Lauschabwehr – Abhörsicherheit auf Boote, Schiffe und Yachten

Wer hart arbeitet, hat auch das Recht auf Urlaub und Entspannung. Viele Unternehmensführer, Unternehmenseigner und auch Privatiers nutzen dazu z.B. Yachten, Boote und Schiffe, die ihnen selbst gehören oder aber für Erholungszwecke angemietet werden. Nicht selten finden auf diesen Booten auch Besprechungen, Vorbesprechungen und Deals statt, die später in lukrativen Verträgen münden. Auch werden bei Treffen an Bord mit anderen Yachteignern oder Prominenten Informationen ausgetauscht, die man am liebsten am nächsten Tag nicht in der Zeitung lesen möchte. Das wissen natürlich auch Journalisten, Neider, Ex-Angestellte und Wirtschaftsspione, weswegen auch Yachten und Boote immer wieder Ziel von Abhöraktionen werden. Dem Thema Lauschabwehr auf Booten und Schiffen sollte man daher seine Aufmerksamkeit widmen, um nicht selbst Opfer einer solchen Abhöraktion zu werden.

Wer auch immer abhört: Man kann es mit Maßnahmen zur Lauschabwehr verhindern

Ob es ein Zuarbeiter der Regenbogenpresse, eine Behörde oder ein Wettbewerber ist, der Interesse am Abgehörten hat: Da es heute Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern, sollte man dies auch tun. Ansonsten muss man damit rechnen, dass Informationen an die Presse, an den Wettbewerb, den Ex-Partner oder auch an die Konkurrenz durchdringen.

Als Lauschabwehr spezialisierte Firma und eigenem Gutachter für Abhörschutz können wir eine professionelle Lauschabwehrprüfung für Schiffe anbieten, damit auf Ihrem Boot niemand illegal Informationen abgreift und Sie die Sicherheit haben, in diesem Rückzugsraum garantiert nicht abgehört zu werden. Erst damit ist die entspannende Zeit an Bord auch wirklich entspannend.

Unser Programm zur Lauschabwehr für Yachten und Schiffe:

Mit dem neuesten technischen Equipment untersuchen wir Ihre Yacht/Ihr Schiff auf Abhörequipment und Informationsabfluss. Dabei entdecken wir von der versteckten Kamera über Minisender bis hin zu Trackern oder manipulierten Notebooks/Smartphones jede Form der Abhörmöglichkeit. Wir setzen dabei auf:

  • Endoskopische Untersuchung von Hohlräumen
  • Messtechnische Überprüfungen
  • Funkelektronische Prüfungen
  • Röntgentechnik bei schwer zugänglichen Gegenständen
  • Abtauchen des Unterwasserbereichs zum Überprüfen auf versteckt angebrachte Trackingtools oder Sender
  • Physische und visuelle Untersuchungen

Anhand von Checklisten zur Lauschabwehr auf Yachten wird Ihr Boot systematisch und damit auch lückenlos untersucht. Ein solches Yacht-Screening führt nicht selten zum Auffinden von versteckt angebrachten Abhörtools.
Sie verhindern damit:

  • Das Abhören von Gesprächen an Bord
  • Das Abhören der Funkkorrespondenz
  • Die Übermittlung der aktuellen Schiffsposition
  • Aufzeichnungen von Videos, die man nicht in der Öffentlichkeit sehen möchte
  • Jegliche Videoüberwachung vom Innenraum oder Deck, die vom Boot ausgeht

Was kostet ein solches Yacht-Screening zur Lauschabwehr?

Bedenkt man, dass abgehörte Gespräche oder kompromittierende Videos von Bord Millionenschaden anrichten können oder gar ganze Existenzen vernichten können, wirken die Kosten für ein Yacht-Screening wirklich klein.
Die Kosten für eine Lauschabwehr an Bord sind abhängig von

  • Bootsgröße
  • Anzahl der zu untersuchenden technischen Gegenstände wie Notebooks, Computer, Smartphones etc.
  • Ort der Untersuchung

Wir kommen gerne in jeden Hafen dieser Welt, um Ihre Yacht dort zu untersuchen. Die Kosten liegen oftmals unter den Kosten einer Tankfüllung für größere Yachten und sorgen dafür, dass Sie sich völlig unbeschwert an Bord bewegen können, weil Sie die Sicherheit haben, nicht abgehört zu werden.

Viele Eigner großer Yachten lassen sich ein solches Boot-Screening zur Lauschabwehr regelmäßig vornehmen.

Nennen Sie uns die Bootsgröße und den Lageort des Bootes und wir machen Ihnen einen Kostenvoranschlag oder vereinbaren einen Fixpreis mit Ihnen, der Ihnen Planungssicherheit hinsichtlich Ihres speziellen Bootes gibt.

Unser Tipp vor dem Termin zur Lauschabwehr:

Wir raten dringend, dass Sie uns nicht vom Boot kontaktieren, wenn es um die Vereinbarung eines Termins zur Lauschabwehr geht. Sprechen Sie nicht mit Ihrer Crew darüber. Geben Sie ggf. unter einem Vorwand der Crew für die Stunden oder den Tag der Untersuchung frei.

Häufig sind es Crew-Mitglieder, die Gerätschaften installiert haben. Auch solche, denen man eigentlich vertraut hat. Man läuft sonst Gefahr, dass derjenige, der Abhörvorrichtungen installiert hat, die kurz vor der Untersuchung entfernt und nach Abschluss wieder installiert.

Beauftragen Sie uns diskret und besprechen dies mit möglichst wenig Menschen.

Besonders gefährdete Personen bezüglich Abhören auf Yachten

Wer ein größeres Boot sein eigen nennt ist meist schon per se gefährdet, Opfer von Abhöraktionen zu werden. Ob Häfen in Saint Tropez, Ibiza oder Mallorca, aber auch Karibik-Häfen: Paparazzi der ganzen Welt warten dort ebenso auf pikante Details von Bord wie Wirtschaftsspione.

Gefährdet sind insbesondere:

  • Unternehmensinhaber / Unternehmensführer
  • Politiker
  • VIPs
  • Besonders vermögende Klientel
  • Leistungsträger
  • Adel

Wer regelmäßig in den Top-Destinationen für Yachtbesitzer dieser Welt verkehrt, weiß, dass man sich dort nicht nur in den Bars/Restaurants oder Club an Land aufhält, sondern regelmäßig auch die scheinbare Vertraulichkeit und intime Atmosphäre an Bord genießt – bei wechselseitigen Einladungen zu Bord-Partys. Nicht immer kennt man alle Besucher, – oft ist die Zusammensetzung einer solchen Party oder eines Zusammentreffens für Außenstehende interessant und aus einfachen Unterhaltungen können Dritte wichtige Informationen ziehen. Wenn dann unter Alkoholeinfluss die Atmosphäre lockerer wird, ist es gut, zu wissen, dass das Boot einem Yacht-Screening unterzogen wurde und keinerlei Abhörvorrichtungen an Bord sind. So hat man die Gewähr, dass das was an Bord passiert, nicht ungehindert nach außen dringt.

Maßnahmen für aktive Lauschabwehr an Bord

Wir beraten auch gerne, wie man aktiv Abhörschutz betreibt und das Abhören erschwert, bzw. verhindert. Das kann von baulichen Vorrichtungen über den Einsatz von technischen Detektions-Geräten bis hin zu weiteren Maßnahmen (z.B. Störsender, Jammer etc.) gehen, die je nach Destination zugelassen sind.

Nehmen Sie unsere Expertise in Anspruch – das gibt Ihnen die Sicherheit für Ihren nächsten Aufenthalt an Bord, der möglichst unbeschwert sein soll.

Ob Motor- oder Segelyacht: Wir sorgen für Sicherheit in Sachen Abhörschutz an Bord.

Warum sollten Sie uns für die Lauschabwehr an Bord der Yacht beauftragen?

Unsere Spezialisten im Bereich Abhörschutz und Lauschabwehr ist keine 1-Mann-Firma, die etwas verspricht, was sie nicht leisten kann, sondern eine renommiertes und erfahrenes Team aus Spezialisten mit der Erfahrung aus vielen Fällen. Wir haben aber nicht nur die Erfahrung im Detektieren von Abhörvorrichtungen, sondern beschäftigen einen Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security, der nach DIN EN ISO/EC 17024 zertifiziert ist.

Zertifizierter Sachverstand gepaart mit Erfahrung ergibt die notwendige Expertise, um professionell und sachgerecht auch ihr Boot effizient und vollständig zu überprüfen. Was auch immer an Abhörtechnik installiert ist: Wir finden es. Auch dann, wenn Sender ausgeschaltet wurden. Alle dazu notwendigen Gerätschaften bringen wir mit, um die Überprüfung zuverlässig durchzuführen.

Im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten orientieren wir uns dabei gern hinsichtlich Ort und Zeit an Ihrem Terminplan zur Untersuchung der Yacht. Es bietet sich eine Untersuchung kurz vor der nächsten längeren Nutzung an.

Setzen Sie auch bei Ihrem Boot auf Sicherheit. Damit Sie in Ruhe entspannen können.

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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen..

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