Cyber-Lauschabwehr & digitaler Abhörschutz

Informationsabfluss findet heute nicht mehr ausschließlich über klassische Wanzen oder versteckte Mikrofone statt. Smartphones, Computer, Netzwerke, Benutzerkonten, Videokonferenzsysteme und vernetzte Geräte können ebenfalls relevant sein, wenn vertrauliche Informationen nach außen gelangen.

Genau an dieser Schnittstelle setzt unsere Cyber-Lauschabwehr an: Wir betrachten nicht nur mögliche physische Abhörtechnik im Raum, sondern beziehen bei entsprechender Verdachtslage auch digitale und vernetzte Informationswege in die Bewertung ein.

Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen technischer Lauschabwehr (TSCM), IT-Sicherheit sowie IT- und Mobile-Forensik. Diese Bereiche können sich ergänzen, verwenden jedoch unterschiedliche Untersuchungsmethoden.

Cyber-Lauschabwehr auf einen Blick

  • professionelle TSCM-Untersuchung von Räumen und technischen Umgebungen
  • Bewertung von Netzwerk- und Kommunikationskomponenten im vereinbarten Untersuchungsumfang
  • Berücksichtigung von WLAN, Bluetooth, DECT und IoT-Systemen
  • Überprüfung relevanter Smartphones und Mobilgeräte
  • Untersuchung von Computern und Notebooks bei entsprechender Fragestellung
  • Berücksichtigung von VoIP- und Videokonferenzsystemen
  • Suche nach unbekannten oder manipulierten elektronischen Komponenten
  • IT- und Mobile-Forensik bei konkretem Kompromittierungsverdacht
  • forensische Sicherung digitaler Beweismittel nach gesonderter Beauftragung
  • technische und organisatorische Empfehlungen zum Abhörschutz

Was bedeutet Cyber-Lauschabwehr?

„Cyber-Lauschabwehr“ ist kein eigenständiger technischer Standard wie TSCM. Wir verwenden den Begriff für Untersuchungen, bei denen ein möglicher Informationsabfluss nicht sinnvoll auf klassische Abhörtechnik beschränkt werden kann.

Ein Beispiel:

Ein Unternehmen stellt fest, dass vertrauliche Inhalte aus Besprechungen einem Dritten bekannt sind. Die Ursache könnte theoretisch eine versteckte Abhöreinrichtung sein. Ebenso können aber ein kompromittiertes Benutzerkonto, ein Smartphone, ein Notebook, eine Kommunikationsplattform oder eine andere digitale Informationsquelle relevant sein.

Eine seriöse Untersuchung sollte deshalb nicht bereits vor Beginn festlegen, auf welchem Weg Informationen abgeflossen sein müssen.

Cyber-Lauschabwehr, TSCM und IT-Forensik – der Unterschied

Die drei Bereiche sollten fachlich voneinander unterschieden werden.

TSCM und klassische Lauschabwehr

TSCM steht für Technical Surveillance Counter-Measures. Dabei werden Räume, Fahrzeuge oder andere technische Umgebungen systematisch auf mögliche technische Überwachung untersucht.

Je nach Auftrag können beispielsweise HF- und Spektrumanalyse, nichtlineare Halbleiterdetektion (NLJD), physische Untersuchungen, optische Verfahren, Endoskopie sowie die Untersuchung relevanter technischer Installationen eingesetzt werden.

Die technischen Grundlagen erläutern wir ausführlich unter Was bedeutet TSCM?.

IT-Sicherheit

IT-Sicherheit beschäftigt sich insbesondere mit dem Schutz von IT-Systemen, Netzwerken, Benutzerkonten und Daten gegen unbefugten Zugriff, Manipulation und andere Gefährdungen.

Sie ist damit grundsätzlich präventiv ausgerichtet.

IT- und Mobile-Forensik

Digitale Forensik wird relevant, wenn konkrete digitale Fragestellungen untersucht werden sollen.

Dazu können beispielsweise die forensische Sicherung und Analyse von Computern, Smartphones oder anderen digitalen Systemen gehören.

Eine klassische TSCM-Raumuntersuchung ersetzt keine solche forensische Analyse.

Warum klassische Wanzensuche heute nicht immer ausreicht

Moderne Büros und Wohnungen enthalten zahlreiche vernetzte Geräte.

Dazu gehören unter anderem:

  • Smartphones
  • Tablets
  • Notebooks
  • Desktop-PCs
  • Router
  • WLAN-Access-Points
  • VoIP-Telefone
  • Videokonferenzsysteme
  • Smart-TVs
  • Netzwerkkameras
  • Drucker und Multifunktionsgeräte
  • Smart-Home- und Smart-Office-Systeme
  • IoT-Geräte

Viele dieser Geräte besitzen Mikrofone, Kameras, Funkmodule, Netzwerkzugänge oder umfangreiche Softwarefunktionen.

Das macht sie nicht automatisch zu einem Sicherheitsrisiko. Es bedeutet jedoch, dass sie bei einem konkreten Informationsabfluss gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen.

Informationsabfluss ohne klassische Abhörwanze

Wenn vertrauliche Informationen bekannt werden, denken Betroffene häufig zuerst an eine Wanze.

Tatsächlich kommen unterschiedliche Informationswege infrage.

Abhängig vom Sachverhalt können beispielsweise relevant sein:

  • versteckte Abhörtechnik
  • versteckte Kameras
  • Smartphones oder andere Mobilgeräte
  • kompromittierte Benutzerkonten
  • Remote-Zugänge
  • Schadsoftware
  • Cloud- und Messenger-Konten
  • Netzwerk- oder Kommunikationssysteme
  • unbefugter physischer Zugriff
  • interne Personen mit berechtigtem Informationszugang

Die Aufgabe einer professionellen Untersuchung besteht deshalb zunächst darin, mögliche Informationswege sinnvoll einzugrenzen.

Smartphones als möglicher Informationsweg

Smartphones vereinen Mikrofon, Kamera, GPS, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Cloud-Zugänge und zahlreiche Anwendungen in einem einzigen Gerät.

Bei einem Überwachungsverdacht können deshalb sowohl das Smartphone selbst als auch die damit verbundenen Benutzerkonten relevant sein.

Im Rahmen einer beauftragten Lauschabwehr überprüfen wir die Mobilgeräte des Auftraggebers kostenlos mit.

Diese ergänzende Überprüfung ist von einer vollständigen Mobile-forensischen Tiefenanalyse zu unterscheiden.

Besteht ein konkreter Verdacht auf Spyware, unbefugte Zugriffe oder andere digitale Manipulationen, kann eine separate mobile forensische Untersuchung erforderlich sein.

Weitere Informationen finden Sie unter Handy, Smartphone und Notebook professionell überprüfen lassen.

Computer und Notebooks bei Überwachungsverdacht

Auch Computer können Ursache oder Bestandteil eines Informationsabflusses sein.

Je nach Fragestellung können beispielsweise folgende Bereiche relevant werden:

  • Benutzerkonten
  • Remote-Access-Software
  • Schadsoftware
  • Autostart- und Hintergrundprozesse
  • Netzwerkverbindungen
  • angeschlossene Hardware
  • USB-Geräte
  • Cloud-Verbindungen
  • System- und Anwendungsartefakte

Eine oberflächliche Kontrolle oder ein Virenscan ist jedoch nicht dasselbe wie eine IT-forensische Untersuchung.

Wenn beispielsweise rekonstruiert werden soll, ob und wann ein bestimmter Zugriff stattgefunden hat, können eine forensische Sicherung und eine systematische Auswertung erforderlich sein.

Netzwerke, WLAN und Router

Moderne Kommunikationsumgebungen sind stark vernetzt. Router, Switches, WLAN-Access-Points und weitere Netzwerkkomponenten verbinden zahlreiche Geräte miteinander.

Bei einem konkreten Verdacht kann deshalb die vorhandene Netzwerkinfrastruktur relevant sein.

Untersucht werden können abhängig von Auftrag und technischer Situation beispielsweise:

  • bekannte und unbekannte Netzwerkkomponenten
  • WLAN-Infrastruktur
  • auffällige Geräteverbindungen
  • nicht nachvollziehbare Access-Points
  • technische Konfigurationen
  • Kommunikationskomponenten

Eine vollständige Cybersecurity- oder Netzwerkforensik ist jedoch eine eigenständige technische Untersuchung und nicht automatisch Bestandteil jedes TSCM-Einsatzes.

Bluetooth, DECT und weitere Funktechnologien

Neben WLAN und Mobilfunk existieren zahlreiche weitere Funktechnologien.

Bluetooth wird beispielsweise von Smartphones, Kopfhörern, Trackern und zahlreichen Peripheriegeräten verwendet. DECT kommt insbesondere bei schnurlosen Telefonen zum Einsatz.

Eine professionelle Funkanalyse muss deshalb berücksichtigen, dass eine moderne Umgebung bereits zahlreiche legitime Funkquellen enthält.

Ein unbekanntes Signal ist zunächst ein technischer Befund und kein Beweis für einen Lauschangriff.

IoT und Smart Office

Internet-of-Things- und Smart-Office-Systeme erweitern die technische Angriffsfläche moderner Gebäude.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Raumsteuerungen
  • smarte Beleuchtung
  • Heizungs- und Klimasteuerungen
  • Sensoren
  • Zutrittssysteme
  • Netzwerkkameras
  • Displays
  • Sprachassistenzsysteme
  • andere vernetzte Gebäudekomponenten

Auch hier gilt: Das Vorhandensein eines vernetzten Gerätes bedeutet nicht, dass darüber tatsächlich Informationen abgegriffen werden.

Bei einem konkreten Verdacht kann jedoch geprüft werden, ob eine technische Komponente zur regulären Umgebung gehört und ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Videokonferenzsysteme und digitale Meetings

Besprechungsräume enthalten heute häufig Kameras, Mikrofone, Lautsprecher, Displays und netzwerkfähige Konferenzsysteme.

Diese Technik ist für den vorgesehenen Betrieb erforderlich, besitzt gleichzeitig aber genau die Sensoren und Kommunikationsschnittstellen, die bei einem erhöhten Schutzbedarf berücksichtigt werden müssen.

Besonders sensible Konferenzbereiche sollten deshalb nicht ausschließlich auf klassische Funkwanzen untersucht werden.

Auch vorhandene Kommunikations- und Konferenztechnik kann Bestandteil einer risikobasierten Sicherheitsbetrachtung sein.

VoIP-Telefonie und Kommunikationssysteme

Unternehmen verwenden heute überwiegend IP-basierte Kommunikationssysteme.

Damit sind Telefonie und IT-Infrastruktur häufig eng miteinander verbunden.

Bei einer entsprechenden Verdachtslage können deshalb auch VoIP-Telefone und zugehörige Kommunikationskomponenten relevant sein.

Ob eine tiefergehende technische oder forensische Untersuchung erforderlich ist, hängt von der konkreten Fragestellung ab.

USB-Geräte und unbekannte Hardware

Unbekannte Hardware an einem Computer sollte zunächst identifiziert werden.

USB-Komponenten können unterschiedlichste legitime Funktionen besitzen. Gleichzeitig existieren technische Geräte, die Daten erfassen oder andere Funktionen ausführen können.

Eine unbekannte USB-Komponente ist deshalb weder automatisch harmlos noch automatisch ein Spionagegerät.

Entscheidend ist die technische Identifikation und Bewertung.

Hardware-Keylogger und manipulierte Peripherie

Neben Software können auch physische Komponenten für einen Informationsabfluss relevant sein.

Beispielsweise können zusätzliche Komponenten zwischen Computer und Peripheriegeräten oder innerhalb technischer Installationen vorhanden sein.

Bei einer entsprechenden Verdachtslage kann deshalb neben der digitalen Untersuchung auch eine physische Kontrolle der technischen Umgebung sinnvoll sein.

Cyber-Lauschabwehr für Unternehmen

Bei Unternehmen können technische und digitale Informationswege besonders eng miteinander verbunden sein.

Das gilt beispielsweise für:

  • Geschäftsführungs- und Vorstandsbüros
  • Konferenzräume
  • M&A-Bereiche
  • Forschung und Entwicklung
  • Rechts- und Compliance-Abteilungen
  • strategische Projektbereiche
  • Arbeitsplätze von Schlüsselpersonen

Wenn vertrauliche Informationen aus solchen Bereichen bekannt werden, sollte die Untersuchung nicht vorschnell auf eine einzelne Ursache beschränkt werden.

Cyber-Lauschabwehr für Privatpersonen

Auch bei Privatpersonen können räumliche und digitale Überwachung ineinandergreifen.

Das ist beispielsweise nach einer Trennung oder bei Stalking- und Nachstellungsverdacht relevant.

Eine andere Person könnte Informationen theoretisch über eine versteckte technische Einrichtung erhalten. Ebenso können gemeinsam genutzte Benutzerkonten, Standortfreigaben, Smartphones oder andere digitale Zugänge eine Rolle spielen.

Deshalb betrachten wir die konkrete Verdachtslage ergebnisoffen.

Wenn der Ex-Partner zu viel weiß

Gerade nach Trennungen erleben Betroffene Situationen, in denen ein ehemaliger Partner scheinbar Informationen kennt, die ihm nicht mitgeteilt wurden.

Die Ursache muss nicht zwingend hochentwickelte Spyware sein.

Relevant können beispielsweise sein:

  • alte oder gemeinsam genutzte Passwörter
  • Apple- oder Google-Konten
  • Standortfreigaben
  • Messenger-Sitzungen
  • gemeinsam genutzte Cloud-Dienste
  • alte Geräte mit weiterhin aktiven Benutzerkonten
  • physischer Zugriff auf Wohnung, Fahrzeug oder Geräte

Eine systematische Untersuchung sollte deshalb unterschiedliche mögliche Informationswege berücksichtigen.

Wie läuft eine Cyber-Lauschabwehr ab?

Der Ablauf richtet sich nach der konkreten Fragestellung.

1. Verdachtsaufnahme

Zunächst wird geklärt, welche Informationen möglicherweise nach außen gelangt sind und warum eine technische oder digitale Überwachung vermutet wird.

2. Eingrenzung möglicher Informationswege

Gemeinsam wird betrachtet, wo die betreffenden Informationen vorhanden waren oder besprochen wurden.

Dadurch lässt sich beispielsweise unterscheiden, ob Räume, Smartphones, Computer, Benutzerkonten oder mehrere Bereiche relevant sein könnten.

3. Festlegung des Untersuchungsumfangs

Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche technischen Untersuchungen sinnvoll sind.

4. TSCM-Untersuchung

Wenn räumliche Überwachung relevant ist, können professionelle TSCM-Verfahren eingesetzt werden.

5. Untersuchung digitaler Systeme

Besteht ein konkreter digitaler Verdacht, können Smartphones, Computer oder andere Systeme separat untersucht werden.

6. Bewertung der Ergebnisse

Technische Auffälligkeiten werden soweit möglich analysiert und eingeordnet.

7. Dokumentation und weitere Maßnahmen

Nach Abschluss werden die Ergebnisse entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang dokumentiert und gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen empfohlen.

Wann ist IT- oder Mobile-Forensik erforderlich?

Eine forensische Untersuchung kann sinnvoll sein, wenn nicht nur der aktuelle Sicherheitszustand bewertet werden soll, sondern konkrete digitale Vorgänge rekonstruiert werden müssen.

Beispiele:

  • Verdacht auf Spyware
  • unbekannte Zugriffe auf ein Smartphone
  • möglicher Remote-Zugriff auf einen Computer
  • Verdacht auf Datenkopien oder Datenabfluss
  • auffällige Benutzerkonten oder Anmeldungen
  • gerichtliche oder anwaltliche Fragestellungen
  • Erfordernis einer forensischen Beweissicherung

Eine solche Untersuchung ist eine eigenständige Leistung und wird nach vorheriger Abstimmung beauftragt.

Forensische Sicherung statt vorschneller Veränderung

Wenn eine spätere Beweisführung relevant sein könnte, sollte ein verdächtiges Gerät nicht vorschnell zurückgesetzt oder verändert werden.

Das gilt insbesondere für Smartphones und Computer.

Ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, das Löschen verdächtiger Anwendungen oder umfangreiche Reparaturmaßnahmen können digitale Spuren verändern oder entfernen.

Vor solchen Eingriffen sollte deshalb geklärt werden, ob eine forensische Sicherung erforderlich ist.

Was Cyber-Lauschabwehr nicht versprechen kann

Eine seriöse Untersuchung kann nicht garantieren, jede denkbare Form eines vergangenen oder zukünftigen Informationsabflusses zu erkennen.

Ebenso lässt sich aus einer technischen Auffälligkeit nicht automatisch bestimmen, wer dafür verantwortlich ist.

Ob beispielsweise ein konkreter Datenabfluss rekonstruiert oder einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, hängt von den vorhandenen technischen Spuren und der jeweiligen Beweislage ab.

Solche Ergebnisse können deshalb nicht seriös im Voraus versprochen werden.

Cyber-Lauschabwehr ist keine pauschale Hacker-Suche

Der Begriff sollte nicht den Eindruck vermitteln, eine einzelne Untersuchung könne sämtliche Cyberrisiken eines Unternehmens oder Privathaushalts ausschließen.

Eine TSCM-Untersuchung, ein Security-Assessment und eine IT-forensische Untersuchung verfolgen unterschiedliche Ziele.

Welche Methode erforderlich ist, muss anhand der tatsächlichen Fragestellung entschieden werden.

Präventiver digitaler Abhörschutz

Neben der Untersuchung eines konkreten Verdachts können präventive Maßnahmen sinnvoll sein.

Abhängig vom Schutzbedarf können beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Trennung besonders sensibler Kommunikationsbereiche
  • Regeln für Smartphones in vertraulichen Besprechungen
  • Kontrolle von Videokonferenztechnik
  • regelmäßige Überprüfung kritischer technischer Umgebungen
  • Zutrittskontrolle für sensible Räume
  • Kontrolle neu eingebrachter technischer Geräte
  • Dokumentation von Wartungs- und Fremdzugängen
  • Überprüfung von Benutzer- und Zugriffsrechten

Abhörschutz geht damit über die reine Suche nach vorhandener Überwachungstechnik hinaus.

Mehr dazu finden Sie unter Was ist Abhörschutz?.

TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Die LB Detektive GmbH verfügt über ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.

Die Zertifizierung betrifft das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens und unterstützt strukturierte Prozesse bei Planung, Durchführung und Dokumentation spezialisierter Dienstleistungen.

Personenzertifizierter Sachverstand nach DIN EN ISO/IEC 17024

Ergänzend steht nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Sachverstand zur Verfügung.

Beide Zertifizierungen sind fachlich voneinander zu unterscheiden: DIN EN ISO 9001 betrifft das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens. DIN EN ISO/IEC 17024 betrifft die Zertifizierung einer Person anhand definierter Kompetenzanforderungen.

Gerade an der Schnittstelle zwischen technischer Lauschabwehr und digitaler Forensik ist die fachliche Einordnung entscheidend. Ein unbekanntes Gerät, ein Funksignal oder ein auffälliger Systemeintrag ist zunächst ein technischer Befund und nicht automatisch ein Nachweis einer Überwachung.

Cyber-Lauschabwehr und Sachverständigenkompetenz

Bei komplexen oder beweisrelevanten Sachverhalten kann zusätzlich eine sachverständige Bewertung erforderlich sein.

Das gilt beispielsweise bei:

  • aufgefundener Überwachungstechnik
  • technischen Streitfragen
  • möglichen digitalen Beweismitteln
  • anwaltlichen oder gerichtlichen Fragestellungen
  • der Bewertung bereits durchgeführter Untersuchungen

Weitere Informationen finden Sie in unserem Sachverständigenbüro für Lauschabwehr und Abhörschutz.

Was kostet Cyber-Lauschabwehr?

Eine pauschale Preisangabe ist nicht sinnvoll, weil unter „Cyber-Lauschabwehr“ sehr unterschiedliche Untersuchungsleistungen zusammenkommen können.

Eine TSCM-Untersuchung eines Besprechungsraums stellt eine andere Aufgabenstellung dar als die forensische Untersuchung eines Smartphones, Computers oder einer umfangreichen IT-Umgebung.

Deshalb wird zunächst die Fragestellung eingegrenzt und anschließend festgelegt, welche Untersuchungen tatsächlich erforderlich sind.

Informationen zu den Kosten klassischer Lauschabwehreinsätze finden Sie unter Kosten für Lauschabwehr und Abhörschutz.

Häufige Fragen zur Cyber-Lauschabwehr

Was ist Cyber-Lauschabwehr?

Wir verwenden den Begriff für Untersuchungen, bei denen neben klassischer technischer Lauschabwehr auch digitale und vernetzte Informationswege berücksichtigt werden müssen.

Ist Cyber-Lauschabwehr dasselbe wie IT-Sicherheit?

Nein. IT-Sicherheit ist ein eigenständiger Fachbereich. Bei einem konkreten Überwachungsverdacht können sich IT-Sicherheit, TSCM und digitale Forensik jedoch überschneiden beziehungsweise ergänzen.

Kann TSCM Spyware auf meinem Smartphone erkennen?

Eine klassische Raumuntersuchung ersetzt keine mobile forensische Untersuchung. Besteht ein konkreter Spyware-Verdacht, kann eine separate forensische Analyse erforderlich sein.

Überprüfen Sie Smartphones bei einer Lauschabwehr?

Ja. Die Mobilgeräte des Auftraggebers überprüfen wir im Rahmen einer beauftragten Lauschabwehr kostenlos mit. Eine vollständige mobile forensische Tiefenanalyse ist davon zu unterscheiden.

Können Sie feststellen, ob Daten von meinem Computer gestohlen wurden?

Das kann ich nicht pauschal versprechen. Ob sich ein möglicher Datenabfluss technisch rekonstruieren lässt, hängt von System, vorhandenen Spuren, Protokolldaten, Untersuchungszeitpunkt und konkreter Fragestellung ab.

Können Sie feststellen, wer hinter einem Cyberangriff steckt?

Nicht automatisch. Eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person oder Organisation kann technisch sehr schwierig oder unmöglich sein. Sie hängt vollständig von den vorhandenen Beweismitteln ab.

Werden WLAN und Router ebenfalls untersucht?

Bei entsprechender Fragestellung können Netzwerk- und Kommunikationskomponenten berücksichtigt werden. Eine vollständige Netzwerkforensik- oder Cybersecurity-Prüfung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jedes Lauschabwehreinsatzes.

Können Videokonferenzsysteme ein Sicherheitsrisiko darstellen?

Solche Systeme besitzen Mikrofone, Kameras und Netzwerkverbindungen und sollten deshalb bei entsprechendem Schutzbedarf in die Sicherheitsbetrachtung einbezogen werden. Das bedeutet nicht, dass ein vorhandenes Videokonferenzsystem automatisch unsicher oder kompromittiert ist.

Kann Cyber-Lauschabwehr absolute Sicherheit schaffen?

Nein. Eine seriöse Untersuchung kann technische Risiken untersuchen und festgestellte Auffälligkeiten bewerten. Eine absolute Garantie gegen jede gegenwärtige oder zukünftige Form von Überwachung oder Cyberangriffen wäre nicht seriös.

Was sollte ich bei einem konkreten Verdacht tun?

Besprechen Sie den Verdacht möglichst nicht über Geräte oder innerhalb von Räumen, die selbst Bestandteil Ihres Verdachts sind. Setzen Sie verdächtige Smartphones oder Computer nicht vorschnell zurück, wenn eine spätere forensische Untersuchung erforderlich sein könnte.

Technische und digitale Informationswege gemeinsam untersuchen

Moderne Lauschabwehr muss dort weiterdenken, wo klassische Abhörtechnik nicht die einzige plausible Ursache eines Informationsabflusses ist.

Das bedeutet jedoch nicht, TSCM, Cybersecurity und digitale Forensik miteinander gleichzusetzen.

Entscheidend ist, zunächst die konkrete Fragestellung zu verstehen und anschließend das dafür geeignete Untersuchungsverfahren einzusetzen.

Bei der LB‑Gruppe können technische Lauschabwehr sowie IT- und Mobile-forensische Untersuchungen bei Bedarf fachübergreifend miteinander verbunden werden. So lässt sich ein Verdachtsfall untersuchen, ohne von Beginn an eine bestimmte Ursache vorauszusetzen.

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