Abhören durch Mitarbeiter

Ein Fall aus Süddeutschland, der durch uns aufgedeckt wurde, zeigt, dass Abhöraktionen nicht immer durch Fremde zustande kommen müssen: In einer mittelständischen Firma fiel auf, dass ein Verkaufsleiter ungewöhnlich gut informiert war über Vorgänge in der Firma, über Gerüchte und auch über Gerede, wo er gar nicht zugegen war. Nachdem Mitarbeiter dies gegenüber dem Geschäftsführer geäußert hatten und sich unwohl fühlten, weil sie glaubten, einer der Kollegen würde heimlich Informationen durchstecken, nahm der Geschäftsführer dies zum Anlass, uns zu kontaktieren. Grund war auch, dass der Vertriebsleiter offensichtlich auch schon von Kündigungsplänen wusste, die der Geschäftsführer nur einem anderen Mitarbeiter anvertraut hatte, der Stein und Bein schwor, dies nicht weitergetragen zu haben.

Telefonische Vorabklärung in Sachen Abhörschutz

In einem Telefongespräch vereinbarten wir, dass wir direkt am kommenden Samstag in die Firma kommen und das Großraumbüro, in welchem der Vertriebsleiter saß und das Chefbüro einer Untersuchung unterzogen. Samstags ist das Büro üblicherweise geschlossen. Der Geschäftsführer sprach mit niemandem über unser Arrangement und kam alleine am Samstag in die Firma, um uns aufzuschließen. Selbst seine Frau wurde von ihm nicht informiert.

Doppelte Abhörvorrichtung gefunden

Bereits nach 2 Stunden fanden wir gleich zwei Abhörvorrichtungen im Großraumbüro, die unser Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security entdeckte:

a) Einen USB-Stick hinten an einem PC, der auf einer Micro-SD-Card Geräusche und Videoaufnahmen protokollierte und nur aufzeichnete, wenn auch Geräusche oder Bewegungen am USB-Stick ankamen.

b) An einem PC, der im 24h-Dauerbetrieb in der Firma lief, war eine Software installiert worden, die gleichfalls über das im Monitor integrierte Mikrofon Sprachaufzeichnungen in einer Cloud vornahm, sobald Geräusche (und damit auch Gespräche) vorhanden waren. Die Software war so programmiert, dass sonst übliche Warnmeldungen („Software Xy greift auf Ihr Mikrofon zu“) übersprungen wurden. Das Tool gab es im Darknet zum kostenlosen Download.

Der Geschäftsführer entschloss sich, den Vorgang bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und reichte unseren ausführlichen Bericht gleich mit ein. Der Vertriebsleiter und der Geschäftsführer schlossen einen Aufhebungsvertrag und die Tätigkeit des Vertriebsleiters in dem Unternehmen war beendet.

Der Vorgang wurde im Unternehmen offen kommuniziert und der Geschäftsführer kündigte an, jeden, der so etwas noch einmal versuchte, sofort fristlos zu entlassen.

Niemandem ist es aufgefallen

Es war hier wie so oft: Niemandem ist technisch etwas aufgefallen: Niemand krabbelt regelmäßig unter seinen Tisch und schaut, ob da ein neuer Stecker hinten am PC steckt. Aufgefallen ist nur der Wissensvorsprung des Mitarbeiters, der abgehört hat.
Was die strafrechtliche Konsequenz für den Mann war, ist uns nicht bekannt.
Weitere Abhöreinrichtungen im Unternehmen konnten nicht festgestellt werden.