Aktive Lauschabwehr

In Sachen Abhörschutz und Lauschabwehr unterscheidet man zwischen:

  • Aktiver Lauschabwehr
  • Passiver Lauschabwehr

Während die passive Lauschabwehr bereits im Vorfeld das Abhören schwer macht, indem z.B. Kommunikationswege verschlüsselt werden oder Rauschgeneratoren installiert werden bezeichnet die aktive Lauschabwehr Vorgänge wie:

  • Grundsätzliche Untersuchung infrage kommender Räume
  • Einsatz von Halbleiterdetektoren (NLJD)
  • Einsatz von Spektrumanalyzer
  • Einsatz von Frequenzzähler
  • Visuelle Überprüfung inkl. Endoskopie
  • Einsatz von Metalldetektoren
  • Einsatz von Wärmebildkameras
  • Einsatz von Wanzendetektoren
  • Einsatz von NF-/HF-Messgeräten
  • Untersuchung von Hardwarekomponenten wie Computer, Telekommunikationsanlagen etc.

Dem großen Lauschangriff vorbeugen

Lauschangriffe und Abhören kommen wesentlich häufiger vor als man dies allgemeinhin annehmen möchte. Preiswerter kommen Wettbewerber meist nicht an wertvolle Informationen als über solche Methoden. Auch wenn Abhören illegal ist, hält dies einige Wettbewerber nicht davon ab, über Abhöreinrichtungen wichtige Wettbewerberinformationen einzuholen. Weil die Überwachungselektronik immer preiswerter und auch kleiner wird, nehmen Abhörangriffe in Europa zu.

Vielfach wird es dem „Feind“ auch zu leicht gemacht, indem man z.B. in völlig unsicheren Umgebungen tagt oder sich mit wichtigen Kunden trifft und bespricht, z.B. in Hotels oder Messe-Besprechungsräumen. Diese können sehr leicht verwanzt werden, weil der Zutritt für Dritte oft einfach ist. Abhörschutz sollte sowohl im Betrieb wie auch – bei wichtigen Gesprächen – in fremden Räumen gewährleistet sein, damit das Mithören von Gesprächen verhindert wird. Informationen über neue Produkte in einer Firma oder die Preispolitik für bestimmte Kunden können für einen Wettbewerber Gold wert sein.

Auch im privaten Umfeld, z.B. in Scheidungsverfahren oder bei Erbstreitigkeiten wird oft zum Mittel des Abhörens gegriffen. Häufig sind es Verwandte, die Abhörvorrichtungen anbringen und so an Informationen gelangen, die ein Scheidungsverfahren oder Erbschaftsstreit richtig teuer machen. Auch Prominente wundern sich immer wieder, wie bestimmte an sich geheime Informationen immer wieder an die Öffentlichkeit gelangen. Hier muss man das Abhören als eine Methode der Informationsbeschaffung in Betracht ziehen weswegen die aktive Lauschabwehr wichtig ist.

Was geschieht bei der Hochfrequenzuntersuchung?

Zur aktiven Lauschabwehr gehört immer auch eine Hochfrequenzuntersuchung, die Anomalien aufzeigt, die im normalen Frequenzumfeld auftreten. So können z.B. versteckte Funksender oder andere Abhöreinrichtungen entdeckt werden.

Leitungsuntersuchung inkl. Halbleiterdetektion

Zu einer professionellen Lauschabwehr gehört immer auch die Leitungsuntersuchung, die sich z.B. auf bestehende Einrichtungen der Kommunikationselektronik bezieht. Hier kann man durch die Leitungsuntersuchung Manipulationen im Netz ausfindig machen, indem man eine end-to-end-Messung vornimmt – ebenso wie eine Halbleiterdetektion.

NJLD – zur Detektion ausgeschalteter Halbleiter

Die Halbleiterdetektion findet mit speziellen Detektoren, deren Anschaffungspreis sich im fünfstelligen Euro-Bereich bewegt, auch ausgeschaltete Abhörtechnik. Damit können bestimmte elektronische Bauelemente erkannt werden, auch wenn diese im Moment der Untersuchung nicht aktiviert worden sind. Dieses Verfahren ist wichtig, um auch Wanzen zu finden, die während der Untersuchung ausgeschaltet sind.

Untersuchung auf optische Lauschangriffsmittel

Räume können auch mit Laser- oder Infrarottechnik abgehört werden, hier helfen z.B. Messungen der Glastransmission, um Auskunft über die Realisierbarkeit eines Laserangriffs zu geben. Untersuchungen zeigen, ob im Innen- oder Außenbereich Infrarotsender aktiv sind.

Wärmebildkamera – thermografische Untersuchung

Sind elektronische Baugruppen aktiv, so erzeugen sie Wärme, zumindest eine im Vergleich zur Umgebung erhöhte Temperatur. Solche Wärmepunkte können mit einer Wärmekamera entdeckt werden, auch wenn sie z.B. hinter einer Verkleidung versteckt worden sind.

Versiegelung möglich

Sofern gewünscht, können überprüfte Gegenstände wie Router, Tastaturen, Telefone, Steckdosen etc. sichtbar oder unsichtbar versiegelt werden. Wenn nach der Untersuchung dann Manipulationen auftreten, erkennt man das am Siegelbruch.

Wichtig: Untersuchung der kompletten IT

Die komplette IT muss immer einer Untersuchung unterzogen werden: Ob PC, Notebook, Router oder Telefonanlage: Hier muss Hardware und Software untersucht werden, ob nicht unerlaubte Eingriffe erfolgt sind. Dies kann von physischen Komponenten bis zum Aufspielen von Schadsoftware gehen. Häufig werden z.B. sogenannte Tastaturtracker eingesetzt, die jeden Tastaturanschlag mit tracken. So gelangen Dritte u.a. auch an Passwörter, die dann von anderen Rechnern aus für einen Zugang genutzt werden können.

Aktive Lauschabwehr erfolgt immer streng vertraulich

Anfragen und Aufträge zur aktiven Lauschabwehr behandeln wir immer streng vertraulich. Das sollten Sie auch tun. Grundregel ist: So wenig Personen wie möglich über einen Verdacht informieren und so wenig Personen wie möglich über unsere Einschaltung informieren. Sie wissen im Vorfeld nie, wer derjenige ist, der Sie abhört. Häufig sind dies Personen aus ihrem näheren Umfeld, von denen Sie das vorher nie gedacht hätten. Gerne wird auch die Untersuchung diskret durchgeführt, z.B. auch an Tagen oder Uhrzeiten, wo außer Ihnen und uns niemand im Gebäude ist.

Aktive Lauschabwehr nie aus dem zu untersuchenden Objekt beauftragen

Wenn Ihr Objekt, also z.B. Ihr Wohnhaus oder Ihre Firma im Verdacht steht, abgehört zu werden, sollten Sie uns niemals aus diesem Objekt heraus beauftragen. Sonst könnte derjenige, der abhört, vorgewarnt werden. Rufen Sie uns von einem Münztelefon an oder kontaktieren uns aus einem Internetcafé über eine neu eingerichtete Email-Adresse. Sie können nie wissen, ob nicht auch Ihr PC verwanzt wurde oder Ihre Standard-Email-Adresse mitgelesen wird.

Ergebnis der aktiven Lauschabwehr wird dokumentiert

Wir dokumentieren das Ergebnis unserer aktiven Lauschabwehr gerichtsfest und übergeben auf Wunsch auch ausgebaute Abhöranlagen, die dann z.B. als Beweismittel für ein Strafverfahren dienlich sein können. Manchmal kann es auch förderlich sein, solche entdeckten Anlagen weiter in Betrieb zu lassen, um Täter zu überführen, indem man z.B. eine Falle stellt oder Fake-Informationen mithören lässt, die zu bestimmten Handlungen führen, bei denen man dann den Täter festnehmen kann. Hier sind wir gerne beratend tätig und arbeiten auch mit Ermittlungsbehörden auf Wunsch Hand in Hand.

Aktive Lauschabwehr ist nicht alles

Aktive Lauschabwehr ist wichtig, aber nicht alles. Wir helfen gerne dabei, den Status der Abhörsicherheit festzustellen und Abhöreinrichtungen zu enttarnen und außer Betrieb zu nehmen. Noch wichtiger ist im Anschluss aber auch der passive Abhörschutz. Wir beraten gerne, wie Sie selbst durch passive Lauschabwehr es Dritten schwieriger machen können, Sie abzuhören. Wir empfehlen nach Inspektion Ihrer Räumlichkeiten gerne konkrete Maßnahmen, die sie setzen können, um durch passive Lauschabwehr den Abhörschutz maßgeblich zu erhöhen. Dabei erkennen wir Einfallstore für Dritte und zeigen auf, wie Sie diese schließen können.

Zertifizierter Sachverstand

Es reicht nicht, anzugeben, dass man Sachverstand hat, man sollte ihn auch wirklich haben. Wir beschäftigen einen nachweislich geprüften Sachverständigen für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF), der über Erfahrung und zertifiziertes Wissen in Sachen Lauschabwehr verfügt. Zusammen mit den Experten-Geräten ist so gewährleistet, dass aktive Lauschabwehr auf hohem Niveau stattfinden kann und Sie auch die Gewähr haben, dass die Untersuchung ordnungsgemäß erfolgt.

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