Sachverständiger und Fachgutachter für Abhörschutz

Wenn Sie einen Experten in Sachen Lauschabwehr und Abhörschutz benötigen, sollten Sie nicht nur auf jemanden mit vielen Jahren Erfahrung, sondern auch auf den Sachverstand setzen. Da ist es gut zu wissen, dass wir einen
geprüften Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF) beschäftigen.

Unser Geschäftsführer Sven Lungershausen weist u.a. die folgenden Qualifikationen auf:

  • Geprüfter Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF)
  • Geprüfter Sachverständiger für das Datenschutz und Datensicherheit (BDSF)
  • Geprüfter Sachverständiger für das Detektei und Bewachungsgewerbe (BDSF)
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Senior Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
  • Mitglied im DGuSV Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.

Typische Auftraggeber für Sachverständige in Bezug auf Abhörschutz:

Als Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security kommen Aufträge für ein Sachverständigengutachten oder sachverständige Beratung häufig von:

  • Firmen
  • Gerichten
  • Rechtsanwälten
  • Privatpersonen

Die jahrelange Erfahrung, die gute Branchenkenntnis und das zertifizierte Wissen sind eine gute Grundlage, um seriöse Gutachten zu erstellen, die der Ausgangspunkt für weitere Entscheidungen sind.

Warum werden Sachverständige für Abhörschutz und Cyber-Security hinzugezogen?

Die Einsatzgebiete eines Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security sind vielfältig und abwechslungsreich. Mögliche Gründe für eine Beauftragung können z.B. sein:

  • Überprüfung der Angemessenheit der Rechnungshöhe von Abhörschutz-Firmen
  • Überprüfung der Qualität von Abhörschutz- und Lauschabwehr-Maßnahmen
  • Überprüfung oder auch Aufstellung von Sicherheitskonzepten für Firmen oder Privathaushalte
  • Überprüfung vorhandener Sicherheitsmaßnahmen zum Abhörschutz – daraufhin, ob diese ausreichend sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
  • Beratung und Erstellung von Sicherheitskonzepten für Abhörschutz und Lauschabwehr – auf Optimierung von Effizienz oder Kosten

Manchmal treffen Sachverständige auf Arbeiten, die von Leuten durchgeführt worden sind, die nur vorgegeben haben, Sachverstand zu besitzen und daraufhin überprüft werden müssen, ob notwendige Arbeiten vollständig und nach dem Stand der Technik zuverlässig durchgeführt worden sind. Im Falle von Abhörschutz und Cyber-Security können dann z.B. nicht vorgenommene Untersuchungsmethoden und Lücken im Abhörschutz aufgedeckt werden, falls fehlerhaft gearbeitet wurde.

Wie bekommt man ein Sachverständigen-Zertifikat?

Wer Sachverständiger werden möchte, muss:

  • Eine qualifizierte Ausbildung im jeweiligen Fachbereich nachweisen
  • Mehrjährige Berufspraxis im Fachbereich belegen können
  • Eine Sachverständigen-Ausbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter absolviert haben
  • Eine Zertifizierungsprüfung absolvieren und auch bestehen
  • Sich verpflichten, sich regelmäßig weiterzubilden

Dabei liegen die Hürden für den Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security bewusst hoch, damit ein hohes Maß an Wissen und Erfahrung gewährleistet ist. Sachverständiger kann nicht werden, wer sich gerade selbstständig gemacht hat und dies werden möchte. Vielmehr geht dies erst nach adäquater Ausbildung und Jahren der Erfahrung im Fachbereich. Durch das Absolvieren einer Sachverständigen-Ausbildung und das Bestehen einer Prüfung kann dann die Gewähr für das objektive, von Wissen und Erfahrung getragene Sachverständigen-Arbeiten übernommen werden.

Welche Vorteile hat man, wenn man einen Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security einschaltet?

Nicht umsonst schalten viele Institutionen und Firmen sowie auch Privatpersonen immer häufiger einen Sachverständigen ein. Wer einen Sachverständigen engagiert, kann sich auf folgende Vorteile einstellen:

  • Objektivität: Die Arbeit als Sachverständiger verpflichtet zur Objektivität. Gutachten sind unparteiisch zu erstellen und eine gewissenhafte Analyse nach höchstpersönlichem Einsatz sind Voraussetzung für ein Gutachten.
  • Besondere Sachkunde: Da im Zertifizierungsprozess bereits die besondere Sachkunde nachgewiesen werden muss, kann man sich bei Einschaltung eines Sachverständigen darauf verlassen, dass überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen vorliegen. Der anspruchsvolle Nachweise nach DIN bedeutet für den Auftraggeber, dass man sich auf die Sachkunde des Sachverständigen verlassen kann.
  • Schweigepflicht: Man kann sich darauf verlassen, dass anvertraute Geschäftsgeheimnisse oder private Geheimnisse der Schweigepflicht unterliegen und geheim und privat bleiben.
  • Vertrauenswürdigkeit: Der Zertifizierungsprozess gibt einem die Sicherheit hinsichtlich Zuverlässigkeit und Integrität
  • Hohe Glaubwürdigkeit: Die Gutachten von Sachverständigen erfahren in Öffentlichkeit und auch vor Gericht eine hohe Glaubwürdigkeit. Auch bei Streitigkeiten hat man ein neutrales Argument in der Hand, welches objektiv ist und helfen kann, die Interessen durchzusetzen. Bei Gerichtsverfahren ist es oft ein Sachverständigengutachten, welches zu schnelleren und eindeutigen Entscheidungen verhilft.

Kosten der Einschaltung eines Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security

Die Kosten eines Sachverständigen werden in der Regel nach Stundensätzen und Aufwand berechnet. Bei einer gerichtlichen Beauftragung richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und bestimmt sich auch am Schwierigkeitsgrad.

Sven Lungershausen als Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security arbeitet im Regelfall für Stundensätze ab 120,00 € pro Stunde (inkl. MwSt.), wobei sich die Gesamtkosten auch nach Art und Dauer der anfallenden Arbeiten richten.

Ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vor der Erstellung des Sachverständigen-Gutachtens führt der Sachverständige telefonisch oder persönlich kostenlos durch, z.B. auch im Sachverständigenbüro in Esslingen.

Der Sachverständige haftet für seine Arbeit

Ein Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security haftet auch für seine Arbeit. Verursacht er z.B. schuldhaft einen Mangel in einem Gutachten, so haftet er auch für Folgeschäden, die aus diesem Fehler im Gutachten entstehen. Wird z.B. nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet, entstehen schnell Fehler. Auch in individuellen Vereinbarungen kann ein Sachverständiger die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen. Das bedeutet für Sie Sicherheit bei der Beauftragung eines Sachverständigen, da er sich deshalb stets bemühen wird, den Auftrag nach dem aktuellen Stand des Wissens ordnungsgemäß abzuarbeiten – fehlerfrei.

Wer einen Sachverständigen beauftragt, ist damit auf der sicheren Seite und kann sich auf Leistung auf hohem Niveau verlassen.

Was erwartet der Sachverständige vom Auftraggeber?

Wenn der Sachverständige z.B. ein Gutachten erstellen sollen, hat auch der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht. Im Einzelfall sind dies:

  • Alle Informationen weitergeben, die notwendig sind
  • Notwendige Materialien und Räume zur Verfügung stellen
  • Notwendige Untersuchungen ermöglichen
  • Das Unterlassen von einseitigen Beeinflussungsversuchen des Sachverständigen
  • Ermöglichen von Besichtigung und Begutachtung notwendiger Gegenstände und Räumlichkeiten

Wer im erforderlichen Umfang mitwirkt, kann sich auf ein ordnungsgemäßes Sachverständigen-Gutachten verlassen und auf die Schweigepflicht, der der Sachverständige unterliegt.

Der Sachverständige seinerseits verpflichtet sich dazu, Literatur und Gerätschaften vorzuhalten und einzusetzen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Auch unterliegt er der Verpflichtung, sich ständig weiterzubilden und sein Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Bundesweiter Sachverständigen-Einsatz

Unser Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security ist bundesweit im Einsatz. Dabei helfen neben unserer Hauptniederlassung in Esslingen die bundesweit vorhandenen weiteren Niederlassungen. Der überregionale Einsatz eines Sachverständigen ist darüber hinaus ein Vorteil, weil so auch die Neutralität gegenüber Wettbewerbern gewährleistet ist. Der Sachverständige arbeitet neutral und objektiv und beurteilt auch die Arbeit von Wettbewerbern neutral und objektiv anhand bestimmter Kriterien.

Dabei hilft:

  • Erfahrung
  • Modernste Ausstattung
  • Faire Vergütungspolitik – ohne Nebenkosten-Überraschungen
  • DIN-Zertifizierung

Wenn auch Sie auf die Objektivität und den Sachverstand eines Sachverständigen setzen wollen, stehen wir für ein unverbindliches und für Sie kostenloses Erstgespräch gerne zur Verfügung.

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