Ort sein können. Hier gilt es für uns, teure Gerätschaften und die Experten für Lauschabwehr terminlich zu koordinieren.

Was sollten Sie uns vor der Beauftragung schildern?

Bevor Sie uns in Sachen Lauschabwehr beauftragen, sollten Sie uns darüber informieren, warum Sie den Verdacht haben, dass Sie abgehört haben, z.B. welche Informationen sind nach außen gelangt und wo könnten diese wann abgefangen worden sein.

Natürlich können Sie uns auch rein vorbeugend beauftragen, ohne, dass Sie einen konkreten Verdacht haben. Damit Sie Sicherheit erlangen, dass Ihre Räume „safe“ sind. Dies kann z.B. vor wichtigen Meetings, Konferenzen oder Übernahmegesprächen bei Konzernen der Fall sein.

Was sind im Privatbereich häufige Gründe für eine Beauftragung in Sachen Abhörschutz/Lauschabwehr?

Wenn wir Privatwohnungen oder Privathäuser auf Abhöreinrichtungen untersuchen und fündig werden, geht dies meist zurück auf:

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Nachbarschaftsstreit
  • Eheprobleme / Scheidungsverfahren
  • Beziehungsprobleme
  • Sorgerechtsstreitigkeiten

Die Hemmschwelle, im privaten Bereich solche Methoden zum Abhören einzusetzen, ist oft sehr niedrig. Zum Einsatz kommen hier oft einfach konstruierte Abhörvorrichtungen auf GSM-Basis, die man für wenig Geld im Internet kaufen kann. Dennoch: Wenn diese gut versteckt angebracht ist, wird der Laie sie nur schwer finden. Unsere Lauschabwehr-Experten rücken jedoch mit Spezial-Gerätschaften an, die auch ausgeschaltete Abhöreinrichtungen detektieren können.

Kann vor Beauftragung auch ein Videochat geführt werden?

Lauschabwehr und Abhörschutz ist ein Vertrauensgeschäft. Wir bieten daher auch gerne an, dass wir das Erstgespräch vor der Beauftragung per Videochat führen. Dies können wir nach Vereinbarung gerne zu einem vereinbarten Zeitpunkt tun. Auch hier gilt: Führen Sie das Videogespräch nicht aus Räumen, die abgehört werden können. Also im Regelfall nicht aus der Firma und nicht von zu Hause. Nutzen Sie nicht ihren eigenen PC, sondern ggf. ein Notebook eines Freundes, der mit 100%iger Sicherheit nicht für den Lauschangriff in Frage kommen kann. Noch besser wäre ein neutraler PC in einem Business-Center oder einem Internet-Café.

Können Sie uns auch für Konferenz- und Besprechungsräume beauftragen?

Häufig finden wichtige Meetings in Konferenz- und Besprechungsräumen außerhalb der eigenen Firma statt, z.B. in Messeräumlichkeiten, Hotels oder Konferenzzentren. Sie können uns in Sachen Lauschabwehr und Abhörschutz auch für solche Räumlichkeiten engagieren, wobei geregelt werden muss, wie wir Zugang zu den Räumlichkeiten gelangen. Da wir im Regelfall Untersuchungen zerstörungsfrei vornehmen, können wir solche Räumlichkeiten – ohne Spuren zu hinterlassen – auch daraufhin untersuchen, ob Dritte ggf. Abhörvorrichtungen installiert haben oder gar versteckte Kameras etwas aufzeichnen oder senden. Auch während Konferenzen oder Meetings können wir überprüfen, ob ggf. Konferenz-Teilnehmer etwas nach außen senden oder Datenverkehr stattfindet.

Sprechen Sie einfach mit uns, wenn Ihnen die Sicherheit bei einer solchen externen Veranstaltung wichtig ist. Externe Räumlichkeiten sind meist leicht von Dritten mit Abhöreinrichtungen zu versehen, weil der Zugang meist nicht so gesichert wird.

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