Lauschabwehr & Abhörschutz in Günzburg – wenn vertrauliche Informationen geschützt und Informationswege geklärt werden müssen

Ein Informationsleck beginnt selten mit einer sichtbaren Spur

Die meisten Mandanten rufen nicht deshalb an, weil sie bereits ein Abhörgerät gefunden haben.

Der Verdacht entsteht vielmehr durch Informationen, die an einer Stelle auftauchen, an der sie eigentlich nicht vorhanden sein dürften.

Ein Wettbewerber kennt eine noch nicht veröffentlichte Entscheidung. Ein Geschäftspartner reagiert auffällig genau auf interne Preisgrenzen. Einzelheiten aus einer Besprechung scheinen außerhalb des vorgesehenen Personenkreises bekannt zu sein. Oder im privaten Umfeld weiß eine andere Person Dinge über Gespräche, Termine oder Aufenthaltsorte, deren Herkunft sich nicht erklären lässt.

In einer solchen Situation ist die Frage „Wo befindet sich die Wanze?“ häufig zu eng gestellt.

Denn dieselbe Information kann heute innerhalb weniger Stunden an unterschiedlichen Stellen vorhanden sein:

  • in einem Geschäftsführungsbüro,
  • in einem Konferenzraum,
  • auf einem Smartphone,
  • auf einem Notebook,
  • in einem Benutzerkonto,
  • in einem Cloud-Dienst,
  • in einer Messenger-Anwendung oder
  • auf einem anderen digitalen System.

Die LB-Gruppe untersucht deshalb nicht ausschließlich Räume.

Wir verbinden professionelle Lauschabwehr und TSCM mit IT-Forensik und Mobile-Forensik, wenn die konkrete Verdachtslage dies erforderlich macht.

Unser Untersuchungsziel ist nicht, zwangsläufig einen Abhörsender zu finden. Unser Untersuchungsziel ist, mögliche technische Informationswege systematisch einzugrenzen und festgestellte Auffälligkeiten sachverständig zu bewerten.

Warum Günzburg für den Schutz von Unternehmensinformationen besonders interessant ist

Günzburg ist kein reiner Verwaltungs- oder Wohnstandort. Die große Kreisstadt besitzt eine breit aufgestellte Wirtschaftsstruktur mit produzierenden Unternehmen, Lebensmittelindustrie, Distribution, Handel, Dienstleistungen und mittelständischen Betrieben.

Die Lage an wichtigen Verkehrsachsen zwischen den Wirtschaftsräumen Ulm, Augsburg und München verstärkt diese Funktion.

Damit entstehen täglich Informationen, die für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen können.

Beispiele sind:

  • Produktionsmengen und Kapazitätsplanungen
  • Rezepturen und Prozesswissen
  • Lieferantenkonditionen
  • Einkaufsstrategien
  • Transport- und Logistikvereinbarungen
  • Preisberechnungen
  • Ausschreibungsinformationen
  • Investitionsvorhaben
  • Personalentscheidungen
  • technische Veränderungen
  • Unternehmensstrategien
  • Übernahme- oder Beteiligungsgespräche

Viele dieser Informationen besitzen ihren größten Wert gerade dann, wenn sie noch nicht veröffentlicht wurden.

Produktion und Lebensmittelindustrie – sensible Informationen müssen keine Geschäftsgeheimnisse auf Papier sein

Günzburg verfügt über größere Produktionsstrukturen, darunter auch Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft.

In produzierenden Unternehmen entsteht vertrauliches Wissen nicht nur in Geschäftsführungsbüros.

Wirtschaftlich relevante Informationen können beispielsweise betreffen:

  • Produktionsprozesse
  • Rezepturen
  • Rohstoffbeschaffung
  • Lieferanten
  • Produktionsauslastung
  • Qualitätsprobleme
  • neue Produkte
  • Maschinen- und Anlagenentscheidungen
  • Produktionskosten
  • geplante Kapazitätserweiterungen

Bereits die Kenntnis einzelner Parameter kann Wettbewerbern oder Verhandlungspartnern einen Vorteil verschaffen.

Informationsschutz sollte deshalb nicht erst dann beginnen, wenn bereits ein konkreter Schaden entstanden ist.

Logistik und Distribution – sensible Daten bewegen sich schneller als Waren

Die Verkehrsanbindung Günzburgs und die vorhandenen Gewerbestrukturen machen die Region auch für Distribution und Logistik interessant.

In diesem Bereich entstehen andere Informationsrisiken als beispielsweise in einer Kanzlei oder einem Forschungsunternehmen.

Schutzbedürftig können sein:

  • Transportwege
  • Lieferketten
  • Kundenstrukturen
  • Kapazitätsplanungen
  • Frachtpreise
  • Vertragskonditionen
  • Lagerkonzepte
  • Dispositionsinformationen
  • Liefertermine
  • Verfügbarkeiten

Diese Informationen werden heute nahezu vollständig digital verarbeitet.

Bei einem konkreten Informationsabfluss kann deshalb die Untersuchung eines Besprechungsraums nur ein Teil des Gesamtbildes sein.

Hohe Pendlerbewegungen bedeuten auch mobile Unternehmenskommunikation

Günzburg weist einen erheblichen Einpendlerüberschuss auf.

Für den Informationsschutz ist das keine statistische Randnotiz.

Es bedeutet, dass täglich zahlreiche Beschäftigte, Führungskräfte, Dienstleister und Geschäftspartner Unternehmensinformationen zwischen unterschiedlichen Orten bewegen.

Das Smartphone wird dabei zum permanenten Begleiter.

Dasselbe gilt für Notebooks und andere mobile Systeme.

Ein vertrauliches Dokument kann morgens im Unternehmen bearbeitet, während einer Fahrt auf dem Smartphone gelesen und am Abend von einem anderen Standort über einen Cloud-Dienst geöffnet werden.

Bei einem Verdachtsfall muss deshalb die gesamte Informationskette betrachtet werden.

Was wir unter professioneller Lauschabwehr verstehen

Professionelle Lauschabwehr ist für uns keine kurze Kontrolle mit einem einfachen Funkdetektor.

Der Untersuchungsumfang richtet sich nach Objekt, technischer Umgebung, Verdachtslage und den möglicherweise betroffenen Informationen.

Je nach Auftrag können insbesondere folgende Bereiche relevant sein:

  • Geschäftsführungsbüros
  • Vorstands- und Leitungsbereiche
  • Konferenzräume
  • Besprechungsräume
  • Projektbüros
  • produktionsnahe Verwaltungsbereiche
  • Kanzleien
  • Praxen
  • Wohnungen
  • Wohnhäuser
  • Fahrzeuge
  • Hotelzimmer
  • temporär genutzte Besprechungsräume

Die Untersuchung wird nicht nach einem starren Gerätekatalog durchgeführt.

Die Auswahl der geeigneten Verfahren muss zur tatsächlichen Umgebung passen.

TSCM statt einfacher „Wanzensuche“

TSCM steht für Technical Surveillance Countermeasures.

Darunter werden technische Untersuchungs- und Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit elektronischer Überwachung verstanden.

Der klassische Begriff „Wanzensuche“ beschreibt davon lediglich einen Teil.

Moderne Kommunikationsräume enthalten zahlreiche reguläre elektronische Systeme:

  • WLAN
  • Bluetooth
  • Smartphones
  • Tablets
  • Notebooks
  • Videokonferenztechnik
  • Smart-TVs
  • Gebäudetechnik
  • Netzwerkkomponenten

Eine professionelle Untersuchung muss deshalb zwischen normaler technischer Infrastruktur und tatsächlich relevanten Auffälligkeiten unterscheiden.

Professionelle Untersuchungstechnik von REI

Für technische Lauschabwehr setzt die LB-Gruppe unter anderem professionelle Systeme von REI – Research Electronics International ein.

Die Qualität einer Untersuchung lässt sich jedoch nicht allein an einem Gerätenamen messen.

Professionelle Technik liefert Messwerte und technische Hinweise.

Diese müssen anschließend fachlich bewertet werden.

Ein vorhandenes Funksignal kann vollkommen legitim sein.

Eine unbekannte elektronische Komponente kann zu einer regulären Installation gehören.

Ein vermeintlicher Fund kann sich bei genauer Untersuchung als technisch unproblematisch herausstellen.

Deshalb gehört die sachverständige Bewertung zwingend zur Untersuchung.

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.

Gerade bei hochsensiblen Sicherheitsdienstleistungen sind strukturierte Prozesse notwendig.

Unser organisatorischer Rahmen umfasst unter anderem:

  • vertrauliche Mandatsaufnahme
  • Analyse der Ausgangssituation
  • Festlegung des Untersuchungsumfangs
  • Planung und Durchführung
  • Bewertung technischer Feststellungen
  • Dokumentation
  • Kommunikation der Ergebnisse

Professionelle Technik und strukturierte Qualitätsprozesse gehören für uns zusammen.

Sachverständigenkompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17024

Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Eine personenbezogene Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt einen extern nachvollziehbaren Kompetenznachweis nach definierten Zertifizierungsanforderungen dar.

Bei einem Überwachungsverdacht ist diese fachliche Einordnung besonders relevant.

Denn technische Beobachtungen werden im Alltag häufig missinterpretiert.

  • Ein Funksignal beweist keinen Abhörsender.
  • Eine unbekannte App beweist keine Spyware.
  • Ein plötzlich leerer Akku beweist keine Überwachung.
  • Knacken oder Echo beim Telefonieren beweist kein Abhören.
  • Ein unbekannter elektronischer Gegenstand ist nicht automatisch eine Wanze.

Eine professionelle Untersuchung muss auch zu dem Ergebnis kommen können, dass sich ein ursprünglicher Verdacht technisch nicht bestätigt.

Wann sollte ein Unternehmen in Günzburg eine Untersuchung erwägen?

Es gibt kein einzelnes Alltagszeichen, das technische Überwachung zuverlässig beweist.

Eine professionelle Untersuchung kann jedoch sinnvoll sein, wenn sich mehrere konkrete Auffälligkeiten zeigen.

Beispiele:

  • Wettbewerber kennen nicht veröffentlichte Unternehmensentscheidungen.
  • Ein Verhandlungspartner reagiert auffällig genau auf interne Preisgrenzen.
  • Produktions- oder Lieferanteninformationen werden außerhalb des vorgesehenen Kreises bekannt.
  • Inhalte vertraulicher Geschäftsleitungsbesprechungen tauchen bei Außenstehenden auf.
  • Informationen über geplante Investitionen werden vorzeitig bekannt.
  • Smartphones oder andere Geräte zeigen ungewöhnliche Auffälligkeiten.
  • Ein besonders sensibler Termin soll präventiv abgesichert werden.

Keiner dieser Punkte beweist allein eine Überwachung.

Er kann jedoch Anlass sein, mögliche technische Informationswege professionell zu prüfen.

Präventiver Abhörschutz – bevor die Information einen Wertverlust erleidet

Lauschabwehr muss nicht erst beginnen, nachdem vertrauliche Informationen bekannt geworden sind.

Eine präventive technische Untersuchung kann insbesondere vor Terminen mit außergewöhnlich hohem Vertraulichkeitsbedarf sinnvoll sein.

Zum Beispiel vor:

  • Unternehmensverkäufen
  • M&A-Verhandlungen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Investitionsentscheidungen
  • strategischen Lieferantengesprächen
  • Preisverhandlungen
  • Produktentwicklungsbesprechungen
  • Restrukturierungen
  • Finanzierungsgesprächen
  • sensiblen Personalentscheidungen

Eine präventive Untersuchung unterstellt nicht, dass bereits eine Abhörmaßnahme vorhanden ist.

Sie dient dazu, erkennbare technische Risiken vor der vertraulichen Kommunikation zu reduzieren.

Vom Raum zum digitalen System: Wann IT-Forensik relevant wird

Eine der wichtigsten Fragen bei einem Informationsabfluss lautet:

Existierte die betroffene Information überhaupt ausschließlich im untersuchten Raum?

In vielen Fällen lautet die Antwort nein.

Dokumente wurden zuvor auf Computern erstellt, per E-Mail versendet, auf Datenträgern gespeichert oder über andere digitale Systeme verarbeitet.

Dann kann IT-Forensik erforderlich werden.

Abhängig vom konkreten Auftrag können beispielsweise relevant sein:

  • Computer
  • Datenträger
  • Dateisysteme
  • digitale Dokumente
  • weitere technisch auswertbare Spuren

Für unsere forensische Arbeit stehen abhängig vom Untersuchungsgegenstand unter anderem X-Ways, Cellebrite, MOBILedit und MEFF 3PRO zur Verfügung.

Das verwendete Werkzeug richtet sich nach der technischen Fragestellung und nicht umgekehrt.

Mobile-Forensik in Günzburg – das Smartphone als möglicher Informationsknoten

Auf einem modernen Smartphone laufen zahlreiche Informationswege zusammen.

Dazu gehören:

  • Telefonie
  • E-Mail
  • Messenger
  • Kalender
  • Kontakte
  • Dokumente
  • Cloud-Zugänge
  • Standortinformationen
  • geschäftliche Apps
  • Authentifizierungsanwendungen
  • aktive Benutzerkonten
  • gekoppelte Geräte

Bei einem Überwachungsverdacht wäre es deshalb wenig sinnvoll, einen Konferenzraum umfassend zu untersuchen und die Smartphones, die während sämtlicher vertraulicher Gespräche dort lagen, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Smartphones und Tablets werden im vereinbarten Umfang kostenlos mitgeprüft

Relevante Smartphones und Tablets werden bei einer ordentlichen Lauschabwehr innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und weitere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.

Diese Mitprüfung gehört für uns zu einer zeitgemäßen Untersuchung.

Sie ist jedoch nicht automatisch mit einer vollständigen Mobile-forensischen Tiefenanalyse gleichzusetzen.

Ergeben sich Hinweise, die eine umfangreichere Analyse sinnvoll erscheinen lassen, wird der weitere Untersuchungsumfang vorher abgestimmt.

Eine wichtige technische Grenze: Keine seriöse 100-Prozent-Garantie bei Spyware

Wir garantieren nicht, jede denkbare Spyware oder Überwachungsmethode mit hundertprozentiger Sicherheit erkennen zu können.

Eine solche Aussage wäre technisch nicht seriös.

Die Nachweisbarkeit kann unter anderem davon abhängen:

  • welches Gerät verwendet wird,
  • welches Betriebssystem installiert ist,
  • welche Softwareversion vorhanden ist,
  • welche Angriffsmethode verwendet wurde,
  • welche digitalen Spuren noch existieren,
  • ob das Gerät zwischenzeitlich verändert wurde und
  • welche technische Untersuchungstiefe möglich ist.

Unser Anspruch besteht deshalb in einer fachlich fundierten Untersuchung und nicht in technisch unrealistischen Versprechen.

Orientierung an Vorgaben und Empfehlungen des BSI

Bei digitalen und forensischen Untersuchungen orientiert die LB-Gruppe ihre Vorgehensweise an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), soweit diese für den jeweiligen Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.

Wir verwenden bewusst nicht pauschal den Begriff „BSI-Standard“, weil das BSI verschiedene Standards, technische Richtlinien und Empfehlungen für unterschiedliche Themenbereiche veröffentlicht.

Für die praktische Arbeit bedeutet dies insbesondere:

Möglicherweise relevante digitale Spuren sollten nicht unnötig verändert werden.

Privater Abhörverdacht – wenn jemand Dinge weiß, die er eigentlich nicht wissen sollte

Auch Privatpersonen aus Günzburg und der Region wenden sich an uns.

Typische Ausgangssituationen können sein:

  • Ein aktueller oder ehemaliger Partner kennt private Gesprächsinhalte.
  • Eine andere Person kennt wiederholt den aktuellen Aufenthaltsort.
  • Informationen aus der eigenen Wohnung werden von Außenstehenden angesprochen.
  • Jemand besitzt scheinbar Kenntnisse über private Smartphone-Kommunikation.
  • Auffälligkeiten beginnen nach einer Trennung.
  • Es besteht ein konfliktbelastetes oder wirtschaftlich bedeutendes Scheidungsverfahren.

Solche Beobachtungen können Anlass für eine technische Prüfung sein.

Sie sind jedoch kein Beweis für eine Überwachungsmaßnahme.

Ex-Partner kennt Termine oder Aufenthaltsorte – Spyware ist nur eine Möglichkeit

Gerade im privaten Umfeld wird häufig unmittelbar von einer heimlich installierten Überwachungssoftware ausgegangen.

Es gibt jedoch zahlreiche andere technische Erklärungen.

Beispielsweise:

  • aktive Standortfreigaben
  • gemeinsam genutzte Apple- oder Google-Konten
  • Cloud-Zugänge
  • Familienfreigaben
  • Messenger-Verknüpfungen
  • App-Berechtigungen
  • aktive Sitzungen
  • bekannte Passwörter
  • gekoppelte Geräte

Eine professionelle Untersuchung beginnt deshalb nicht mit der Frage, wer verantwortlich ist.

Sie beginnt mit der Frage, welche technischen Zugriffe tatsächlich vorhanden sind.

Was Sie bei einem konkreten Überwachungsverdacht nicht tun sollten

Vorschnelle Veränderungen können eine spätere Untersuchung erschweren.

Vermeiden Sie nach Möglichkeit:

  • eine vermeintliche Wanze selbst zu entfernen,
  • unbekannte elektronische Geräte zu öffnen,
  • auffällige Verkabelungen zu verändern,
  • verdächtige Apps sofort zu löschen,
  • ein Smartphone auf Werkseinstellungen zurückzusetzen,
  • einen möglicherweise betroffenen Computer neu zu installieren.

Insbesondere bei digitalen Geräten können dadurch relevante Spuren verloren gehen.

Sicherheitsregel bei konkretem Verdacht: Kontaktieren Sie uns von einem neutralen Ort

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr Büro, ein Besprechungsraum oder Ihr Fahrzeug überwacht wird, kontaktieren Sie uns möglichst nicht aus dieser Umgebung.

Nutzen Sie möglichst auch nicht das Smartphone oder Tablet, bei dem Sie selbst eine Kompromittierung vermuten.

Sollte tatsächlich eine Überwachungsmöglichkeit vorhanden sein, könnte andernfalls bekannt werden, dass eine professionelle Untersuchung geplant wird.

Verlassen Sie deshalb zunächst den möglicherweise betroffenen Bereich und verwenden Sie an einem neutralen Ort ein anderes, möglichst unverdächtiges Kommunikationsgerät.

Besprechen Sie einen möglichen Untersuchungstermin nicht in der verdächtigen Umgebung.

Was kostet professionelle Lauschabwehr in Günzburg?

Die LB-Gruppe arbeitet grundsätzlich mit vorab vereinbarten Pauschalpreisen.

Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

Der konkrete Pauschalpreis wird vor Auftragserteilung vereinbart.

Damit wissen unsere Mandanten bereits vor Beginn der Untersuchung, welche Kosten für den festgelegten Leistungsumfang entstehen.

Welche Informationen benötigen wir für die Planung?

Damit wir den Untersuchungsumfang sinnvoll festlegen können, sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:

  • Art des Objekts
  • ungefähre Fläche
  • Anzahl der relevanten Räume
  • Nutzung der Räume
  • vorhandene technische Infrastruktur
  • konkreter Anlass
  • beobachtete Auffälligkeiten
  • Art der möglicherweise betroffenen Informationen
  • Anzahl relevanter Smartphones und Tablets
  • möglicher Bedarf an IT-Forensik

LB-Gruppe in Günzburg: Einsatzort, aber keine eigene Niederlassung

Die LB-Gruppe unterhält in Günzburg kein eigenes Büro und keine eigene Niederlassung.

Aufträge in Günzburg und im Landkreis werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung der LB-Gruppe aus organisiert und durchgeführt.

Nach unserem Leistungsmodell entstehen unseren Mandanten hierfür keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.

Unsere spezialisierten Leistungen in Lauschabwehr, TSCM, technischem Abhörschutz sowie IT- und Mobile-Forensik stehen damit auch in Günzburg zur Verfügung.

Wie aus einem Verdacht ein sinnvoller Untersuchungsauftrag wird

Schritt 1: Nicht nach der Wanze fragen, sondern nach der betroffenen Information

Zu Beginn wird geklärt, was genau außerhalb des vorgesehenen Personenkreises bekannt geworden sein könnte.

Schritt 2: Informationsorte bestimmen

Wir betrachten, wo diese Information besprochen, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben wurde.

Schritt 3: Technische Prioritäten setzen

Erst danach wird entschieden, welche Räume und Geräte tatsächlich untersucht werden müssen.

Schritt 4: Leistungsumfang und Pauschalpreis festlegen

Der konkrete Umfang und die Kosten werden vor Beginn der Untersuchung vereinbart.

Schritt 5: TSCM-Untersuchung

Die geeigneten technischen Verfahren werden entsprechend der tatsächlichen Umgebung eingesetzt.

Schritt 6: Mobile Geräte einbeziehen

Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos mitgeprüft.

Schritt 7: Digitale Vertiefung nur dort, wo sie sinnvoll ist

Ergeben sich Anhaltspunkte für einen digitalen Informationsweg, können IT- oder mobile forensische Untersuchungen folgen.

Schritt 8: Ergebnisse fachlich einordnen

Technische Feststellungen werden mit der ursprünglichen Verdachtslage abgeglichen.

Schritt 9: Handlungsempfehlungen

Auf Grundlage der Ergebnisse werden sinnvolle weitere Sicherheitsmaßnahmen besprochen.

Fallbeispiel: Produktionsplanung eines Günzburger Unternehmens wird bekannt

Ein produzierendes Unternehmen plant eine Erweiterung seiner Kapazitäten.

Die damit verbundenen Investitionen und Produktionsmengen wurden ausschließlich innerhalb eines kleinen Führungskreises besprochen.

Während späterer Lieferantengespräche entsteht jedoch der Eindruck, dass einzelne Geschäftspartner bereits ungewöhnlich genaue Kenntnisse besitzen.

Der ursprüngliche Verdacht richtet sich auf den Konferenzraum.

Eine strukturierte Untersuchung berücksichtigt jedoch zusätzlich, dass dieselben Informationen in Tabellen, Präsentationen und E-Mails auf mehreren Geräten vorhanden waren.

Die Untersuchung wird deshalb anhand der tatsächlichen Informationskette aufgebaut.

Fallbeispiel: Einkaufskonditionen scheinen einem Lieferanten bekannt

Ein Unternehmen verhandelt mit mehreren Lieferanten über ein größeres Einkaufsvolumen.

Intern wurden klare Zielpreise und Verhandlungsgrenzen definiert.

Ein Lieferant reagiert im weiteren Verlauf auffällig genau auf diese internen Grenzen.

Eine solche Situation beweist keine technische Überwachung.

Sie kann jedoch Anlass sein zu prüfen, wo die betreffenden Kalkulationen besprochen und gespeichert wurden und welche technischen Informationswege beteiligt waren.

Fallbeispiel: Präventive Absicherung einer wichtigen Gesellschafterbesprechung

Ein mittelständisches Unternehmen plant eine Besprechung über eine mögliche Beteiligung und zukünftige Unternehmensstruktur.

Es besteht kein konkreter Abhörverdacht.

Der Gesprächsinhalt ist jedoch wirtschaftlich hochsensibel.

Der vorgesehene Besprechungsbereich wird deshalb vor Beginn technisch überprüft.

Eine solche präventive Untersuchung verfolgt nicht das Ziel, zwangsläufig einen Fund zu erzeugen.

Sie soll vermeidbare technische Risiken vor dem vertraulichen Gespräch reduzieren.

Fallbeispiel: Der Raum ist unauffällig – das Problem liegt möglicherweise woanders

Ein Mandant vermutet eine Überwachung seines Büros, weil interne Informationen wiederholt bekannt geworden sind.

Die technische Raumuntersuchung zeigt keine entsprechenden Hinweise auf klassische Abhörtechnik.

Eine oberflächliche Wanzensuche wäre damit beendet.

Eine fachübergreifende Untersuchung stellt jedoch die nächste Frage:

Auf welchen weiteren Systemen existierten dieselben Informationen?

Dadurch können Smartphones oder andere digitale Systeme in den Mittelpunkt der weiteren Analyse rücken.

Fallbeispiel: Privater Verdacht – der Standort ist immer bekannt

Eine Person aus dem Landkreis Günzburg stellt fest, dass ein ehemaliger Partner wiederholt über aktuelle Aufenthaltsorte informiert scheint.

Der Verdacht fällt zunächst auf Spyware.

Bei einer strukturierten Prüfung werden zuerst vorhandene Standortfreigaben, Benutzerkonten, Familienfunktionen, Cloud-Dienste und gekoppelte Geräte berücksichtigt.

Erst wenn sich daraus keine ausreichende Erklärung ergibt oder weitere technische Auffälligkeiten bestehen, kann eine vertiefte Mobile-Forensik sinnvoll sein.

Lauschabwehr in Günzburg und im regionalen Umfeld

Die LB-Gruppe führt Untersuchungen in Günzburg und im gesamten regionalen Umfeld durch.

Für die interne Verlinkung sind insbesondere folgende Einsatzorte relevant:

Darüber hinaus führt die LB-Gruppe Untersuchungen bundesweit und europaweit durch.

Häufig gestellte Fragen zur Lauschabwehr in Günzburg

Was macht die LB-Gruppe bei einem Abhörverdacht zuerst?

Wir beginnen nicht automatisch mit einer Gerätesuche. Zunächst sollte geklärt werden, welche Informationen betroffen sind, wo sie vorhanden waren und welche technischen Informationswege überhaupt infrage kommen.

Ist eine professionelle Lauschabwehr dasselbe wie eine Wanzensuche?

Nein. Die Suche nach versteckter Abhörtechnik kann ein Bestandteil sein. Professionelle Lauschabwehr kann abhängig von der Verdachtslage zusätzlich mobile Geräte und digitale Informationswege berücksichtigen.

Was bedeutet TSCM?

TSCM steht für Technical Surveillance Countermeasures. Der Begriff umfasst professionelle technische Untersuchungs- und Gegenmaßnahmen zur Erkennung möglicher elektronischer Überwachung.

Kann ein Besprechungsraum abhörtechnischer unauffällig sein und trotzdem ein Informationsleck bestehen?

Ja. Informationen können beispielsweise über Smartphones, Computer oder andere digitale Systeme verfügbar geworden sein. Deshalb ist ein unauffälliger Raum nicht automatisch gleichbedeutend mit einer geklärten Ursache.

Welche Technik setzt die LB-Gruppe für Lauschabwehr ein?

Wir verwenden unter anderem professionelle TSCM-Technik von REI – Research Electronics International. Welche Systeme und Verfahren konkret sinnvoll sind, hängt von der jeweiligen Untersuchungssituation ab.

Welche Qualitätsnachweise besitzt die LB-Gruppe?

Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001. Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Werden Smartphones bei einem TSCM-Einsatz berücksichtigt?

Ja. Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und weitere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.

Ist diese kostenlose Prüfung eine vollständige Mobile-Forensik?

Nein. Eine grundlegende Mitprüfung und eine umfangreiche forensische Tiefenanalyse sind unterschiedliche Untersuchungsstufen.

Welche Forensik-Werkzeuge werden eingesetzt?

Abhängig vom Untersuchungsgegenstand arbeiten wir unter anderem mit Cellebrite, MOBILedit, MEFF 3PRO und X-Ways.

Kann jede Spyware gefunden werden?

Nein. Eine hundertprozentige Erkennung jeder denkbaren Überwachungssoftware kann technisch nicht seriös garantiert werden.

Kann jemand meinen Standort kennen, obwohl keine Spyware vorhanden ist?

Ja. Standortinformationen können beispielsweise über Standortfreigaben, Benutzerkonten, Apps, Messenger, Cloud-Dienste, Familienfunktionen oder gekoppelte Geräte verfügbar sein.

Ist ein ungewöhnlich hoher Akkuverbrauch ein Zeichen für Spyware?

Nicht zuverlässig. Ein hoher Akkuverbrauch kann viele technische Ursachen besitzen und ist allein kein belastbarer Nachweis einer Kompromittierung.

Beweist Knacken beim Telefonieren, dass mein Gespräch abgehört wird?

Nein. Knacken, Echo oder Gesprächsaussetzer können durch Mobilfunk, VoIP, Netzprobleme oder technische Fehler entstehen.

Sollte ich mein Smartphone zurücksetzen, wenn ich Überwachung vermute?

Nicht vor einer möglichen forensischen Untersuchung. Ein Zurücksetzen kann relevante digitale Spuren verändern oder beseitigen.

Was soll ich tun, wenn ich einen verdächtigen Gegenstand finde?

Der Gegenstand sollte möglichst nicht geöffnet, verändert oder entfernt werden, bevor geklärt ist, wie eine technische Untersuchung erfolgen soll.

Kann Lauschabwehr auch ohne konkreten Verdacht sinnvoll sein?

Ja. Besonders vor wirtschaftlich sensiblen Verhandlungen, Gesellschaftergesprächen, Unternehmensverkäufen oder strategischen Besprechungen kann eine präventive technische Untersuchung sinnvoll sein.

Was kostet eine Lauschabwehr in Günzburg?

Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

Fallen zusätzliche Anfahrtskosten für Günzburg an?

Nein. Nach unserem Leistungsmodell entstehen keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.

Hat die LB-Gruppe eine Niederlassung in Günzburg?

Nein. Die LB-Gruppe unterhält in Günzburg kein eigenes Büro und keine eigene Niederlassung. Einsätze werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung aus durchgeführt.

Arbeitet die LB-Gruppe auch für Privatpersonen?

Ja. Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen, Geschäftsführungen, Führungskräfte, Kanzleien, Selbstständige und Privatpersonen.

Kann eine Lauschabwehr absolute Sicherheit garantieren?

Nein. Eine professionelle Untersuchung kann einen definierten Bereich unter den zum Untersuchungszeitpunkt vorhandenen Bedingungen bewerten. Eine unbegrenzte Garantie gegen sämtliche denkbaren Überwachungsmethoden wäre technisch nicht seriös.

Darf ich die LB-Gruppe aus einem möglicherweise überwachten Raum anrufen?

Davon raten wir bei einem konkreten Verdacht ausdrücklich ab.

Verlassen Sie zunächst die möglicherweise betroffene Umgebung und nutzen Sie nach Möglichkeit ein anderes, unverdächtiges Kommunikationsgerät.

LB-Gruppe für Günzburg – TSCM, Lauschabwehr und digitale Forensik aus einer Hand

Die LB-Gruppe untersucht mögliche Informationsabflüsse nicht ausschließlich aus der Perspektive einer klassischen Wanzensuche.

Wir verbinden professionelle Lauschabwehr und TSCM mit IT-Forensik und Mobile-Forensik, wenn dies aufgrund der konkreten Verdachtslage sinnvoll ist.

Unser Qualitätsmanagement ist TÜV-geprüft nach DIN EN ISO 9001. Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Für technische Lauschabwehr setzen wir unter anderem professionelle Systeme von REI – Research Electronics International ein.

Für digitale Untersuchungen stehen abhängig vom Auftrag unter anderem Cellebrite, MOBILedit, MEFF 3PRO und X-Ways zur Verfügung.

Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf entsprechende sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.

Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen die Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

Die LB-Gruppe unterhält in Günzburg keine eigene Niederlassung. Die Einsätze werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung aus durchgeführt. Nach unserem Leistungsmodell entstehen dafür keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.

Bei einem konkreten Überwachungsverdacht kontaktieren Sie uns bitte nicht aus dem möglicherweise betroffenen Raum, Büro, Haus, der Wohnung oder dem Fahrzeug und möglichst auch nicht über ein potenziell kompromittiertes Smartphone.

Verlassen Sie die möglicherweise betroffene Umgebung und verwenden Sie für die Kontaktaufnahme ein anderes, möglichst unverdächtiges Gerät.

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