Verhalten im Verdachtsfall (Lauschabwehr)

Viele unserer Kunden beauftragen uns, wenn sie bereits den Verdacht haben, abgehört zu werden oder Anlass zu diesem Verdacht haben. Hier gilt auf jeden Fall die Grundregel:

SPRECHEN SIE NIEMALS AUS DEM VERMEINTLICH ABGEHÖRTEN OBJEKT ÜBER DEN ABHÖRANGRIFF und
NEHMEN SIE NIEMALS AUS DEM VERMEINTLICH ABGEHÖRTEN OBJEKT KONTAKT ZU UNS AUF.

Uns im Verdachtsfall unverzüglich einzuschalten, ist eine richtige Entscheidung. Wir sind Experten in Sachen Lauschabwehr und Abhörschutz. Allerdings sollte man denjenigen, der einen womöglich abhört, nicht darüber informieren, dass man ihm auf der Schliche ist.

Was tun bei Verdacht auf einen Lauschangriff?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass dritte Informationen haben, die eigentlich aus „Mithören“ stammen können, sollten Sie uns einschalten, damit wir klären können, ob Sie abgehört werden oder abgehört wurden. Wir entdecken nicht nur technische Geräte (aktiv oder inaktiv) in ihren Räumlichkeiten (und sei es noch so versteckt), sondern können auch Software-Zugriffe oder Hardware-Eingriffe detektieren, die zu Informationsabflüssen führen.

Wenn Sie jemand abhört, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass derjenige auch hören würde, wenn Sie aus den abgehörten Räumlichkeiten mit uns telefonieren. Dabei ist es dann meist unerheblich, ob Sie dies vom Mobiltelefon oder von einem Festnetztelefon aus tun. Wenn in den Raum hinein abgehört wird, könnte der möglicher Abhörer die Gespräche mithören und ist dann vorgewarnt. So könnte er dann z. B. den Versuch unternehmen Spuren zu verwischen oder zu vernichten.

Unser Tipp, wenn Sie glauben, abgehört zu werden:

Rufen Sie uns von einem anderen Telefon an, nehmen Sie dabei aber nicht Ihr Handy mit und überprüfen Sie, ob sich niemand in der Nähe aufhält, der mithören könnte.

Alternativ bitten Sie einen Freund, der über jeden Zweifel erhaben ist, ob sie einmal sein Telefon kurz nutzen können und rufen uns an. Löschen Sie danach in der Anrufliste (getätigte Anrufe) unsere Nummer und erzählen Sie ihm nicht, wen sie weshalb angerufen haben.

Vorsicht, auch bei der Kontaktaufnahme über die Internetseite

Wir stellen auf unserer Kontaktseite auch die Möglichkeit zur Verfügung, uns über das Internet zu kontaktieren. Wer abgehört wird, muss aber regelmäßig auch damit rechnen, dass sein Internetbrowser-Verlauf und Surfverhalten auch überwacht wird. Ggf. könnten auch E-Mails mitgelesen werden. Daher sollte man, wenn man z. B. Sorge hat, dass man in der Firma abgehört wird, vorsichtig sein, wenn es darum geht, vom Firmen-PC Kontakt aufzunehmen.

Möglichkeit zur Kontaktaufnahme: Prepaid-Handy

Wer möglichst große Sicherheit haben will, dass nicht mitgehört wird, erwirbt im nächsten Internetcafé ein Billig-Prepaid-Handy, welche es dort oft bereits mit vor registrierter SIM-Karte gibt und ruft uns von dieser an. Aber: Auch dieses Handy nicht in den vermutlich abgehörten Räumen oder dem eigenen Fahrzeug benutzen.

Tipps nicht übertrieben, sondern leider notwendig

Die Tipps zur sicheren Kontaktaufnahme mögen sich auf den ersten Eindruck übertrieben anhören, entstammen aber praktischer Erfahrungen.

Es gibt grundsätzlich zwei Hauptgruppen von Personen, die Sie abhören könnten:

a) Professionelle Abhörer wie Nachrichtendienste, Wettbewerber, Wirtschaftsspione, Journalisten, Arbeitgeber.
b) Laien, wie Nachbarn, Ex-Partner, Neider, Geschwister, Freunde von Kindern etc.

Beide Gruppen haben aber ein vitales Interesse daran, nicht entdeckt zu werden und werden im Zweifel, wenn Kenntnis darüber erlangt wird, dass man ihnen auf die Schliche kommen möchte, installierte Einrichtungen wenigstens temporär entfernen oder die Zuordnung erschweren. Das gilt es zu vermeiden.

Haben wir nach unserer Einschaltung tatsächlich solche Anlagen entdeckt, kann man ggf. immer noch die Täter auf eine falsche Spur führen und sie dann beim Ausbau auf frischer Tat zu ertappen. Den Täter zu früh von unserem Einsatz zu informieren, ist auf jeden Fall kontraproduktiv.

Reden Sie mit möglichst wenig Leuten über unsere Einschaltung

Wenn es um Abhörschutz und die Abwehr eines Lauschangriffs geht, sollten Sie mit möglichst wenig Menschen über unsere Einschaltung als darauf spezialisierte Detektei sprechen. Sie können nie wissen, wer hinter einem solchen Angriff steckt. Oft sind es Menschen, von denen man das beim ersten Nachdenken nicht erwartet hätte. Menschen, die im näheren Umfeld tätig oder anwesend sind, weswegen sich meist auch gute Möglichkeiten zur Installation solcher Anlagen bieten.

Wenn Sie als Verantwortlicher uns kontaktieren, wissen Sie das und wir wissen das. Das ist für den Anfang auch genug an Mitwissern. Wir können gerne auch einen Zeitpunkt für die Untersuchung von Räumen, Fahrzeugen und Geräten vereinbaren, an dem andere nicht im Objekt sind, z. B. abends, am Wochenende oder zu anderen dafür günstigen Zeiten. Dass wir unauffällig am Objekt erscheinen und kein Fahrzeug mit Aufschrift „Experten für Abhörschutz und Lauschabwehr“ benutzen, ist selbstverständlich.

Je länger man Täter im Unwissen lässt, desto länger ist man im Vorteil.

Niemals Kontakt aus dem abgehörten Bereich aufnehmen!

Sie sollten nicht nur niemals Kontakt aus einem vermutlich abgehörten Raum zu uns aufnehmen, sondern auch grundsätzlich dann einige Dinge beachten:

  • Misstrauen Sie in Ihren Räumen allen Arten von Telefonen und auch Faxgeräten. Alle Mitteilungen und Gespräche darüber sind meist besonders leicht abzuhören und abzufangen
  • Benutzen Sie nicht Ihren Computer für vertrauliche Mitteilungen. Aus dem Computer Informationen abzufangen, ist noch einfacher als eine Abhörwanze zu installieren.
  • Achten Sie darauf, wem Sie was sagen. Sprechen Sie niemals über die Vermutung, dass Sie abgehört werden. Vorwiegend nicht in Räumen, von denen Sie annehmen müssen, dass sie abgehört werden
  • Achten Sie darauf, ob in Ihrer Umgebung (Büro, Wohnung) Fahrzeuge stehen, die suspekt aussehen und dort sonst nicht standen. Besonders Fahrzeuge mit Personen im Innern oder Transporter. Auch mit Richtmikrofonen und ähnlicher Technik können Gespräche im Hausinnern abgehört werden.
  • Ob schnurlos oder schnurgebunden: Beide Telefonarten können leicht abgehört werden. Schnurlose Telefone noch leichter als schnurgebundene.

Was man nie machen sollte, wenn man den Verdacht auf abgehört werden:

  • Fragen Sie nicht bei der Telefongesellschaft danach – auch dieses Gespräch wird dann mitgehört
  • Versprechen Sie sich nichts davon, mit Laien-Mitteln Abhörvorrichtungen aufzuspüren
  • Verlassen Sie sich nicht auf Behörden, da ohne Beweise kein Straftatbestand nachweisbar ist
  • Vertrauen Sie nicht auf die trügerische Sicherheit billiger Lauschabwehrtechnik aus Elektronikläden o. ä. – sie gaukeln meist nur Sicherheit vor
  • Vertrauen Sie niemandem, der sich selbst nur Lauschabwehr-Experte nennt und glaubt, mit einem kleinen James-Bond-Köfferchen Eindruck zu schinden.

Unser Geschäftsführer, Sven Lungershausen, ist geprüfter Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF) und zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Hier können Sie bei Einschaltung wirklich darauf verlassen, dass die Expertise vorhanden ist, die man für Abhörschutz und Lauschabwehr benötigt. Wir haben das Wissen und die Technik, um Ihnen umfassend zu helfen.

Wir finden durch diese Kombination meist nicht nur Abhöreinrichtungen, sondern können oft auch den Täter ermitteln.

Nehmen Sie – unter Einhaltung obiger Sicherheitsempfehlungen – Kontakt zu uns auf und wir besprechen mit Ihnen, was wir für Sie tun können. Sie erreichen uns unter Tel. 0800 – 333 98 99 (Mo.–Sa., 8-22 Uhr)

Nehmen Sie Kontakt für eine Erstberatung auf

Oder kontaktieren Sie uns per

Kontaktformular.

Deutschlandweit gebührenfrei!

Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr

*HINWEIS

Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen..

Bleiben Sie informiert

Fallbeispiele zu unseren Einsätzen

Lauschabwehr: Ist Sicherheit teuer?

Viele Menschen ahnen nicht einmal, dass jemand sie belauschen…

Abhören durch Mitarbeiter

Ein Fall aus Süddeutschland, der durch uns aufgedeckt wurde,…

Teure Scheidung durch Abhören

Ein vermögender Privatkunde von über 60 Jahren schaltete uns…

Ex-Mitarbeiter liest Emails mit

Eine Firma des produzierenden Gewerbes hat uns kontaktiert, da…
© Copyright - Abhörschutz - Lauschabwehr 2023