Hinweise und Informationen zu Lauschangriffen

Lauschangriffe sind in Deutschland an der Tagesordnung: Mal von Wirtschaftsspionen, mal vom missgünstigen Ex-Partner oder neidischem Nachbarn. Der Lauschangriff in Deutschland ist Realität. Immer wieder fangen Dritte vertrauliche Informationen ab, die man in Gesprächen äußert oder aber auf elektronischem Wege übermittelt. Durch die gewonnenen Informationen versuchen dritte Vorteile zu erlangen: Entweder durch einen Erkenntnisgewinn in Ermittlungsverfahren oder aber um. wirtschaftliche Vorteile gegenüber Wettbewerbern zuhaben. Bei Lauschangriffen werden entweder Sendeeinrichtungen gebraucht, die z.B. Gespräche auffangen und weitersenden oder Speichermedien gebraucht, auf die das Aufgezeichnete gespeichert wird.

Ist es schwierig, einen Lauschangriff durchzuführen?

Lauschangriffe können mittlerweile auch von Laien durchgeführt werden, da einfache Lausch- und Abhörtechnik frei von jedermann erworben werden kann und im Internet zur Verfügung steht. Lediglich die illegale Verwendung ohne das Einverständnis des Betroffenen ist verboten. Versteckte Kameras, GSM-Sender und GPS-Tracker mit Mikrofonen gibt es häufig schon in einfacher Ausführung für unter 50 Euro. Die Geräte sind heute teilweise nicht viel größer als eine Streichholzschachtel und überall gut zu verstecken. Weil der Erwerb solcher Abhörgerätschaften für einen Lauschangriff so einfach ist, ist im Prinzip auch jeder gefährdet. Schon der neue Freund der Tochter kann in der Wohnung eine Wanze installieren oder eine Reinigungskraft im Unternehmen. Gefährdungsbereiche können nicht mehr genau abgegrenzt werden, zumal es in Deutschland auch eine Neidkultur gibt.

Elektronische Lauschangriffe sind auch möglich

Neben der Möglichkeit, dass jemand Abhörgeräte physisch in Büro, Auto oder Wohnung installiert, können auch elektronische Endgeräte so manipuliert werden, dass sie als Wanze funktionieren, indem man z.B. das Mikrofon so manipuliert, dass es Gespräche im Raum aufnimmt oder gleich sendet. Das geht auch, ohne dass man dies bemerkt. So wird das eigene Handy zur Wanze. Solche elektronischen Lauschangriffe sind z.B. möglich über:

  • Handy
  • PC
  • Tablet
  • Smartphone
  • Webcam
  • Telefon
  • Lautsprecher

Was versteht man unter „Großer Lauschangriff“ ?

Unter einem großen Lauschangriff versteht man die Möglichkeit für staatliche Behörden, auch Wohnräume akustisch zu überwachen. Bundestag und Bundesrat haben die 1998 für Strafverfolgungsbehörden ermöglicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2004 wurde der große Lauschangriff im Jahr 2005 modifiziert, ist aber heute noch möglich. Der Wohnraum, also Haus oder Wohnungen dürfen z.B. von den Behörden abgehört werden, wenn dies im Rahmen der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erforderlich zu sein scheint. Eine Staatsschutzkammer muss dies zuvor genehmigen. Im Gegensatz zum großen Lauschangriff ist unter dem „Kleinen Lauschangriff“ die behördliche Möglichkeit gemeint, an öffentlichen Örtlichkeiten abzuhören, z.B. im Café, im Restaurant, in Parks, in Büros oder Geschäftsräumen. Hierfür sind die Anforderungen weit weniger streng als für den großen Lauschangriff.

Das Bundesjustizamt veröffentlicht zwar Statistiken über angeordnete Wohnraumüberwachung, bei denen man z.B. für das Jahr 2020 erkennt, dass teilweise über 98 Tage nacheinander Wohnungen abgehört worden sind. Die veröffentlichte Zahl von Fällen ist pro Bundesland jedoch überschaubar klein, weil man in der Statistik bestimmte Bereiche einfach nicht veröffentlicht, in denen besonders gerne abgehört wird, z.B. von:

  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Militärischer Abschirmdienst
  • Bundesnachrichtendienst

Deutlich häufiger werden sogenannte Staatstrojaner eingesetzt, Software, die dann über Geräte des Abgehörten Informationen abfließen lässt. Dieses Hacken, um laufende Kommunikationen abzuhören, geschieht praktisch täglich in Deutschland. Mit einer Telekommunikationsüberwachung muss man also deutlich häufiger rechnen.

Lauschangriffe von anderen Unternehmen oder Privatpersonen

Lauschangriffe von anderen Privatpersonen oder Unternehmen sind im Regelfall illegal – so wie auch die Lauschangriffe durch Nachrichtendienste anderer Länder. Die Nachrichtendienste anderer Länder versuchen mitunter über solche Lauschangriffe an Informationen zu kommen, die der heimischen Wirtschaft dann nutzen. Andere Unternehmen versuchen über Lauschangriffe Informationen zu bekommen zu:

  • Kundenlisten
  • Preisstrukturen
  • Neuen Produktentwicklungen
  • Vertriebsstrategien
  • Firmenkäufen/-verkäufen

Auch bei Übernahmeprozessen wird häufig über Lauschangriffe versucht, an geheime Informationen zu gelangen, mit denen man z.B. den Kaufpreis drücken kann. Da es hier oft um Millionen oder gar Milliarden geht, spielen die Kosten eines Lauschangriffs dort keine Rolle.

In Unternehmen wird manchmal versucht, unehrliche Mitarbeiter mit Lauschangriffen zu überführen, wobei man hier Datenschutz-Vorschriften und mögliche Beweisverwertungsverbote berücksichtigen muss.

Privatpersonen nutzen einen Lauschangriff häufig bei Trennungen oder im Vorfeld zu Scheidungen. Zum Beispiel, um einen Partner des Seitensprungs zu überführen oder um Beweise für verstecktes Vermögen (z.B. Konto im Ausland) zu ergattern.

Woran bemerkt man einen Lauschangriff?

Die Technik ist heute so weit, dass man kein Knacken in der Leitung mehr hört und auch keine blinkenden LEDs von einer Wanze sieht, sondern den Lauschangriff meistens daran festmachen kann, dass Informationen Dritten zur Verfügung stehen, die diese eigentlich nicht haben können.

Ein Indiz kann auch ein Einbruch ohne nennenswerte Mitnahme von Wertsachen sein, – wenn z.B. der Einbruch nur dazu diente, Abhörvorrichtungen zu installieren.

Manchmal bemerkt man auch Hardware, die vorher nicht da war, z.B. einen Zwischenstecker zwischen Tastatur und PC am Computer oder ein Netzgerät, welches eigentlich keine Funktion hat.

Manche Lauschangriffe werden auch über versteckte Kameras und Mikrofone in Alltagsgegenständen ausgeführt, an denen man bei genauem Hinsehen einen kleinen schwarzen Punkt (Kameralinse) und ein Loch für ein Mikrofon entdeckt. Gerne werden dafür verwendet:

  • Radiowecker
  • Rauchmelder
  • Netzgeräte
  • Powerbanks
  • Ladegeräte
  • Ladeschalen
  • Autoschlüssel
  • Sonnenbrillen
  • Uvm.

Geschicktere Abhörer bauen Abhörvorrichtungen in Lampen, PCs, Lautsprecher, Decken- und Wandverkleidungen oder auch in Steckdosen ein.

Was hilft bei einem Lauschangriff?

Wer einen Lauschangriff befürchtet oder vermutet, tut gut daran, Experten für Lauschabwehr und Abhörschutz einzuschalten, die sich in Sachen Lauschabwehr auskennen. Mit einem Screening oder Sweep können dann Räume oder auch Autos daraufhin untersucht werden, ob Abhörvorrichtungen vorhanden sind. Dabei wird neueste Technik eingesetzt, die dazu führt, dass selbst ausgeschaltete und gut versteckte Geräte zuverlässig aufgefunden werden können.
Experten für Lauschabwehr untersuchen gerne auch technisches Gerät auf Manipulationen, da Lauschangriffe häufig auch über Geräte wie Router, Telefone, Telefonanlagen, PC, Netzwerke, Tablets oder Smartphones oder das Stromnetz ausgeführt werden.

Neuerdings ganz beliebt bei Abhörexperten sind Videokonferenzsysteme, die viele Firmen in eigenen Meetingräumen installiert haben. Hier bieten sich häufig für Dritte hervorragende Möglichkeiten, möglichst viele und hochwertige Informationen in kurzer Zeit abzugreifen und die dafür notwendigen Abhörgeräte in vorhandener Technik unterzubringen.

Die Kultur, nicht mehr auf Geschäftsreisen Geschäftsmeetings abzuhalten, sondern dies über virtuelle Meetings an Videokonferenz-Systemen zu machen, gibt Wettbewerbern, Neidern und unzufriedenen Mitarbeitern ganz neue Chancen, an hochwertige Informationen zu kommen und diese gewinnbringend zu nutzen.

Mit einem Experten-Team für Lauschabwehr und einer regelmäßigen Überprüfung ist man auf der sicheren Seite.

Nehmen Sie Kontakt für eine Erstberatung auf

Oder kontaktieren Sie uns per

Kontaktformular.

Deutschlandweit gebührenfrei!

Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr

*HINWEIS

Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen..

Bleiben Sie informiert

Fallbeispiele zu unseren Einsätzen

Lauschabwehr: Ist Sicherheit teuer?

Viele Menschen ahnen nicht einmal, dass jemand sie belauschen…

Abhören durch Mitarbeiter

Ein Fall aus Süddeutschland, der durch uns aufgedeckt wurde,…

Teure Scheidung durch Abhören

Ein vermögender Privatkunde von über 60 Jahren schaltete uns…

Ex-Mitarbeiter liest Emails mit

Eine Firma des produzierenden Gewerbes hat uns kontaktiert, da…
© Copyright - Abhörschutz - Lauschabwehr 2023