Lauschabwehr in Deggendorf – Abhörschutz und digitale Forensik für Unternehmen & Privatpersonen
Professionelle TSCM-Lauschabwehr, Wanzensuche, IT-Forensik und Mobile-Forensik in Deggendorf – durchgeführt mit sachverständiger Kompetenz und professioneller Untersuchungstechnik.
Wenn Informationen bekannt werden, die eigentlich vertraulich sein sollten
Ein Abhör- oder Überwachungsverdacht beginnt selten mit dem Fund eines versteckten Mikrofons. Häufig entsteht er durch Informationen, die plötzlich außerhalb eines eng begrenzten Personenkreises bekannt sind.
Ein Wettbewerber scheint Details einer bevorstehenden Entscheidung zu kennen. Inhalte aus einer vertraulichen Besprechung tauchen außerhalb des Unternehmens auf. Ein Geschäftspartner reagiert auf Informationen, die noch nicht kommuniziert wurden. Oder eine andere Person kennt private Gespräche, Termine oder Aufenthaltsorte, obwohl sich deren Herkunft nicht erklären lässt.
In solchen Situationen ist es wichtig, nicht vorschnell eine bestimmte Ursache anzunehmen.
Die LB-Gruppe unterstützt Unternehmen, Geschäftsführungen, Führungskräfte, Kanzleien, Selbstständige und Privatpersonen bei der professionellen Lauschabwehr in Deggendorf.
Wir untersuchen dabei nicht ausschließlich die Frage, ob sich ein klassisches Abhörgerät in einem Raum befindet.
Abhängig von der Ausgangssituation betrachten wir unterschiedliche mögliche Informationswege:
- Räume und Gebäude
- technische Installationen
- Smartphones und Tablets
- Computer und Datenträger
- digitale Kommunikationswege
- Benutzerkonten und verbundene Geräte
Deshalb verbinden wir professionelle Lauschabwehr und TSCM mit IT-Forensik und Mobile-Forensik.
Deggendorf – Wirtschafts-, Hochschul- und Technologiestandort an der Donau
Deggendorf nimmt innerhalb Niederbayerns eine besondere Position ein. Die Stadt verbindet mittelständische Wirtschaft und Industrie mit Hochschule, Forschung, Technologie und einer verkehrsgünstigen Lage im Donaugebiet.
Für den Informationsschutz ist gerade diese Mischung interessant.
Wo Unternehmen entwickeln, Hochschulen forschen, technische Projekte entstehen und Geschäftspartner miteinander kooperieren, werden täglich Informationen verarbeitet, deren wirtschaftlicher oder strategischer Wert erheblich sein kann.
Schutzbedürftig können beispielsweise sein:
- Forschungs- und Entwicklungsinformationen
- technisches Know-how
- Konstruktions- und Projektdaten
- Produktentwicklungen
- Kooperationsvereinbarungen
- Investitionsentscheidungen
- Ausschreibungen und Angebote
- Kalkulationen und Preise
- Vertragsinhalte
- Unternehmensstrategien
- Kundendaten
- Personalentscheidungen
Professioneller Abhörschutz betrifft deshalb nicht nur große Konzerne. Gerade mittelständische Unternehmen, spezialisierte Technologieunternehmen, Beratungen und inhabergeführte Betriebe können über Wissen verfügen, das für Dritte wirtschaftlich interessant ist.
Technische Hochschule Deggendorf, Forschung und Wissenstransfer
Ein charakteristischer Bestandteil des Standorts ist die Technische Hochschule Deggendorf. Hochschule, Forschung, Unternehmen und Technologietransfer schaffen ein Umfeld, in dem wissenschaftliches und wirtschaftliches Wissen eng miteinander verbunden sein kann.
Wo Forschungsprojekte, technische Entwicklungen, Kooperationen und neue Geschäftsideen entstehen, spielt der Schutz noch nicht veröffentlichter Informationen eine besondere Rolle.
Dabei muss Informationsschutz heute weit über den Besprechungsraum hinausgehen.
Projektinformationen werden auf Notebooks bearbeitet, über Smartphones kommuniziert, in digitalen Systemen gespeichert und zwischen unterschiedlichen Projektbeteiligten ausgetauscht.
Genau deshalb betrachten wir Lauschabwehr nicht isoliert.
Donau, A3 und regionale Vernetzung – Informationen bewegen sich mit
Deggendorf ist zugleich ein regionaler Verkehrsknotenpunkt. Die Lage an der Donau und die Anbindung an überregionale Verkehrsachsen unterstützen die Vernetzung mit weiteren Wirtschaftsstandorten in Niederbayern, Bayern und darüber hinaus.
Für Unternehmen bedeutet Mobilität jedoch auch, dass vertrauliche Kommunikation nicht ausschließlich am eigenen Unternehmensstandort stattfindet.
Sensible Gespräche können ebenso stattfinden:
- in Hotels
- in temporären Besprechungsräumen
- bei Geschäftspartnern
- in Fahrzeugen
- auf Geschäftsreisen
- bei Veranstaltungen und Tagungen
Professionelle Lauschabwehr muss sich deshalb am tatsächlichen Kommunikationsumfeld orientieren und nicht ausschließlich an einem festen Büro.
Von der Wanzensuche zur modernen TSCM-Lauschabwehr
Wer einen Abhörverdacht hat, sucht häufig zunächst nach Begriffen wie „Wanzensuche Deggendorf“ oder „Abhörgerät finden“.
Verdeckte Mikrofone, Funksender, Kameras oder andere manipulierte elektronische Komponenten sind technisch mögliche Angriffsmittel.
Die alleinige Konzentration auf eine klassische Wanze kann einen modernen Informationsabfluss jedoch übersehen.
In einem typischen Besprechungsraum befinden sich heute gleichzeitig Smartphones, Tablets, Notebooks, WLAN-Komponenten, Videokonferenztechnik und weitere vernetzte Geräte.
Ein Raum kann bei einer technischen Untersuchung unauffällig sein, während relevante Informationen über einen anderen Weg verfügbar werden.
Umgekehrt bedeutet eine unbekannte App auf einem Smartphone nicht automatisch, dass Spyware installiert wurde.
Unsere Untersuchungen erfolgen deshalb ergebnisoffen.
Qualitätsmanagement – TÜV-geprüft nach DIN EN ISO 9001
Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Bei einer sensiblen Sicherheitsuntersuchung ist nicht allein entscheidend, welche Geräte verwendet werden. Ebenso wichtig sind nachvollziehbare Prozesse und ein strukturiertes Vorgehen.
Das betrifft insbesondere:
- die vertrauliche Aufnahme des Sachverhalts
- die Analyse der Verdachtslage
- die Festlegung des Untersuchungsumfangs
- die technische Durchführung
- die Bewertung festgestellter Auffälligkeiten
- die Dokumentation
- die Kommunikation der Ergebnisse
Sachverständigenkompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17024
Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Diese personenbezogene Zertifizierung stellt einen extern nachvollziehbaren Kompetenznachweis nach definierten Zertifizierungsanforderungen dar.
Gerade bei der Lauschabwehr ist die fachliche Bewertung technischer Ergebnisse entscheidend.
Denn nicht jede Auffälligkeit ist ein Beweis für Überwachung:
- Ein Funksignal ist nicht automatisch ein Abhörsender.
- Ein unbekanntes elektronisches Bauteil ist nicht automatisch eine Wanze.
- Eine unbekannte App ist nicht automatisch Spyware.
- Ein ungewöhnlicher Akkuverbrauch beweist keine Überwachung.
- Knacken oder Echo während eines Telefonats sind kein sicherer Abhörnachweis.
Messwerte müssen interpretiert und in den konkreten Sachverhalt eingeordnet werden.
Professionelle TSCM-Technik von REI
Für technische Lauschabwehr und TSCM-Untersuchungen arbeitet die LB-Gruppe unter anderem mit professioneller Untersuchungstechnik von REI – Research Electronics International.
TSCM steht für Technical Surveillance Countermeasures und umfasst unterschiedliche technische Verfahren zur Untersuchung auf mögliche elektronische Überwachungsmaßnahmen.
Welche Verfahren erforderlich sind, hängt unter anderem von Gebäude, Raumstruktur, technischer Umgebung, Verdachtslage und Untersuchungsziel ab.
Eine professionelle TSCM-Untersuchung ist deshalb nicht mit einem kurzen Rundgang mit einem einfachen Funkdetektor vergleichbar.
Untersuchungsbereiche in Deggendorf können beispielsweise sein:
- Geschäftsführungs- und Vorstandsbereiche
- Konferenzräume
- Entwicklungs- und Projektbereiche
- Kanzleien
- Beratungsräume
- Praxen
- Wohnungen
- Wohnhäuser
- Fahrzeuge
- Hotelzimmer
- temporär genutzte Besprechungsräume
Wann ist eine Lauschabwehr in Deggendorf sinnvoll?
Eine Untersuchung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich wiederholt nicht erklären lässt, wie vertrauliche Informationen bekannt geworden sind.
Mögliche Anlässe sind:
- Interne Gesprächsinhalte gelangen nach außen
- Wettbewerber kennen geplante Entscheidungen ungewöhnlich früh
- Projekt- oder Entwicklungsinformationen werden bekannt
- Angebotsdaten oder Preise scheinen Dritten vorzeitig vorzuliegen
- vertrauliche Vertragsinformationen tauchen außerhalb des vorgesehenen Kreises auf
- Smartphones oder andere Geräte zeigen ungewöhnliche Auffälligkeiten
- private Gesprächsinhalte werden von Außenstehenden angesprochen
- andere Personen kennen unerklärlich häufig Aufenthaltsorte
- nach einer Trennung treten ungewöhnliche Informationskenntnisse auf
Keiner dieser Punkte beweist allein eine Überwachung.
Die Aufgabe einer professionellen Untersuchung besteht darin, mögliche Ursachen technisch und sachlich zu prüfen.
Präventiver Abhörschutz vor besonders vertraulichen Gesprächen
Eine Lauschabwehr muss nicht erst nach einem vermuteten Informationsabfluss stattfinden.
Gerade bei wirtschaftlich bedeutenden Gesprächen kann eine präventive Untersuchung sinnvoll sein.
Typische Anlässe sind:
- M&A-Verhandlungen
- Unternehmensverkäufe
- Investorengespräche
- Forschungs- und Entwicklungsbesprechungen
- Kooperationsverhandlungen
- Vertragsverhandlungen
- Gesellschaftergespräche
- strategische Geschäftsleitungsbesprechungen
- Rechtsstreitigkeiten
- sensible Personalentscheidungen
Ziel ist nicht, zwangsläufig einen Fund zu erzeugen. Ziel ist es, erkennbare technische Risiken vor dem vertraulichen Gespräch zu prüfen.
IT-Forensik in Deggendorf – wenn die Spur nicht im Raum endet
Bleibt die technische Raumuntersuchung ohne Erklärung für einen beobachteten Informationsabfluss, kann die digitale Ebene relevant werden.
IT-Forensik beschäftigt sich mit digitalen Spuren auf Computersystemen und Datenträgern.
Je nach Auftrag können beispielsweise Computer, Datenträger, Dateisysteme, Dateien und weitere digital auswertbare Informationen Gegenstand der Untersuchung sein.
Für entsprechende Untersuchungen stehen abhängig von der Aufgabenstellung unter anderem folgende professionelle Werkzeuge zur Verfügung:
- X-Ways
- Cellebrite
- MOBILedit
- MEFF 3PRO
Welche Software eingesetzt wird, richtet sich nach Gerät, Betriebssystem, Datenlage und konkreter Fragestellung.
Mobile-Forensik in Deggendorf – das Smartphone als möglicher Informationsweg
Das Smartphone ist heute für viele Menschen der zentrale Zugang zu geschäftlicher und privater Kommunikation.
Auf einem einzigen Gerät können sich befinden:
- E-Mails
- Messenger
- Kontakte
- Kalender
- Dokumente
- Fotos und Videos
- Standortinformationen
- Cloud-Zugänge
- Benutzerkonten
- Authentifizierungsanwendungen
- aktive Sitzungen
- geschäftliche Anwendungen
- Verbindungen zu weiteren Geräten
Deshalb sollte ein relevantes Smartphone bei einem modernen Überwachungsverdacht nicht grundsätzlich von der Betrachtung ausgeschlossen werden.
Für mobile forensische Untersuchungen stehen abhängig vom jeweiligen Auftrag unter anderem Cellebrite, MOBILedit und MEFF 3PRO zur Verfügung.
Smartphones und Tablets werden kostenlos mitgeprüft
Relevante Smartphones und Tablets werden im Rahmen einer ordentlichen Lauschabwehr und innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und andere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
Das ist für uns eine logische Erweiterung moderner Lauschabwehr.
Wenn ein Smartphone während nahezu jeder vertraulichen Besprechung im Raum liegt, sollte es bei einer Untersuchung nicht grundsätzlich ignoriert werden.
Die grundlegende Mitprüfung ist allerdings nicht automatisch mit einer vollständigen Mobile-forensischen Tiefenanalyse gleichzusetzen.
Zeigen sich Auffälligkeiten, die eine weitergehende Untersuchung erforderlich machen können, wird der zusätzliche Umfang vorher abgestimmt.
Kann jede Spyware erkannt werden?
Nein.
Eine hundertprozentige Garantie, jede existierende oder denkbare Spyware zu erkennen, wäre technisch nicht seriös.
Die Nachweisbarkeit hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Gerätehersteller und Modell
- Betriebssystem
- Softwareversion
- Angriffsmethode
- Art der Schadsoftware
- vorhandene digitale Spuren
- zwischenzeitliche Veränderungen am Gerät
- technische Zugriffsmöglichkeiten
- Untersuchungstiefe
Unser Anspruch ist deshalb keine unrealistische Sicherheitsgarantie, sondern eine technisch fundierte und fachlich bewertete Untersuchung.
Orientierung an Vorgaben und Empfehlungen des BSI
Bei digitalen Untersuchungen können vorschnelle Veränderungen möglicherweise relevante Spuren beeinflussen.
Die LB-Gruppe orientiert ihre digitale und forensische Vorgehensweise an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), soweit diese auf den jeweiligen Auftrag und Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.
Wir sprechen dabei bewusst nicht pauschal von einem einzigen „BSI-Standard“, da das BSI unterschiedliche Standards, technische Richtlinien und Empfehlungen veröffentlicht.
Privater Überwachungsverdacht in Deggendorf
Auch Privatpersonen wenden sich an uns, wenn Informationen bekannt werden, deren Herkunft sie sich nicht erklären können.
Fragen, die dabei häufig entstehen, sind beispielsweise:
- Wissen andere Personen Dinge über Sie, die Sie ihnen nie erzählt haben?
- Kennt Ihr aktueller oder ehemaliger Partner private Gesprächsinhalte?
- Weiß jemand wiederholt, wo Sie sich gerade befinden?
- Tauchen Informationen auf, die nur in Ihrer Wohnung besprochen wurden?
- Kennt jemand Einzelheiten aus Ihrer digitalen Kommunikation?
- Haben die Auffälligkeiten nach einer Trennung begonnen?
- Befinden Sie sich in einer konfliktreichen Scheidungs- oder Trennungssituation?
Diese Beobachtungen können Anlass für eine Untersuchung sein. Sie sind jedoch kein Beweis für technische Überwachung.
Wenn ein Ex-Partner scheinbar zu viel weiß
Bei einem Verdacht nach einer Trennung sollte nicht automatisch von Spyware ausgegangen werden.
Informationen können unter anderem über folgende technische Zusammenhänge verfügbar sein:
- aktive Standortfreigaben
- gemeinsam genutzte Apple- oder Google-Konten
- Cloud-Zugänge
- Familienfreigaben
- Messenger-Verknüpfungen
- App-Berechtigungen
- bekannte Passwörter
- aktive Sitzungen
- gekoppelte Geräte
Eine professionelle Untersuchung sollte nicht mit einer Schuldzuweisung beginnen, sondern mit der Frage, welche technische Erklärung sich tatsächlich feststellen lässt.
Knacken beim Telefonieren – kein Beweis für Abhören
Knacken, Echo, Aussetzer oder andere ungewöhnliche Geräusche während eines Telefongesprächs beweisen keine Überwachung.
Mobilfunk, VoIP, Netzwerkprobleme, Empfangsschwankungen oder technische Fehler können vergleichbare Erscheinungen verursachen.
Bestehen gleichzeitig weitere konkrete Auffälligkeiten, kann die Gesamtsituation dennoch Anlass für eine professionelle Untersuchung geben.
Bei Abhörverdacht keine möglichen Spuren zerstören
Wenn Sie eine Überwachung vermuten, sollten Sie die betroffene technische Umgebung möglichst wenig verändern.
Vermeiden Sie insbesondere:
- vermeintliche Wanzen selbst zu entfernen
- unbekannte elektronische Gegenstände zu öffnen
- auffällige Verkabelungen zu verändern
- verdächtige Apps vorschnell zu löschen
- ein möglicherweise betroffenes Smartphone zurückzusetzen
- einen möglicherweise betroffenen Computer neu zu installieren
Dadurch können technische oder digitale Spuren verändert und spätere Untersuchungen erschwert werden.
Wichtig: Kontaktieren Sie uns nicht aus dem möglicherweise überwachten Umfeld
Wenn Sie einen konkreten Überwachungsverdacht haben, kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit nicht aus dem Raum, Büro, Haus, der Wohnung oder dem Fahrzeug, das Sie für betroffen halten.
Verwenden Sie möglichst auch nicht das Smartphone oder Tablet, bei dem Sie eine Kompromittierung vermuten.
Sollte tatsächlich eine Überwachungsmöglichkeit vorhanden sein, könnte andernfalls bekannt werden, dass eine professionelle Untersuchung geplant ist.
Verlassen Sie zunächst den möglicherweise betroffenen Bereich.
Gehen Sie an einen neutralen Ort und nutzen Sie für die Kontaktaufnahme ein anderes, möglichst unverdächtiges Kommunikationsgerät.
Sprechen Sie innerhalb der möglicherweise betroffenen Umgebung weder über Ihren Verdacht noch über einen geplanten Untersuchungstermin.
Was kostet eine Lauschabwehr in Deggendorf?
Die LB-Gruppe arbeitet grundsätzlich mit transparenten Pauschalpreisen.
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Der konkrete Preis wird vor Auftragserteilung vereinbart.
Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erfolgt keine offene Stundenabrechnung allein danach, wie lange die Untersuchung vor Ort dauert.
Keine LB-Gruppe-Niederlassung in Deggendorf
Die LB-Gruppe unterhält in Deggendorf kein eigenes Büro und keine eigene Niederlassung.
Aufträge in Deggendorf und im regionalen Umfeld werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung der LB-Gruppe aus organisiert und durchgeführt.
Nach unserem Leistungsmodell entstehen unseren Mandanten dadurch keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.
Die spezialisierten Leistungen der LB-Gruppe stehen damit auch für Einsätze in Deggendorf zur Verfügung, ohne dass allein aufgrund des Einsatzortes zusätzliche Fahrtkosten berechnet werden.
Ablauf einer Lauschabwehr in Deggendorf
1. Vertrauliche Erstaufnahme
Wir besprechen, welche Auffälligkeiten festgestellt wurden und welche Informationen möglicherweise betroffen sind.
2. Analyse des Informationsflusses
Entscheidend ist, wo die betreffenden Informationen besprochen, gespeichert, verarbeitet und übertragen wurden.
3. Definition des Untersuchungsbereichs
Auf dieser Grundlage werden relevante Räume, technische Bereiche und gegebenenfalls mobile oder digitale Geräte festgelegt.
4. Pauschalpreis vor Einsatzbeginn
Der Preis für den vereinbarten Untersuchungsumfang wird vor Auftragserteilung festgelegt.
5. Technische TSCM-Untersuchung
Die Untersuchungsverfahren werden entsprechend der tatsächlichen technischen Umgebung und Verdachtslage ausgewählt.
6. Kostenlose Mitprüfung relevanter Smartphones und Tablets
Relevante mobile Endgeräte werden innerhalb des vereinbarten Umfangs auf entsprechende sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
7. Forensische Vertiefung bei Bedarf
Ergeben sich Anhaltspunkte für einen digitalen Informationsweg, kann eine weitergehende IT- oder mobile forensische Untersuchung sinnvoll sein.
8. Sachverständige Bewertung
Technische Feststellungen werden fachlich eingeordnet und mit der ursprünglichen Verdachtslage abgeglichen.
9. Handlungsempfehlungen
Auf Grundlage der Ergebnisse werden mögliche weitere Maßnahmen besprochen.
Praxisbeispiel: Entwicklungsprojekt eines Unternehmens aus Deggendorf
Ein Unternehmen entwickelt gemeinsam mit mehreren Beteiligten eine neue technische Lösung. Noch während der Projektphase entsteht der Eindruck, dass ein außenstehender Marktteilnehmer einzelne Informationen ungewöhnlich früh kennt.
Der Verdacht richtet sich zunächst auf einen Besprechungsraum.
Eine professionelle Untersuchung sollte jedoch nicht mit der Annahme beginnen, dass dort zwingend ein Abhörsender vorhanden sein muss.
Zusätzlich ist zu klären, auf welchen Notebooks die Projektinformationen verarbeitet wurden, welche Smartphones während der Gespräche vorhanden waren und über welche digitalen Systeme die Beteiligten kommunizierten.
So wird aus einer einfachen Wanzensuche eine Untersuchung des tatsächlichen Informationsweges.
Praxisbeispiel: Vertrauliche Angebotsinformationen werden bekannt
Ein mittelständisches Unternehmen aus dem Raum Deggendorf beteiligt sich an einem wirtschaftlich bedeutenden Projekt. Kurz vor einer entscheidenden Verhandlung entsteht der Eindruck, dass Dritte wesentliche Kalkulationsinformationen kennen.
Statt unmittelbar von einer Raumüberwachung auszugehen, wird zunächst rekonstruiert, wo die betroffenen Daten vorhanden waren.
Wurden sie ausschließlich im Besprechungsraum genannt? Befanden sie sich auf Notebooks? Wurden sie per E-Mail versendet? Waren relevante Dokumente über mobile Geräte verfügbar?
Erst diese Analyse ermöglicht es, den Untersuchungsumfang sinnvoll festzulegen.
Praxisbeispiel: Präventiver Schutz vor einer vertraulichen Kooperation
Ein Unternehmen plant Gespräche über eine technische Kooperation. Die Inhalte sollen bis zur Unterzeichnung streng vertraulich bleiben.
Es gibt keinen konkreten Hinweis auf eine bestehende Überwachung.
Der vorgesehene Besprechungsbereich wird dennoch vor dem Termin präventiv überprüft.
Eine solche Untersuchung dient nicht dazu, unbedingt eine Wanze zu finden, sondern erkennbare technische Risiken vor einem wirtschaftlich sensiblen Gespräch zu reduzieren.
Praxisbeispiel: Standortkenntnisse nach einer privaten Trennung
Eine Person aus dem Raum Deggendorf stellt nach einer Trennung fest, dass der ehemalige Partner wiederholt Kenntnis über Aufenthaltsorte und Termine zu besitzen scheint.
Bevor das Smartphone zurückgesetzt oder verändert wird, werden mögliche technische Erklärungen betrachtet.
Dazu können Standortfreigaben, Cloud-Konten, Familienfunktionen, gekoppelte Geräte oder aktive Benutzerkonten gehören.
Erst wenn die tatsächlichen Feststellungen eine weitergehende Analyse erforderlich machen, wird eine vertiefte Mobile-Forensik erwogen.
Lauschabwehr in Deggendorf und im regionalen Umfeld
Unsere Leistungen stehen in Deggendorf sowie in zahlreichen Städten und Gemeinden Niederbayerns zur Verfügung.
Für die regionale interne Verlinkung sind unter anderem folgende Einsatzorte relevant:
- Plattling
- Hengersberg
- Osterhofen
- Vilshofen an der Donau
- Passau
- Straubing
- Dingolfing
- Landau an der Isar
- Regen
- Zwiesel
- Viechtach
- Grafenau
- Freyung
- Regensburg
Darüber hinaus führt die LB-Gruppe Untersuchungen in ganz Bayern sowie bundesweit und europaweit durch.
Häufig gestellte Fragen zur Lauschabwehr in Deggendorf
Bietet die LB-Gruppe Lauschabwehr in Deggendorf an?
Ja. Die LB-Gruppe führt professionelle Lauschabwehr- und TSCM-Untersuchungen in Deggendorf und im regionalen Umfeld durch.
Hat die LB-Gruppe ein Büro in Deggendorf?
Nein. Die LB-Gruppe unterhält in Deggendorf keine eigene Niederlassung und kein eigenes Büro. Der Einsatz wird von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung aus durchgeführt.
Entstehen deshalb zusätzliche Fahrtkosten?
Nein. Nach unserem Leistungsmodell fallen für unsere Mandanten keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten an.
Was ist der Unterschied zwischen Wanzensuche und Lauschabwehr?
Eine Wanzensuche konzentriert sich vor allem auf mögliche versteckte Abhörtechnik. Professionelle Lauschabwehr kann wesentlich weitergehen und abhängig vom Verdachtsfall auch mobile Geräte und digitale Informationswege berücksichtigen.
Was bedeutet TSCM?
TSCM steht für Technical Surveillance Countermeasures. Darunter werden technische Untersuchungs- und Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit elektronischer Überwachung verstanden.
Welche Technik verwendet die LB-Gruppe?
Für professionelle TSCM-Lauschabwehr setzt die LB-Gruppe unter anderem Untersuchungstechnik von REI – Research Electronics International ein. Die konkrete Auswahl der Verfahren richtet sich nach dem jeweiligen Objekt und der Verdachtslage.
Ist die LB-Gruppe TÜV-geprüft?
Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Welche Bedeutung hat DIN EN ISO/IEC 17024?
DIN EN ISO/IEC 17024 betrifft die Zertifizierung von Personen. Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Werden Smartphones bei einer Lauschabwehr überprüft?
Ja. Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und andere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
Ist die kostenlose Smartphone-Prüfung eine vollständige Mobile-Forensik?
Nein. Eine grundlegende Mitprüfung und eine umfangreiche forensische Tiefenanalyse sind nicht dasselbe. Wird eine weitergehende Mobile-Forensik erforderlich, wird der zusätzliche Umfang vorab abgestimmt.
Welche Werkzeuge verwenden Sie für Mobile-Forensik?
Abhängig vom Untersuchungsgegenstand stehen unter anderem Cellebrite, MOBILedit und MEFF 3PRO zur Verfügung.
Welche Software wird in der IT-Forensik eingesetzt?
Abhängig von der Aufgabenstellung wird unter anderem X-Ways eingesetzt. Die Auswahl des geeigneten Werkzeugs richtet sich nach dem konkreten Untersuchungsgegenstand.
Kann jede Spyware sicher erkannt werden?
Nein. Eine hundertprozentige Erkennungsgarantie wäre technisch nicht seriös. Die Nachweisbarkeit hängt unter anderem von Gerät, Betriebssystem, Angriffsmethode, vorhandenen Spuren und Untersuchungstiefe ab.
Was kostet eine professionelle Lauschabwehr in Deggendorf?
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Fallen zusätzliche An- und Abfahrtskosten an?
Nein. Nach dem Leistungsmodell der LB-Gruppe entstehen keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.
Kann ein Ex-Partner mein Smartphone überwachen?
Technisch bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, über die Informationen eines Smartphones zugänglich sein können. Neben Schadsoftware können auch Standortfreigaben, gemeinsam genutzte Benutzerkonten, Cloud-Dienste, Familienfunktionen oder gekoppelte Geräte eine Rolle spielen.
Eine Untersuchung sollte deshalb zunächst klären, welche technische Situation tatsächlich vorhanden ist.
Warum weiß jemand, wo ich mich befinde?
Standortinformationen können über zahlreiche reguläre Smartphone-Funktionen geteilt werden. Dazu gehören beispielsweise Standortfreigaben, Apps, Messenger, Cloud-Funktionen, Familienkonten und gekoppelte Geräte.
Standortkenntnis allein beweist deshalb keine Spyware.
Ist ein Knacken beim Telefonieren ein Zeichen für Abhören?
Nein. Ein Knacken, Echo oder Gesprächsaussetzer kann viele technische Ursachen haben und ist allein kein belastbarer Nachweis einer Überwachung.
Sollte ich mein Smartphone bei Spyware-Verdacht zurücksetzen?
Nicht vor einer möglichen forensischen Untersuchung. Durch das Zurücksetzen oder Löschen von Anwendungen können relevante digitale Spuren verändert oder beseitigt werden.
Was mache ich, wenn ich eine vermeintliche Wanze finde?
Entfernen oder öffnen Sie einen verdächtigen Gegenstand nach Möglichkeit nicht selbst. Veränderungen können die spätere technische Untersuchung und Bewertung erschweren.
Kann Lauschabwehr auch präventiv durchgeführt werden?
Ja. Eine präventive TSCM-Untersuchung kann beispielsweise vor Vertragsverhandlungen, Forschungs- und Entwicklungsbesprechungen, M&A-Prozessen oder anderen besonders vertraulichen Terminen sinnvoll sein.
Arbeitet die LB-Gruppe auch für Privatpersonen?
Ja. Unsere Leistungen stehen Unternehmen, Geschäftsführungen, Führungskräften, Kanzleien, Selbstständigen und Privatpersonen zur Verfügung.
Kann eine Lauschabwehr absolute Sicherheit garantieren?
Nein. Eine professionelle Untersuchung kann einen definierten Bereich und die technische Situation zum Zeitpunkt der Untersuchung bewerten. Eine unbegrenzte Garantie gegen sämtliche denkbaren Überwachungsmethoden wäre nicht seriös.
Soll ich Sie aus meinem Büro oder meiner Wohnung anrufen, wenn ich dort Überwachung vermute?
Bei einem konkreten Verdacht raten wir davon ausdrücklich ab.
Verlassen Sie zunächst den möglicherweise betroffenen Bereich und verwenden Sie nach Möglichkeit ein anderes, unverdächtiges Kommunikationsgerät. Besprechen Sie einen geplanten Untersuchungstermin nicht innerhalb der möglicherweise überwachten Umgebung.
LB-Gruppe für Deggendorf – Lauschabwehr, Abhörschutz und Forensik aus einer Hand
Die LB-Gruppe verbindet professionelle Lauschabwehr, TSCM und technischen Abhörschutz mit IT-Forensik und Mobile-Forensik.
Unser Qualitätsmanagement ist TÜV-geprüft nach DIN EN ISO 9001. Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Für die technische Lauschabwehr setzen wir unter anderem professionelle Systeme von REI – Research Electronics International ein. Für IT- und mobile forensische Untersuchungen stehen abhängig vom Auftrag unter anderem Cellebrite, MOBILedit, MEFF 3PRO und X-Ways zur Verfügung.
Unsere digitale und forensische Vorgehensweise orientiert sich an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des BSI, soweit diese auf den jeweiligen Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.
Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und weitere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Die LB-Gruppe unterhält in Deggendorf keine eigene Niederlassung. Einsätze werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung aus organisiert und durchgeführt. Zusätzliche An- und Abfahrtskosten entstehen nach unserem Leistungsmodell nicht.
Bei einem konkreten Abhör- oder Überwachungsverdacht kontaktieren Sie uns bitte nicht aus dem möglicherweise betroffenen Raum, Büro, Haus, der Wohnung oder dem Fahrzeug und möglichst nicht über ein potenziell kompromittiertes Smartphone.
Verlassen Sie zunächst das möglicherweise betroffene Umfeld und nehmen Sie von einem neutralen Ort mit einem anderen, möglichst unverdächtigen Gerät Kontakt auf.











