Lauschabwehr in Rosenheim – TSCM, Abhörschutz & professionelle Wanzensuche
Vertrauliche Informationen können heute über wesentlich mehr Wege nach außen gelangen als über eine klassische Abhörwanze. Deshalb verbindet die LB-Gruppe bei der Lauschabwehr in Rosenheim professionelle TSCM-Verfahren mit der technischen Prüfung relevanter Smartphones und Tablets sowie – wenn erforderlich – eigener IT- und Mobile-Forensik.
Wir untersuchen für Privatpersonen und Unternehmen unter anderem Wohnungen, Häuser, Homeoffices, Büros, Besprechungsräume, Geschäftsführungsbereiche und andere sensible Kommunikationsbereiche in Rosenheim und der umliegenden Region.
Relevante Smartphones und Tablets prüfen wir im Rahmen einer beauftragten Lauschabwehr direkt beim Einsatz vor Ort und innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf mögliche Kompromittierung, Spyware, Malware und sicherheitsrelevante Auffälligkeiten.
Nach unserer praktischen Erfahrung lassen sich damit bereits rund 95 % der typischen Verdachtslagen, mit denen wir bei Lauschabwehreinsätzen konfrontiert werden, technisch überprüfen und einordnen. Diese Erfahrungsangabe stellt ausdrücklich keine Garantie dafür dar, jede technisch denkbare Kompromittierung oder Spyware erkennen zu können.
In Rosenheim unterhält die LB-Gruppe keine eigene Niederlassung. Die Betreuung und Einsatzkoordination erfolgt über unsere Niederlassung München. Zusätzliche An- und Abfahrtskosten entstehen nach unserem Leistungsmodell dadurch nicht.
Wenn vertrauliche Informationen plötzlich nicht mehr vertraulich sind
Viele Auftraggeber kontaktieren uns nicht, weil sie bereits eine Wanze gefunden haben. Ausgangspunkt ist häufig etwas anderes: Eine Person scheint Informationen zu kennen, die nach Einschätzung des Auftraggebers nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sein dürften.
Für eine fachgerechte Untersuchung ist dieser Unterschied wesentlich.
Die voreilige Annahme „Hier muss eine Wanze versteckt sein“ würde die Untersuchung unnötig auf eine einzige mögliche Ursache beschränken.
Stattdessen betrachten wir zunächst die betroffene Information selbst.
Relevant sind beispielsweise Fragen wie:
- Welche Information ist außerhalb des vorgesehenen Personenkreises bekannt geworden?
- Wann wurde sie erstmals besprochen oder erstellt?
- In welchen Räumen wurde darüber gesprochen?
- Welche Personen hatten regulären Zugang?
- War die Information auf einem Smartphone oder Computer vorhanden?
- Wurde sie per E-Mail oder Messenger kommuniziert?
- Existierte sie in einer Cloud oder einem Unternehmenssystem?
- Gab es ungewöhnliche Fremdzugänge, Wartungsarbeiten oder technische Veränderungen?
Erst daraus lässt sich ableiten, welche Bereiche tatsächlich untersucht werden sollten.
Professionelle Lauschabwehr bedeutet für uns deshalb nicht nur Wanzensuche. Sie bedeutet die technische Untersuchung möglicher Informationswege.
TSCM in Rosenheim – technische Überwachung systematisch untersuchen
International wird professionelle technische Lauschabwehr häufig als TSCM – Technical Surveillance Countermeasures bezeichnet.
Dahinter steht kein einzelnes Messgerät, sondern ein Untersuchungsansatz, bei dem unterschiedliche technische Verfahren entsprechend der jeweiligen Umgebung kombiniert werden.
Eine moderne Wohnung oder ein Unternehmen enthält bereits im normalen Zustand zahlreiche elektronische Komponenten und Funkquellen. WLAN, Mobilfunk, Bluetooth, Smartphones, Smart-TVs, Router, Sensoren, Videokonferenzsysteme und weitere vernetzte Geräte gehören heute zum Alltag.
Genau deshalb genügt es nicht, irgendein Funksignal zu finden.
Abhängig von Objekt und Aufgabenstellung können bei einer professionellen Untersuchung unter anderem eingesetzt werden:
- HF- und Spektrumanalyse,
- Untersuchung und Lokalisierung auffälliger Funkaktivitäten,
- nichtlineare Halbleiterdetektion (NLJD),
- physische und optische Raumuntersuchung,
- endoskopische Untersuchung zugänglicher Hohlräume,
- Kontrolle relevanter technischer Installationen und Leitungen,
- Suche nach verdeckter Kamera- und Aufzeichnungstechnik sowie
- Bewertung relevanter Kommunikations- und Netzwerkkomponenten.
Die LB-Gruppe verwendet hierfür professionelle TSCM-Technik, unter anderem Systeme von REI – Research Electronics International.
Ausführliche technische Hintergründe zu den unterschiedlichen Untersuchungsverfahren finden Sie in unserer Wissensdatenbank unter TSCM – professionelle technische Lauschabwehr erklärt.
Ein Signal ist noch keine Wanze
Gerade hier unterscheidet sich eine fachgerechte Untersuchung von einer oberflächlichen Suche mit einfachen Funkdetektoren.
Wird während einer Spektrumanalyse ein unbekanntes Signal festgestellt, ist damit zunächst nur eines bekannt: Es existiert eine Funkaktivität, deren Ursache noch geklärt werden muss.
Sie kann sicherheitsrelevant sein. Ebenso kann sie von vollkommen regulärer Technik stammen.
Deshalb folgt die Untersuchung einer technischen Logik:
Erkennen → Eingrenzen → Lokalisieren → Quelle bestimmen → Bewerten.
Erst die möglichst genaue Zuordnung einer Auffälligkeit ermöglicht einen belastbaren Befund.
Dasselbe Prinzip gilt bei anderen Untersuchungsverfahren. Auch eine elektronische Struktur, die ein nichtlinearer Halbleiterdetektor erkennt, ist nicht automatisch ein verstecktes Abhörgerät.
Messwerte liefern Hinweise. Die sachverständige Bewertung macht daraus einen technischen Befund.
Was passiert mit Abhörtechnik, die während der Prüfung nicht funkt?
Eine professionelle Untersuchung darf sich nicht ausschließlich auf aktive Funkübertragungen verlassen.
Sendet ein Gerät zum Zeitpunkt der Messung kein entsprechendes Funksignal, kann eine reine Funkanalyse dieses Gerät nicht aufgrund einer Funkübertragung erkennen.
Das ist einer der Gründe, weshalb unterschiedliche TSCM-Verfahren miteinander kombiniert werden.
Die nichtlineare Halbleiterdetektion kann beispielsweise elektronische Komponenten untersuchen, ohne dass diese selbst aktiv senden müssen. Gleichzeitig bleibt die physische Untersuchung des Objekts ein wesentlicher Bestandteil.
Dabei können – abhängig vom Untersuchungsauftrag – beispielsweise folgende Bereiche relevant werden:
- Steckdosen und Schalter,
- Rauchmelder,
- Beleuchtung und Netzteile,
- Möbel und Konferenztische,
- Kabelwege,
- Decken- und Wandbereiche,
- technische Geräte,
- Installationsbereiche sowie
- auffällig veränderte oder schwer einsehbare Bauteile.
Bei entsprechender Zugänglichkeit können Hohlräume ergänzend endoskopisch untersucht werden.
Die Kombination verschiedener Verfahren erhöht die Untersuchungstiefe. Eine seriöse Fachstelle wird dennoch nicht behaupten, unter allen denkbaren Bedingungen jedes mögliche Überwachungsgerät finden zu können.
Rosenheim: Smartphone und Tablet direkt beim Lauschabwehreinsatz prüfen
Bei heutigen Verdachtslagen besitzt das Smartphone häufig mindestens dieselbe Bedeutung wie der Raum.
Das ist nachvollziehbar: Ein modernes Smartphone enthält einen erheblichen Teil des privaten und geschäftlichen Informationslebens seines Nutzers.
Dazu gehören unter anderem:
- WhatsApp und andere Messenger,
- E-Mails,
- Kontakte,
- Kalendereinträge,
- Fotos und Dokumente,
- Standortinformationen,
- Cloud-Zugänge,
- geschäftliche Anwendungen und
- Zugänge zu weiteren Benutzerkonten.
Deshalb beziehen wir relevante Smartphones und Tablets in den vereinbarten Untersuchungsumfang ein.
Im Rahmen einer beauftragten Lauschabwehr erfolgt diese technische Prüfung direkt vor Ort kostenlos.
Dabei untersuchen wir, ob technisch erkennbare Hinweise auf eine mögliche Kompromittierung, Spyware, Malware oder andere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten vorhanden sind.
Nach unserer praktischen Erfahrung können auf diesem Weg bereits rund 95 % der typischen Verdachtslagen im Umfeld unserer Lauschabwehreinsätze technisch überprüft und eingeordnet werden.
Diese Zahl beschreibt unsere praktische Erfahrung und ist keine Zusicherung einer hundertprozentigen Erkennungsrate.
Vor-Ort-Prüfung und Mobile-Forensik sind nicht dasselbe
Eine wichtige fachliche Grenze sollte klar bleiben:
Die kostenlose Smartphone- und Tablet-Prüfung während einer Lauschabwehr ersetzt keine vollständige Mobile-forensische Untersuchung.
Die Vor-Ort-Prüfung soll insbesondere klären, ob erkennbare Hinweise auf eine Kompromittierung oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten bestehen und ob das Gerät als möglicher Informationsweg weiter untersucht werden sollte.
Eine tiefgreifende forensische Untersuchung verfolgt dagegen eine andere Untersuchungstiefe.
Sie kann beispielsweise erforderlich werden, wenn:
- ein möglicher Angriff technisch rekonstruiert werden soll,
- bestimmte Zeiträume untersucht werden müssen,
- umfangreiche digitale Spuren auszuwerten sind,
- mehrere Geräte oder Konten zusammenhängen,
- digitale Beweise gesichert werden sollen oder
- eine weitergehende forensische Dokumentation benötigt wird.
Für diese Fälle verfügt die LB-Gruppe über eigene IT- und Mobile-Forensik.
Je nach Gerät, Betriebssystem und Fragestellung kommen unter anderem Cellebrite, MOBILedit, MEFF 3PRO und X-Ways zum Einsatz.
Ergibt sich während eines Einsatzes in Rosenheim ein entsprechender Bedarf, kann eine vertiefende forensische Untersuchung direkt vor Ort zusätzlich beauftragt werden.
Damit bleibt die Untersuchungskette bei Bedarf innerhalb unserer eigenen Struktur:
TSCM → Prüfung mobiler Geräte → technische Einordnung → vertiefende IT-/Mobile-Forensik.
Lauschabwehr für Privatpersonen in Rosenheim
Ein erheblicher Teil unserer Arbeit richtet sich an Privatpersonen.
Die Ausgangslagen unterscheiden sich dabei deutlich von klassischen Fällen der Wirtschaftsspionage.
Manche Auftraggeber möchten beispielsweise wissen, weshalb ein ehemaliger Partner bestimmte Gesprächsinhalte oder Aufenthaltsorte kennt. Andere haben Veränderungen in ihrer Wohnung festgestellt oder möchten nach einem Fremdzugang klären, ob technische Manipulationen vorgenommen wurden.
Weitere typische Fragen lauten:
- Kann meine Wohnung abgehört werden?
- Ist irgendwo eine versteckte Kamera installiert?
- Kann sich ein GPS-Tracker am Fahrzeug befinden?
- Ist mein Smartphone möglicherweise kompromittiert?
- Kann jemand meine Nachrichten mitlesen?
- Bestehen unbekannte Zugriffe auf meine Benutzerkonten?
Solche Beobachtungen sollten sachlich eingeordnet werden.
Weder ein ungewöhnlicher Akkuverbrauch noch Störgeräusche beim Telefonieren oder ein unbekanntes WLAN-Gerät beweisen eine Überwachung.
Auch wenn eine andere Person private Informationen kennt, kann dies unterschiedliche Ursachen haben.
Deshalb arbeiten wir ergebnisoffen: Ziel ist nicht, einen Verdacht zu bestätigen, sondern festzustellen, ob sich eine technische Ursache objektiv nachweisen lässt.
Eine ausführlichere Einordnung finden Sie unter Wie erkenne ich, ob meine Wohnung abgehört wird?.
Privates Wohnhaus und Homeoffice – zwei Welten wachsen zusammen
Gerade im Raum Rosenheim lässt sich privater Abhörschutz nicht immer sauber von geschäftlichem Informationsschutz trennen.
Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte führen vertrauliche Gespräche längst nicht ausschließlich im Unternehmen.
Im Homeoffice werden beispielsweise Angebote kalkuliert, Personalfragen besprochen, Vertragsunterlagen geprüft oder Videokonferenzen mit Geschäftspartnern durchgeführt.
Dadurch können sich innerhalb eines privaten Wohnobjekts gleichzeitig befinden:
- private Smartphones,
- geschäftliche Mobilgeräte,
- Unternehmensnotebooks,
- private und geschäftliche Cloud-Zugänge,
- Videokonferenzsysteme,
- Router und Netzwerkkomponenten sowie
- Smart-Home-Technik.
Für die technische Untersuchung ist deshalb nicht entscheidend, ob eine Information formal als privat oder geschäftlich bezeichnet wird. Relevant ist, wo sie tatsächlich gesprochen, gespeichert oder übertragen wurde.
Standortfreigabe oder Spyware? Warum die Ursache nicht vorab feststehen sollte
Besonders nach Trennungen entsteht häufig der Verdacht, ein Smartphone müsse mit Spyware infiziert worden sein.
Das kann technisch vorkommen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Möglichkeiten, über die Informationen oder Standorte zugänglich sein können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Apple- oder Google-Konten,
- aktive Standortfreigaben,
- Familienfreigaben,
- Cloud-Konten,
- aktive Messenger-Sitzungen,
- gekoppelte Geräte,
- gemeinsam bekannte Zugangsdaten,
- Smart-Home-Konten oder
- verknüpfte Fahrzeugkonten.
Eine professionelle Untersuchung sollte deshalb keine Ursache vorwegnehmen.
Entscheidend ist nicht, die vermutete Spyware zu bestätigen, sondern den technisch nachvollziehbaren Informationsweg zu bestimmen.
Lauschabwehr für Rosenheimer Unternehmen und Unternehmer
Bei Unternehmen besitzt vertrauliche Information häufig einen unmittelbar wirtschaftlichen Wert.
Das betrifft keineswegs nur Großkonzerne.
Gerade bei inhabergeführten und mittelständischen Unternehmen können entscheidende Informationen auf einen kleinen Personenkreis konzentriert sein.
Dazu zählen beispielsweise:
- Preise und Kalkulationen,
- Kundeninformationen,
- Lieferantenkonditionen,
- Verhandlungsgrenzen,
- Produkt- und Entwicklungsinformationen,
- Finanzierungsentscheidungen,
- Personalmaßnahmen,
- Unternehmensnachfolgen,
- Investitionsvorhaben und
- geplante Transaktionen.
Wenn solche Informationen außerhalb des vorgesehenen Kreises bekannt werden, sollte nicht automatisch von Wirtschaftsspionage ausgegangen werden.
Technische Überwachung stellt lediglich einen möglichen Informationsweg dar.
Deshalb kann eine Untersuchung neben Geschäftsführungs- und Besprechungsräumen bei entsprechender Ausgangslage auch Smartphones, Computer oder andere digitale Systeme berücksichtigen.
Mittelstand in Rosenheim: Know-how befindet sich nicht nur im Serverraum
Bei spezialisierten mittelständischen Unternehmen steckt ein wesentlicher Teil des Unternehmenswertes im Wissen einzelner Personen.
Technische Verfahren, Kundenbeziehungen, Erfahrungswissen, Kalkulationsmodelle und strategische Entscheidungen lassen sich nicht allein durch klassische IT-Sicherheitsmaßnahmen schützen.
Vieles davon wird gesprochen.
Ein Geschäftsführer diskutiert beispielsweise eine Akquisition im Besprechungsraum, überprüft anschließend die Unterlagen auf seinem Notebook und telefoniert später über sein Smartphone mit einem Berater.
Die Information hat damit innerhalb kurzer Zeit mehrere technische Umgebungen durchlaufen.
Genau deshalb betrachten wir Informationsschutz nicht ausschließlich raumbezogen.
Technologie, Engineering und produzierende Unternehmen
In technologie- und produktionsorientierten Unternehmen können bereits einzelne Informationen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Besonders schutzbedürftig können unter anderem sein:
- Produktentwicklungen,
- Konstruktionsinformationen,
- technische Verfahren,
- Produktionsprozesse,
- Prototypeninformationen,
- Ausschreibungen,
- Kundenanforderungen und
- strategische Partnerschaften.
Bei einem konkreten Informationsverlust ist deshalb zu klären, wo die betreffende Information vorhanden war.
Ein Entwicklungsmeeting kann im Konferenzraum stattfinden. Die Präsentation liegt gleichzeitig auf einem Notebook. Teilnehmer besitzen Smartphones. Anschließend werden Dokumente über digitale Systeme ausgetauscht.
Eine professionelle Untersuchung sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen, statt sich von Beginn an ausschließlich auf eine vermeintliche Wanze zu konzentrieren.
Vertrauliche Gespräche vor Unternehmensverkauf, Nachfolge oder Finanzierung
Gerade im Mittelstand gibt es Phasen, in denen der Schutz vertraulicher Kommunikation vorübergehend eine besonders hohe Bedeutung erhält.
Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
- Unternehmensverkäufen,
- Nachfolgeregelungen,
- Gesprächen mit Investoren,
- Finanzierungsrunden,
- Unternehmensbewertungen,
- größeren Immobiliengeschäften,
- strategischen Kooperationen oder
- rechtlichen Auseinandersetzungen.
In solchen Situationen muss kein konkreter Überwachungsverdacht bestehen.
Eine präventive TSCM-Untersuchung kann vielmehr dazu dienen, einen besonders sensiblen Kommunikationsbereich vor wichtigen Gesprächen technisch zu überprüfen.
Zwischen München, Alpenraum und Südostbayern: Informationen bleiben mobil
Rosenheim ist wirtschaftlich und verkehrstechnisch eng mit München sowie dem südostbayerischen und grenznahen Wirtschaftsraum verbunden.
Für den Informationsschutz entsteht daraus ein wichtiger Punkt:
Vertrauliche Informationen bleiben nicht an einer Stadtgrenze stehen.
Ein Unternehmer kann in Rosenheim wohnen, einen Termin in München wahrnehmen und anschließend mit Geschäftspartnern in Österreich kommunizieren.
Smartphone, Notebook und Benutzerkonten bewegen sich währenddessen mit.
Der geografische Ort verändert sich – der digitale Informationsweg häufig nicht.
Bei komplexeren Verdachtslagen kann es deshalb erforderlich sein, nicht nur den Ort eines vertraulichen Gesprächs, sondern die gesamte technische Informationskette zu betrachten.
Warum ein unauffälliger Konferenzraum nicht automatisch den gesamten Informationsverlust erklärt
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:
Ein Unternehmen stellt fest, dass ein Geschäftspartner offenbar eine interne Verhandlungsgrenze kennt.
Die Information wurde in einem Besprechungsraum diskutiert.
Eine professionelle TSCM-Untersuchung dieses Raumes ergibt keinen belastbaren Hinweis auf technische Überwachung.
Dieses Ergebnis ist wichtig.
Es bedeutet jedoch zunächst nur, dass innerhalb des definierten Untersuchungsumfangs kein entsprechender Befund festgestellt wurde.
Die betreffende Verhandlungsgrenze könnte gleichzeitig:
- auf Smartphones vorhanden gewesen sein,
- in E-Mails gestanden haben,
- über Messenger kommuniziert worden sein,
- auf Notebooks gespeichert gewesen sein oder
- über Benutzer- oder Cloud-Konten erreichbar gewesen sein.
Ein negativer TSCM-Befund sollte deshalb nicht mit dem pauschalen Ausschluss jedes denkbaren Informationsabflusses verwechselt werden.
Bei entsprechender Ausgangslage kann anschließend die digitale Ebene untersucht werden.
Präventiver Abhörschutz statt erst nach einem Vorfall zu reagieren
Professionelle Lauschabwehr kann sowohl anlassbezogen als auch präventiv eingesetzt werden.
Bei Unternehmen mit besonders hohem Schutzbedarf können technische Prüfungen beispielsweise vor wichtigen Geschäftsleitungs-, Strategie-, Entwicklungs- oder Transaktionsgesprächen sinnvoll sein.
Eine solche Prüfung bedeutet nicht, dass bereits von einem Angriff ausgegangen wird.
Sie dient vielmehr dazu, einen definierten technischen Ausgangszustand zu untersuchen und erkennbare Risiken vor der vertraulichen Kommunikation zu reduzieren.
Lauschabwehr und Abhörschutz sind dabei nicht identisch. Während TSCM vor allem technische Auffälligkeiten untersucht, umfasst Abhörschutz darüber hinaus präventive technische, organisatorische und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen.
Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist Abhörschutz?.
Eine TSCM-Prüfung gilt nicht für immer
Eine professionelle Lauschabwehr untersucht einen definierten technischen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Danach verändert sich die Umgebung weiter.
Neue Geräte kommen hinzu. Mitarbeiter oder Dienstleister erhalten Zugang. Möbel werden ausgetauscht. Netzwerk- und Konferenztechnik wird verändert. Räume werden renoviert.
Deshalb sollte eine einmalige Untersuchung nicht als unbegrenzt gültige Sicherheitsgarantie verstanden werden.
Bei erhöhtem Schutzbedarf kann eine erneute Prüfung beispielsweise sinnvoll werden:
- vor besonders vertraulichen Verhandlungen,
- nach größeren Umbauten,
- nach außergewöhnlichen Fremdzugängen,
- nach Installation neuer Konferenztechnik oder
- wenn sich die konkrete Risikosituation verändert hat.
Lauschabwehr beschreibt einen technischen Zustand. Nachhaltiger Abhörschutz ist dagegen ein risikobasierter Prozess.
Wenn tatsächlich eine technische Auffälligkeit gefunden wird
Ein Fund sollte nicht automatisch entfernt, geöffnet oder zerstört werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn später rechtliche Schritte oder eine weitere technische Untersuchung in Betracht kommen.
In einer solchen Situation können Dokumentation, Zustand des Gegenstandes, Fundort und weitere technische Merkmale relevant werden.
Dasselbe gilt für digitale Auffälligkeiten.
Wer eine vermeintlich verdächtige App sofort löscht oder ein Smartphone auf Werkseinstellungen zurücksetzt, kann vorhandene Spuren verändern oder vernichten.
Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob eine weitergehende technische beziehungsweise forensische Sicherung erforderlich ist.
Qualität der Untersuchung: Technik allein reicht nicht
Professionelle Messtechnik ist wichtig. Entscheidend ist jedoch ihre fachgerechte Anwendung und Interpretation.
Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Unsere Vorgehensweise orientiert sich zudem an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), soweit diese auf den konkreten Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.
Für die fachliche Bewertung ist vor allem eine saubere Trennung wichtig:
Beobachtung → technische Auffälligkeit → Verifikation → Befund → fachliche Schlussfolgerung.
Dadurch soll vermieden werden, normale elektronische Erscheinungen vorschnell als Beweis einer Überwachung zu interpretieren.
Keine unrealistischen Versprechen zur Auffindquote
Die technische Leistungsfähigkeit professioneller TSCM ist hoch. Trotzdem besitzt jedes Untersuchungsverfahren physikalische und praktische Grenzen.
Die Erkennbarkeit einer konkreten Überwachungstechnik kann unter anderem beeinflusst werden durch:
- Bauweise,
- Einbauort,
- Betriebszustand,
- Zugänglichkeit,
- technische Umgebung,
- Untersuchungsumfang und
- eingesetzte Verfahren.
Bei Smartphones kommen weitere Faktoren wie Betriebssystem, Gerätezustand und vorhandene digitale Spuren hinzu.
Eine pauschale Zusicherung, jede technisch denkbare Abhörtechnik oder Spyware unter allen Bedingungen zu erkennen, wäre fachlich nicht seriös.
Unser Anspruch besteht deshalb nicht in unrealistischen Prozentversprechen, sondern in einer nachvollziehbaren Untersuchung mit geeigneten Verfahren und transparenter Bewertung ihrer Ergebnisse.
Bei konkretem Abhörverdacht: technische Spuren möglichst erhalten
Besteht ein nachvollziehbarer Verdacht, sollten unnötige Veränderungen zunächst vermieden werden.
- Öffnen Sie vermeintliche Abhörgeräte nicht selbst.
- Entfernen Sie verdächtige Komponenten möglichst nicht vorschnell.
- Zerlegen Sie Steckdosen oder Installationen nicht eigenständig.
- Löschen Sie verdächtige Apps nicht.
- Setzen Sie möglicherweise betroffene Smartphones nicht auf Werkseinstellungen zurück.
- Installieren Sie relevante Computer nicht neu.
Ebenso sollte eine geplante technische Untersuchung bei einem konkreten Verdacht möglichst nicht innerhalb des möglicherweise überwachten Bereichs ausführlich besprochen werden.
Besteht der Verdacht zusätzlich gegenüber dem eigenen Smartphone, sollte für vertrauliche Absprachen nach Möglichkeit ein anderes, unverdächtiges Kommunikationsgerät und ein neutraler Ort verwendet werden.
Was kostet Lauschabwehr in Rosenheim?
Eine fachgerechte Kalkulation richtet sich nach Objektgröße, technischer Umgebung, Ausgangslage und erforderlicher Untersuchungstiefe.
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungsumfang in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Größere Wohnhäuser, Unternehmen, Bürobereiche oder technisch komplexere Objekte werden entsprechend dem erforderlichen Aufwand kalkuliert.
Relevante Smartphones und Tablets prüfen wir im Rahmen der vereinbarten Lauschabwehr direkt vor Ort kostenlos mit.
Eine darüber hinausgehende umfangreiche IT- oder Mobile-forensische Untersuchung ist eine eigenständige Leistung und wird nur nach zusätzlicher Beauftragung durchgeführt.
Für die Betreuung von Rosenheim über unsere Niederlassung München entstehen nach unserem Leistungsmodell keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.
Rosenheim wird durch unsere Niederlassung München betreut
Die LB-Gruppe unterhält in Rosenheim keine eigene Niederlassung und kein eigenes Büro.
Lauschabwehreinsätze für Rosenheim werden über unsere Niederlassung München betreut und koordiniert.
Damit kommunizieren wir unseren tatsächlichen Standort transparent und stellen Rosenheim nicht als Niederlassung dar.
Die für den jeweiligen Auftrag erforderliche TSCM-Technik sowie gegebenenfalls benötigte zusätzliche forensische Ausstattung werden entsprechend der Aufgabenstellung eingeplant.
Zusätzliche An- und Abfahrtskosten entstehen unseren Auftraggebern in Rosenheim dadurch nach unserem Leistungsmodell nicht.
Lauschabwehr in Rosenheim und im südostbayerischen Umfeld
Unsere Einsatzmöglichkeiten umfassen neben der Stadt Rosenheim auch das umliegende Gebiet.
Abhängig vom jeweiligen Auftrag betreuen wir Privatpersonen und Unternehmen beispielsweise auch im Raum:
- Kolbermoor,
- Stephanskirchen,
- Raubling,
- Bad Aibling,
- Prien am Chiemsee,
- Wasserburg am Inn,
- Brannenburg,
- Neubeuern,
- Bad Endorf,
- Bernau am Chiemsee und
- Aschau im Chiemgau.
Ob Wohnhaus, Unternehmen oder Homeoffice: Entscheidend für den Untersuchungsumfang ist nicht die kommunale Grenze.
Relevant ist, wo die schutzbedürftige Information tatsächlich gesprochen, gespeichert, übertragen oder verarbeitet wurde.
Häufige Fragen zur Lauschabwehr in Rosenheim
Hat die LB-Gruppe eine Niederlassung in Rosenheim?
Nein. In Rosenheim unterhalten wir keine eigene Niederlassung. Die Betreuung erfolgt über unsere Niederlassung München.
Entstehen wegen der Anfahrt aus München zusätzliche Kosten?
Nein. Nach unserem Leistungsmodell berechnen wir für die An- und Abfahrt nach Rosenheim keine zusätzlichen Kosten.
Untersuchen Sie auch private Wohnungen und Häuser?
Ja. Wir führen Lauschabwehr sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen durch. Der konkrete Untersuchungsumfang richtet sich nach Objekt, technischer Umgebung und Fragestellung.
Wird mein Smartphone bei der Lauschabwehr mit untersucht?
Ja. Relevante Smartphones und Tablets prüfen wir innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs einer beauftragten Lauschabwehr direkt vor Ort kostenlos auf mögliche Kompromittierung, Spyware, Malware und andere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten.
Kann bei der Lauschabwehr vor Ort festgestellt werden, ob mein Handy kompromittiert wurde?
Die technische Vor-Ort-Prüfung ist darauf ausgerichtet, erkennbare Hinweise auf mögliche Kompromittierungen, Spyware, Malware oder sicherheitsrelevante Anomalien festzustellen und einzuordnen. Nach unserer praktischen Erfahrung lassen sich damit rund 95 % der typischen Verdachtslagen unserer Lauschabwehrpraxis technisch überprüfen. Diese Erfahrungsangabe ist keine Garantie dafür, jede technisch denkbare Kompromittierung erkennen zu können.
Ersetzt die kostenlose Smartphone-Prüfung eine vollständige Mobile-Forensik?
Nein. Für detaillierte Angriffsrekonstruktionen, bestimmte Untersuchungszeiträume, umfangreiche Spurenanalysen, digitale Beweissicherung oder weitergehende forensische Dokumentationen kann eine tiefgreifende Mobile-Forensik erforderlich sein.
Kann diese Forensik direkt beim Einsatz beauftragt werden?
Ja. Ergibt sich während der Untersuchung ein entsprechender Bedarf, kann eine weitergehende IT- oder Mobile-forensische Untersuchung auf Wunsch direkt zusätzlich beauftragt werden.
Können auch Geräte untersucht werden, die gerade kein Funksignal senden?
Professionelle TSCM besteht nicht ausschließlich aus Funkanalyse. Je nach Untersuchungsauftrag kommen zusätzlich unter anderem physische Kontrollen, nichtlineare Halbleiterdetektion und weitere Verfahren zum Einsatz. Ob eine konkrete Technik erkannt werden kann, hängt jedoch von Bauart, Einbauort, Zugänglichkeit und Untersuchungsverfahren ab.
Ist jedes unbekannte Funksignal verdächtig?
Nein. Moderne technische Umgebungen enthalten zahlreiche reguläre Funkquellen. Ein unbekanntes Signal sollte deshalb soweit möglich analysiert, lokalisiert und seiner tatsächlichen Quelle zugeordnet werden, bevor eine sicherheitsrelevante Bewertung erfolgt.
Kann Lauschabwehr hundertprozentige Sicherheit garantieren?
Nein. Eine TSCM-Untersuchung bewertet einen definierten technischen Zustand mit den eingesetzten Verfahren zum Zeitpunkt der Prüfung. Eine absolute Garantie gegen jede technisch denkbare Überwachungsmethode wäre nicht seriös.
Ist Lauschabwehr auch ohne konkreten Verdacht möglich?
Ja. Bei besonders vertraulichen Gesprächen oder erhöhtem Schutzbedarf kann TSCM auch präventiv eingesetzt werden, beispielsweise vor wichtigen Verhandlungen, Transaktionen oder strategischen Besprechungen.
Was kostet eine Lauschabwehr in Rosenheim?
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Größere oder technisch komplexere Objekte kalkulieren wir individuell.
LB-Gruppe für Rosenheim – Raum, Smartphone und digitale Informationswege zusammen betrachten
Der entscheidende Unterschied einer modernen Lauschabwehr liegt für uns nicht darin, möglichst viele technische Geräte einzusetzen.
Entscheidend ist, die richtige technische Frage zu stellen:
Welche vertrauliche Information ist betroffen und über welche realistischen Wege könnte sie zugänglich geworden sein?
Deshalb verbinden wir bei Bedarf professionelle TSCM-Raumuntersuchungen mit der kostenlosen Vor-Ort-Prüfung relevanter Smartphones und Tablets sowie eigener IT- und Mobile-Forensik.
Unsere Untersuchung kann dadurch einer durchgängigen Logik folgen:
Informationsweg bestimmen → Raum und technische Umgebung untersuchen → relevante Mobilgeräte prüfen → Auffälligkeiten bewerten → bei Bedarf forensisch vertiefen.
Hinzu kommen spezialisierte TSCM-Technik, ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 und die Zertifizierung unseres Geschäftsführers als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Rosenheim betreuen wir über unsere Niederlassung München – transparent, fachübergreifend und ohne zusätzliche An- und Abfahrtskosten.











