Wichtig vor der Kontaktaufnahme mit uns
Bei Verdacht auf Abhören, Überwachung oder Informationsabfluss richtig handeln
Wenn Sie vermuten, dass Gespräche mitgehört, Räume überwacht, Fahrzeuge verfolgt oder digitale Informationen unbemerkt abgegriffen werden, ist das Verhalten vor einer technischen Untersuchung besonders wichtig.
Viele Betroffene reagieren zunächst spontan: Sie sprechen mit Kollegen oder Familienmitgliedern über den Verdacht, durchsuchen den Raum selbst, schalten Geräte aus, entfernen unbekannte Gegenstände oder kontaktieren uns direkt aus dem möglicherweise betroffenen Umfeld.
Genau das kann problematisch sein.
Falls tatsächlich eine technische Überwachung besteht, könnte eine Person auf der Gegenseite dadurch erfahren, dass der Verdacht entdeckt wurde. Eine vorhandene Abhöreinrichtung kann anschließend deaktiviert, entfernt oder verändert werden. Gleichzeitig können mögliche Spuren und Beweismittel verloren gehen.
Deshalb empfehlen wir: Verändern Sie zunächst möglichst wenig und nehmen Sie den ersten Kontakt mit uns außerhalb des verdächtigen Bereichs auf.
Bitte kontaktieren Sie uns nicht aus dem möglicherweise überwachten Raum
Der wichtigste Hinweis lautet:
Telefonieren Sie nach Möglichkeit nicht aus einem Raum, von dem Sie vermuten, dass er überwacht werden könnte.
Das gilt insbesondere für:
- Büros und Besprechungsräume
- Wohnungen und Häuser
- Hotelzimmer
- Fahrzeuge
- Praxis- oder Kanzleiräume
- Vorstandsbüros
- Konferenzräume
- temporär genutzte Besprechungsorte
Wenn eine versteckte Audioüberwachung vorhanden ist, könnte bereits das Gespräch über eine geplante Lauschabwehrmaßnahme aufgezeichnet oder übertragen werden.
Verlassen Sie deshalb nach Möglichkeit das betreffende Gebäude oder zumindest den verdächtigen Bereich. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme idealerweise einen neutralen Ort.
Verwenden Sie möglichst ein anderes Telefon
Wenn der Verdacht nicht nur einen Raum, sondern möglicherweise auch ein Smartphone oder andere digitale Geräte betrifft, sollte die Kontaktaufnahme nicht über dieses Gerät erfolgen.
Nutzen Sie möglichst:
- ein anderes Smartphone
- ein Telefon einer vertrauenswürdigen Person
- ein Gerät, das normalerweise nicht mit dem betroffenen Umfeld verbunden ist
- einen anderen Internetzugang
Auch bei der Kommunikation per E-Mail sollten Sie berücksichtigen, dass bei einem konkreten Verdacht auf kompromittierte Geräte oder Benutzerkonten möglicherweise nicht nur Räume betroffen sind.
Wenn Sie unsicher sind, verwenden Sie für die erste Kontaktaufnahme ein bislang nicht beteiligtes Gerät.
Sprechen Sie nicht offen über den Verdacht
Diskretion beginnt bereits vor unserem Einsatz.
Besprechen Sie einen möglichen Abhörverdacht nicht unnötig im Unternehmen, im Haushalt oder mit einem größeren Personenkreis.
Je weniger Personen von einer geplanten Überprüfung wissen, desto geringer ist das Risiko, dass Informationen unbeabsichtigt weitergegeben werden.
Beschränken Sie den Kreis der eingeweihten Personen möglichst auf diejenigen, die für die Organisation des Einsatzes tatsächlich erforderlich sind.
Das können beispielsweise sein:
- Geschäftsführung
- Sicherheitsverantwortliche
- Rechtsanwalt oder Rechtsabteilung
- eine einzelne Vertrauensperson
- Eigentümer oder verantwortliche Objektleitung
Bei privaten Fällen sollte ebenfalls genau überlegt werden, wer vor einer Untersuchung informiert werden muss.
Keine verdächtigen Gegenstände entfernen
Falls Ihnen ein unbekanntes Gerät, ein ungewöhnlicher Adapter, eine verdächtige Steckdose, ein Kabel oder ein anderer Gegenstand auffällt, verändern Sie diesen möglichst nicht.
Bitte:
- nicht öffnen
- nicht entfernen
- nicht zerstören
- nicht umstecken
- nicht auseinanderbauen
- nicht mit Werkzeug untersuchen
- nicht an einen anderen Ort bringen
Ein zunächst unscheinbarer Gegenstand kann für eine technische oder forensische Untersuchung relevant sein.
Durch das Berühren oder Entfernen können Spuren verloren gehen oder die spätere Dokumentation erschwert werden.
Schalten Sie verdächtige Geräte nicht vorschnell aus
Es erscheint zunächst logisch, ein unbekanntes elektronisches Gerät sofort von der Stromversorgung zu trennen.
Für eine professionelle Untersuchung kann es jedoch sinnvoll sein, den ursprünglichen Zustand zunächst zu erhalten.
Bestimmte Geräte können beispielsweise:
- nur zeitweise senden
- auf Geräusche reagieren
- Daten zwischenspeichern
- über Mobilfunk kommunizieren
- über WLAN oder Bluetooth übertragen
- nach einer bestimmten Zeit aktiv werden
- bei Manipulation ihr Verhalten verändern
Ob ein Gerät abgeschaltet oder vom Strom getrennt werden sollte, hängt vom konkreten Fall ab.
Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, lassen Sie die Situation zunächst möglichst unverändert und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit uns ab.
Keine eigene Wanzensuche durchführen
Von einer eigenständigen systematischen Durchsuchung des Raums raten wir ab.
Insbesondere sollten Sie nicht beginnen:
- Steckdosen zu demontieren
- Möbel auseinanderzubauen
- Deckenplatten zu entfernen
- Kabelkanäle zu öffnen
- Rauchmelder auseinanderzunehmen
- technische Geräte aufzuschrauben
- Wand- oder Deckenbereiche zu beschädigen
Eine professionelle Lauschabwehruntersuchung erfolgt strukturiert.
Der ursprüngliche Zustand des Raums kann dabei wichtige Hinweise liefern. Außerdem besteht bei eigenständigen Eingriffen das Risiko, technische Installationen zu beschädigen oder potenzielle Beweismittel zu verändern.
Vorsicht bei einfachen Wanzenfindern aus dem Internet
Im Handel werden zahlreiche kleine Funkdetektoren angeboten, die häufig als Wanzenfinder, Abhördetektor oder Spionagefinder bezeichnet werden.
Solche Geräte können unter bestimmten Bedingungen Funkfelder anzeigen. Eine professionelle technische Lauschabwehr können sie jedoch nicht ersetzen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, nach einem kurzen Scan davon auszugehen, dass ein Raum sicher sei.
Moderne Überwachungstechnik kann beispielsweise:
- nicht permanent senden
- über Mobilfunk übertragen
- Daten lokal speichern
- vorhandene WLAN-Verbindungen nutzen
- zeitgesteuert arbeiten
- nur bei bestimmten Ereignissen aktiv werden
- vollständig passiv oder ausgeschaltet sein
Professionelle Lauschabwehr besteht deshalb nicht aus einem einzelnen Funkdetektor, sondern aus mehreren aufeinander abgestimmten Untersuchungsmethoden.
Verdacht nicht durch eigene Tests provozieren
Versuchen Sie möglichst nicht, eine mutmaßliche Überwachung selbst zu testen.
Beispiele dafür wären bewusst falsche Informationen oder erfundene Gespräche, um anschließend zu beobachten, ob diese Informationen nach außen gelangen.
Ein solches Vorgehen kann im Einzelfall zusätzliche Probleme verursachen.
Es kann:
- einen möglichen Überwacher warnen
- interne Konflikte verschärfen
- spätere Ermittlungen erschweren
- falsche Schlussfolgerungen erzeugen
- mögliche Beweise beeinflussen
Wenn ein gezieltes Testverfahren sinnvoll erscheint, sollte dieses geplant und kontrolliert durchgeführt werden.
Welche Informationen helfen uns bei der ersten Einschätzung?
Für eine erste vertrauliche Einschätzung benötigen wir keine vollständige Dokumentation.
Einige grundlegende Angaben helfen jedoch dabei, den möglichen Untersuchungsumfang zu beurteilen.
Art des Objekts
Zum Beispiel:
- Wohnung
- Einfamilienhaus
- Büro
- Kanzlei
- Praxis
- Unternehmensstandort
- Besprechungsraum
- Hotelzimmer
- Fahrzeug
- Industrieobjekt
Größe des zu prüfenden Bereichs
Hilfreich sind ungefähr:
- Quadratmeter
- Anzahl der Räume
- Anzahl der Etagen
- Anzahl der Fahrzeuge
Eine exakte Vermessung ist für den Erstkontakt normalerweise nicht erforderlich.
Anlass des Verdachts
Beschreiben Sie möglichst sachlich, warum Sie eine Überprüfung erwägen.
Beispiele:
- Interne Informationen wurden außerhalb des vorgesehenen Personenkreises bekannt
- Gesprächsinhalte tauchten bei Dritten auf
- Ein ungewöhnliches Gerät wurde entdeckt
- Veränderungen an Räumen oder Einrichtungsgegenständen wurden festgestellt
- Ein unbekannter Tracker wurde vermutet
- bei einem Smartphone besteht Verdacht auf Spyware oder unberechtigten Zugriff
- es bestehen Hinweise auf Stalking oder Überwachung
- nach einem Personalwechsel soll eine Sicherheitsprüfung erfolgen
- Vor vertraulichen Verhandlungen soll präventiv geprüft werden
Sie müssen vorab keine technische Ursache bestimmen. Gerade bei komplexen Fällen ist es sinnvoll, unterschiedliche Möglichkeiten zunächst offen zu betrachten.
Zeitpunkt der ersten Auffälligkeiten
Teilen Sie uns möglichst mit:
- wann der Verdacht erstmals entstanden ist
- ob es ein konkretes Ereignis gab
- ob sich die Auffälligkeiten wiederholt haben
- wann bestimmte Personen Zugang zum Objekt hatten
- ob Umbauten, Wartungsarbeiten oder Reparaturen stattgefunden haben
Wer hat Zugang zum Objekt?
Für die Risikobewertung kann relevant sein, wer regelmäßig oder zeitweise Zugang zu den Räumen hatte.
Dazu können gehören:
- Mitarbeiter
- Reinigungspersonal
- Hausverwaltung
- Handwerker
- IT-Dienstleister
- Wartungsunternehmen
- externe Berater
- Sicherheitsdienst
- ehemalige Mitarbeiter
- Familienmitglieder
- Vermieter oder Eigentümer
Es geht dabei nicht darum, ohne Grundlage Personen zu verdächtigen. Die Information hilft lediglich dabei, mögliche Zugangsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen.
Was Sie vor dem Einsatz möglichst nicht verändern sollten
Bis zur Untersuchung sollte der betroffene Bereich soweit praktikabel im normalen Zustand bleiben.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit größere Veränderungen wie:
- komplette Umräumaktionen
- Austausch von Möbeln
- Entfernung elektrischer Geräte
- Renovierungsarbeiten
- neue Elektroinstallationen
- Austausch von Steckdosen
- Entsorgung auffälliger Gegenstände
- Reparaturen an verdächtigen Stellen
Wenn ohnehin zwingende Arbeiten stattfinden müssen, dokumentieren Sie möglichst, was verändert wurde.
Dürfen Räume weiterhin genutzt werden?
Das hängt vom konkreten Verdachtsfall ab.
Bei einem allgemeinen oder präventiven Sicherheitscheck kann der normale Betrieb häufig weiterlaufen.
Bei einem konkreten Abhörverdacht empfehlen wir jedoch, in den betreffenden Räumen bis zur Untersuchung keine besonders sensiblen Gespräche mehr zu führen.
Nutzen Sie für vertrauliche Themen nach Möglichkeit einen anderen Ort.
Dabei sollte bedacht werden, dass ein Ausweichen in einen direkt angrenzenden Raum nicht automatisch Schutz bietet.
Was tun bei einem bereits entdeckten verdächtigen Gerät?
Wenn Sie ein Gerät oder einen Gegenstand entdecken, den Sie für Abhör- oder Überwachungstechnik halten, sollten Sie den Fund möglichst nicht weiter untersuchen.
Gehen Sie nach Möglichkeit wie folgt vor:
- Lassen Sie den Gegenstand an seinem ursprünglichen Platz.
- Berühren Sie ihn nicht weiter.
- Informieren Sie nur einen kleinen, notwendigen Personenkreis.
- Führen Sie in unmittelbarer Umgebung keine Gespräche über den Fund.
- Kontaktieren Sie uns von einem anderen Ort und möglichst über ein anderes Gerät.
- Stimmen Sie die weitere Dokumentation und Sicherung vorab ab.
Bei einem ernsthaften Verdacht kann die Dokumentation des ursprünglichen Fundzustands von erheblicher Bedeutung sein.
Was tun bei Verdacht auf einen GPS-Tracker am Fahrzeug?
Auch bei Fahrzeugen sollten unbekannte Geräte nicht vorschnell entfernt werden.
Wenn Sie einen möglichen GPS-Tracker oder ein anderes verdächtiges Modul entdecken:
- Fotografieren Sie es nur, wenn dies ohne Veränderung des Fundzustands möglich ist
- Vermeiden Sie unnötiges Berühren
- • Bauen Sie das Gerät nicht selbst aus
- Informieren Sie möglichst wenige Personen
- Besprechen Sie den Fund nicht im betroffenen Fahrzeug
- kontaktieren Sie uns von einem neutralen Standort
Bei möglichen Straftaten kann zusätzlich eine rechtliche oder behördliche Abstimmung sinnvoll sein.
Was tun bei Verdacht auf Smartphone-Überwachung?
Nicht jeder Abhörverdacht betrifft klassische Wanzen.
Smartphones können unter bestimmten Umständen ebenfalls Ziel unberechtigter Zugriffe sein.
Mögliche Ursachen reichen von kompromittierten Benutzerkonten über unerlaubte App-Zugriffe bis zu professionelleren Angriffen.
Wenn Ihr Smartphone selbst Gegenstand des Verdachts ist:
- Nutzen Sie es möglichst nicht zur ausführlichen Kommunikation über den Verdacht
- Löschen Sie nicht vorschnell Apps oder Daten
- Setzen Sie das Gerät nicht sofort auf Werkseinstellungen zurück
- Installieren Sie nicht wahllos Anti-Spyware-Apps
- Verändern Sie möglichst wenig, wenn eine forensische Untersuchung geplant ist
Ein Zurücksetzen oder Löschen kann relevante digitale Spuren vernichten.
Sollte die Polizei sofort eingeschaltet werden?
Ob und wann Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden sollten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Wir können keine Rechtsberatung ersetzen.
Wenn Sie bereits konkrete Abhörtechnik entdeckt haben, eine unmittelbare Gefahr besteht oder ein möglicher Straftatbestand im Raum steht, kann es sinnvoll sein, frühzeitig anwaltlichen Rat oder die zuständigen Behörden einzubeziehen.
Bei Unternehmen sollte außerdem geprüft werden, ob interne Compliance-, Datenschutz- oder Sicherheitsverantwortliche einzubinden sind.
Vorbereitung des Objekts für unsere Untersuchung
Eine umfangreiche Vorbereitung ist normalerweise nicht erforderlich.
Hilfreich ist jedoch, wenn:
- Zugang zu allen relevanten Räumen möglich ist
- Schlüssel für verschlossene Bereiche bereitliegen
- verantwortliche Ansprechpartner erreichbar sind
- Technikräume zugänglich gemacht werden können
- relevante Fahrzeuge zur Verfügung stehen
- bekannte Veränderungen am Objekt genannt werden
- Grundrisse vorhanden sind, sofern verfügbar
Bitte führen Sie keine außergewöhnliche Reinigung oder technische Veränderung nur wegen unseres Termins durch.
Wir möchten den Bereich möglichst so untersuchen, wie er üblicherweise genutzt wird.
Müssen Mitarbeiter über die Untersuchung informiert werden?
Nicht zwingend.
Bei sensiblen Untersuchungen wird häufig bewusst nur ein geringer Personenkreis informiert.
Ob Mitarbeiter oder andere Nutzer des Objekts informiert werden sollten, hängt von den betrieblichen, organisatorischen und gegebenenfalls rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Wir können die Durchführung so planen, dass die Untersuchung möglichst unauffällig erfolgt.
Dazu kommen beispielsweise Einsätze:
- außerhalb der Geschäftszeiten
- am Abend
- am Wochenende
- vor vertraulichen Meetings
- zwischen zwei Nutzungsterminen
in Betracht.
Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?
Falls vorhanden, können folgende Informationen hilfreich sein:
- Grundrisse
- Raumpläne
- Netzwerkpläne
- Elektropläne
- Inventarlisten
- Informationen über Umbauten
- Angaben zu neuer Konferenztechnik
- Dokumentation früherer Sicherheitsvorfälle
Diese Unterlagen sind jedoch keine Voraussetzung für eine Erstberatung.
Vorbeugende Lauschabwehr ohne konkreten Verdacht
Nicht jede Kontaktaufnahme erfolgt aufgrund eines akuten Verdachts.
Viele unserer Einsätze dienen der Prävention.
Eine technische Sicherheitsüberprüfung kann beispielsweise sinnvoll sein:
- vor wichtigen Vertragsverhandlungen
- vor M&A-Gesprächen
- vor Aufsichtsrats- oder Vorstandssitzungen
- vor Ausschreibungen
- vor Personalentscheidungen
- nach Umbauarbeiten
- nach dem Austausch von Dienstleistern
- nach einem Wechsel von Schlüsselpersonal
- vor Nutzung fremder Besprechungsräume
- vor hochvertraulichen Strategiegesprächen
Bei präventiven Prüfungen besteht naturgemäß weniger Gefahr, durch eine Kontaktaufnahme eine konkrete Überwachungsmaßnahme zu verraten. Trotzdem behandeln wir auch solche Anfragen vertraulich.
Warum der ursprüngliche Zustand wichtig sein kann
Eine professionelle Lauschabwehr ist nicht lediglich eine Suche nach einem sichtbaren Sender.
Die Bewertung entsteht aus vielen Einzelinformationen.
Dazu können gehören:
- Position von Gegenständen
- Verkabelungen
- ungewöhnliche Installationen
- Veränderungen an Bauteilen
- Funkaktivitäten
- Netzwerkgeräte
- thermische Auffälligkeiten
- elektronische Komponenten
- Zugangs- und Nutzungsmuster
Je weniger vor der Untersuchung verändert wurde, desto besser lässt sich die ursprüngliche Situation beurteilen.
Diskrete Kontaktaufnahme mit der LB-Gruppe
Wenn Sie einen konkreten Abhör-, Überwachungs- oder Spionageverdacht haben, beschreiben Sie beim ersten Kontakt zunächst nur die wichtigsten Eckdaten.
Sie müssen keine technischen Fachbegriffe kennen und auch keine eigene Diagnose stellen.
Für die erste Einschätzung reichen in der Regel:
- Einsatzort
- Art des Objekts
- ungefähre Größe
- Anzahl der zu prüfenden Räume
- mögliche Fahrzeuge
- kurze Beschreibung des Verdachts
- gewünschter Zeitraum
Die weiteren Details besprechen wir anschließend strukturiert und vertraulich.
Die wichtigsten Hinweise noch einmal auf einen Blick
Wenn Sie einen konkreten Verdacht auf Abhören oder Überwachung haben:
- Kontaktieren Sie uns möglichst von einem neutralen Ort.
- Nutzen Sie im Zweifel ein anderes Telefon oder Gerät.
- Besprechen Sie den Verdacht nicht im möglicherweise betroffenen Bereich.
- Informieren Sie nur Personen, die unbedingt eingeweiht sein müssen.
- Entfernen oder öffnen Sie keine verdächtigen Gegenstände.
- Schalten Sie unbekannte Geräte nicht ohne Rücksprache aus.
- Führen Sie keine eigenständige umfangreiche Wanzensuche durch.
- Setzen Sie verdächtige Smartphones nicht vorschnell zurück.
- Verändern Sie Räume und Installationen möglichst wenig.
- Bewahren Sie den ursprünglichen Zustand bis zur Untersuchung soweit möglich.
Vertrauliche Erstberatung zur Lauschabwehr
Sie haben Hinweise auf eine mögliche Überwachung oder möchten einen sensiblen Bereich vorsorglich überprüfen lassen?
Kontaktieren Sie uns für eine diskrete Ersteinschätzung.
Telefon: 0800 – 333 98 99
E-Mail: beratung@lauschabwehr-abhoerschutz.de
Bei einem konkreten Verdacht gilt:
Bitte kontaktieren Sie uns nicht aus dem möglicherweise überwachten Raum und verwenden Sie nach Möglichkeit ein anderes Kommunikationsgerät.
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