Lauschabwehr in Füssen – diskreter Schutz für Gespräche, Räume und digitale Geräte durch Fachgutachter
Diskretion endet nicht an der Hotelzimmertür.
Füssen ist ein Ort, an dem Menschen aus unterschiedlichen Ländern zusammenkommen. Unternehmer treffen Geschäftspartner, Führungskräfte verbinden Termine mit Reisen, vertrauliche Gespräche finden in Hotels oder temporären Besprechungsräumen statt und private Aufenthalte können mit sensiblen persönlichen Situationen zusammentreffen.
Genau dabei entsteht eine besondere Herausforderung:
Vertrauliche Kommunikation findet nicht immer in Räumen statt, die dem Nutzer selbst gehören oder deren technische Umgebung vollständig bekannt ist.
Ein Hotelzimmer, eine Suite, ein Besprechungsraum oder eine Ferienimmobilie kann nur vorübergehend genutzt werden. Smartphones und Notebooks begleiten ihre Besitzer gleichzeitig von Standort zu Standort.
Wenn vertrauliche Informationen plötzlich bei Außenstehenden bekannt sind, sollte deshalb nicht vorschnell ausschließlich nach einer versteckten Wanze gesucht werden.
Die LB-Gruppe unterstützt Unternehmen, Geschäftsführungen, Führungskräfte, Selbstständige, Kanzleien und Privatpersonen bei professioneller Lauschabwehr in Füssen.
Je nach Ausgangssituation verbinden wir:
- professionelle TSCM-Lauschabwehr
- technischen Abhörschutz
- präventive Sicherheitsprüfungen
- IT-Forensik
- Mobile-Forensik
- Prüfung relevanter Smartphones und Tablets
- Sachverständige Bewertung technischer Auffälligkeiten
Wir suchen nicht nach einem vorher festgelegten Ergebnis. Wir untersuchen, welche technischen und digitalen Informationswege für den konkreten Sachverhalt tatsächlich relevant sein können.
Füssen – internationaler Tourismusstandort unmittelbar an der Grenze zu Tirol
Füssen liegt im südlichen Allgäu unmittelbar an der Grenze zu Österreich und gehört zu den international bekannten Reisezielen der Region.
Die historische Altstadt, die Nähe zu den Königsschlössern, die Seenlandschaft und die Alpen sorgen für einen hohen Anteil nationaler und internationaler Gäste.
Für professionelle Lauschabwehr ist diese Struktur aus einem besonderen Grund relevant:
Geschäftliche und private Kommunikation findet hier regelmäßig außerhalb dauerhaft kontrollierter eigener Räume statt.
Dazu können gehören:
- Hotels
- Suiten
- Tagungsräume
- Ferienimmobilien
- temporäre Besprechungsräume
- Fahrzeuge
- Restaurants mit separaten Besprechungsbereichen
Gerade bei temporär genutzten Räumen kann eine präventive technische Überprüfung sinnvoll sein, wenn ein Gespräch außergewöhnlich vertrauliche Inhalte betrifft.
Geschäftsgespräche während Reisen – ein häufig unterschätzter Schutzbedarf
Geschäftliche Reisen werden heute effizient genutzt.
Zwischen Terminen werden Videokonferenzen geführt, strategische Entscheidungen telefonisch abgestimmt und vertrauliche Dokumente auf mobilen Geräten bearbeitet.
Ein Geschäftsführer kann beispielsweise am Abend im Hotelzimmer noch ein vertrauliches Gespräch führen oder Dokumente zu einer bevorstehenden Transaktion bearbeiten.
Schutzbedürftig können dabei unter anderem sein:
- Unternehmenskäufe und Beteiligungen
- Preisverhandlungen
- strategische Planungen
- Investitionsentscheidungen
- Personalentscheidungen
- Rechtsangelegenheiten
- Vertragsentwürfe
- Geschäftszahlen
- Entwicklungsinformationen
Professioneller Abhörschutz kann deshalb auch außerhalb der eigenen Unternehmensräume relevant sein.
Hotellerie und Tagungsbereiche – temporäre Räume mit sensibler Kommunikation
Füssen verfügt aufgrund seiner touristischen Bedeutung über eine umfangreiche Hotel- und Beherbergungsstruktur.
Darunter befinden sich auch Häuser mit Tagungs- und Veranstaltungsräumen.
Für Unternehmen können solche Räume praktisch sein, weil sie kurzfristig für Besprechungen, Workshops oder Managementtermine genutzt werden können.
Der Unterschied zum eigenen Konferenzraum liegt jedoch auf der Hand:
Die Nutzer haben keine dauerhafte Kontrolle über die räumliche und technische Umgebung.
Abhängig vom Schutzbedarf kann deshalb vor einem besonders sensiblen Termin eine technische Untersuchung des vorgesehenen Kommunikationsbereichs sinnvoll sein.
Gesundheitsstandort Füssen – sensible Informationen in Medizin und Rehabilitation
Neben dem Tourismus besitzt Füssen eine ausgeprägte Gesundheits- und Kurtradition.
Medizinische Versorgung, Rehabilitation, Gesundheitsdienstleistungen und therapeutische Angebote gehören zum Standort.
Auch in diesem Umfeld entstehen vertrauliche Informationen.
Dabei kann es sich beispielsweise handeln um:
- unternehmerische Entscheidungen
- medizinische und organisatorische Informationen
- Personalangelegenheiten
- Kooperationsgespräche
- Vertragsverhandlungen
- strategische Planungen
Professioneller Informationsschutz kann daher auch für medizinische Einrichtungen, Praxen und Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft relevant sein.
Grenzregion Füssen–Tirol – Kommunikation endet nicht an der Staatsgrenze
Die unmittelbare Nähe zu Tirol sorgt für zahlreiche grenzüberschreitende Kontakte.
Geschäftspartner, Gäste, Mitarbeiter und Unternehmer bewegen sich regelmäßig zwischen Deutschland und Österreich.
Dadurch können vertrauliche Informationen innerhalb kurzer Zeit über unterschiedliche Orte und technische Systeme verteilt werden.
Ein Gespräch findet beispielsweise in Füssen statt, Unterlagen werden auf einem Notebook gespeichert und kurze Zeit später über ein Smartphone in Österreich abgerufen.
Bei einem konkreten Informationsabfluss sollte deshalb nicht automatisch angenommen werden, dass die Ursache am ursprünglichen Gesprächsort liegen muss.
Wanzensuche in Füssen – warum ein einfacher Scan nicht genügt
Der Begriff „Wanzensuche“ beschreibt einen bekannten Teil der Lauschabwehr.
Versteckte Mikrofone, Funksender, Kameras und manipulierte elektronische Komponenten gehören weiterhin zu möglichen technischen Überwachungsmethoden.
Moderne Räume enthalten jedoch zahlreiche reguläre elektronische Systeme.
Dazu gehören beispielsweise:
- Smartphones
- Tablets
- Notebooks
- WLAN-Infrastruktur
- Bluetooth-Geräte
- Smart-TVs
- Videokonferenztechnik
- digitale Gebäudetechnik
Ein kurzer Rundgang mit einem einfachen Detektor kann eine professionelle TSCM-Untersuchung nicht ersetzen.
TSCM – professionelle technische Lauschabwehr
TSCM steht für Technical Surveillance Countermeasures.
Darunter werden technische Untersuchungs- und Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit elektronischer Überwachung verstanden.
Welche Untersuchungsverfahren eingesetzt wird, hängt von der konkreten Umgebung ab.
Dabei können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:
- Art und Größe des Objekts
- technische Ausstattung
- Nutzung der Räume
- Verdachtslage
- Art der vertraulichen Informationen
- gewünschte Untersuchungstiefe
Professionelle Untersuchungstechnik von REI
Für technische Lauschabwehr und TSCM-Untersuchungen setzt die LB-Gruppe unter anderem professionelle Systeme von REI – Research Electronics International ein.
Professionelle Messtechnik stellt jedoch nur einen Teil einer hochwertigen Untersuchung dar.
Entscheidend ist die fachliche Interpretation.
Ein Signal muss eingeordnet werden. Ein technischer Gegenstand muss bewertet werden. Eine Auffälligkeit muss mit der vorhandenen Umgebung verglichen werden.
Erst dadurch lässt sich beurteilen, ob eine Beobachtung tatsächlich sicherheitsrelevant ist.
TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Gerade bei diskreten Sicherheitsdienstleistungen sind nachvollziehbare Prozesse wichtig.
Unser organisatorischer Rahmen betrifft unter anderem:
- vertrauliche Aufnahme des Sachverhalts
- Planung des Untersuchungsumfangs
- geregelte Zuständigkeiten
- technische Durchführung
- Fachliche Bewertung
- Dokumentation
- Kommunikation der Ergebnisse
Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Eine personenbezogene Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt einen extern nachvollziehbaren Kompetenznachweis auf Grundlage definierter Zertifizierungsanforderungen dar.
Gerade bei einem Abhörverdacht ist eine sachverständige Einordnung wichtig.
Denn:
- Ein Funksignal ist nicht automatisch eine Wanze.
- Eine unbekannte elektronische Komponente beweist keine Manipulation.
- Eine ungewöhnliche App ist nicht automatisch Spyware.
- Ein hoher Akkuverbrauch beweist keine Überwachung.
- Knacken beim Telefonieren ist kein Abhörnachweis.
- Ein technisch unauffälliger Raum schließt andere Informationswege nicht aus.
Unsere Untersuchungen erfolgen deshalb ergebnisoffen.
Welche Objekte können in Füssen untersucht werden?
Abhängig vom Auftrag können unterschiedliche Bereiche Gegenstand einer professionellen Untersuchung sein.
- Geschäftsführungsbüros
- Konferenz- und Besprechungsräume
- Hotelzimmer
- Hotelsuiten
- Tagungsräume
- Praxen
- Beratungsräume
- Wohnungen
- Wohnhäuser
- Ferienimmobilien
- Fahrzeuge
- temporär genutzte Kommunikationsräume
Wann kann eine Lauschabwehr in Füssen sinnvoll sein?
Eine technische Untersuchung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
- vertrauliche Gesprächsinhalte plötzlich bekannt werden
- ein Geschäftspartner interne Positionen ungewöhnlich genau kennt
- Vertrags- oder Preisinformationen nach außen gelangen
- Inhalte aus einem Hotel- oder Besprechungsraum unerwartet bekannt werden
- Smartphones oder Tablets ungewöhnliche Auffälligkeiten zeigen
- private Informationen scheinbar ohne Erklärung bekannt sind
- andere Personen regelmäßig Aufenthaltsorte kennen
- Auffälligkeiten nach einer Trennung auftreten
- ein besonders sensibles Geschäftsgespräch bevorsteht
Keine dieser Beobachtungen beweist automatisch eine technische Überwachung.
Sie kann jedoch einen sachlichen Anlass für eine professionelle Untersuchung darstellen.
Präventive Untersuchung eines Hotelzimmers oder einer Suite
Ein Hotelzimmer wird normalerweise nicht als Besprechungsraum geplant.
In der Praxis nutzen Führungskräfte und Unternehmer solche Räume während Geschäftsreisen dennoch regelmäßig für vertrauliche Telefonate, Videokonferenzen oder persönliche Gespräche.
Bei außergewöhnlich sensiblen Terminen kann deshalb eine präventive Untersuchung in Betracht kommen.
Dies gilt beispielsweise vor:
- M&A-Gesprächen
- Investorenterminen
- Vertragsverhandlungen
- Vorstands- und Geschäftsleitungsbesprechungen
- Rechtsgesprächen
- Lizenzverhandlungen
- Unternehmensverkäufen
Dabei wird nicht unterstellt, dass bereits eine Überwachung vorhanden ist.
Es geht darum, erkennbare technische Risiken vor dem Gespräch zu überprüfen.
Fahrzeuge als vertraulicher Kommunikationsraum
Auch Fahrzeuge werden häufig für Telefonate und vertrauliche Gespräche genutzt.
Gerade auf Geschäftsreisen können Führungskräfte längere Strecken nutzen, um interne Themen telefonisch zu besprechen.
Abhängig vom konkreten Verdacht können deshalb auch Fahrzeuge in eine technische Untersuchung einbezogen werden.
IT-Forensik Füssen – wenn der Informationsweg auf einem Computer liegt
Nicht jeder Informationsabfluss wird durch eine überwachte Räumlichkeit verursacht.
Wenn vertrauliche Dokumente oder andere Daten digital verarbeitet wurden, kann eine IT-forensische Untersuchung erforderlich sein.
Je nach Auftrag können beispielsweise relevant sein:
- Computer
- Datenträger
- Dateisysteme
- digitale Dateien
- weitere technisch auswertbare Spuren
Für entsprechende Untersuchungen stehen abhängig von der Aufgabenstellung unter anderem folgende Werkzeuge zur Verfügung:
- X-Ways
- Cellebrite
- MOBILedit
- MEFF 3PRO
Mobile-Forensik Füssen – das Smartphone reist immer mit
Bei mobilen Menschen bewegt sich auch die Kommunikation ständig zwischen unterschiedlichen Orten.
Das Smartphone kann deshalb innerhalb eines Verdachtsfalls eine besondere Bedeutung besitzen.
Darauf befinden sich häufig:
- E-Mails
- Messenger
- Kalender
- Kontakte
- Dokumente
- Cloud-Zugänge
- Standortinformationen
- geschäftliche Anwendungen
- Authentifizierungsdienste
- aktive Sitzungen
- gekoppelte Geräte
Für mobile forensische Untersuchungen arbeiten wir abhängig vom jeweiligen Auftrag unter anderem mit Cellebrite, MOBILedit und MEFF 3PRO.
Relevante Smartphones und Tablets werden kostenlos mitgeprüft
Bei einer ordentlichen Lauschabwehr werden relevante Smartphones und Tablets innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und weitere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
Gerade bei einem Einsatz in einem Hotel oder temporären Besprechungsraum ist dies sinnvoll.
Ein Raum kann technisch untersucht werden, während das Smartphone des Gesprächspartners während des gesamten Termins unmittelbar daneben liegt.
Mobile Geräte grundsätzlich auszuklammern, würde deshalb einen wesentlichen Bestandteil der tatsächlichen Kommunikationsumgebung ignorieren.
Eine grundlegende Mitprüfung ersetzt allerdings keine vollständige Mobile-forensische Tiefenanalyse.
Ergeben sich relevante Auffälligkeiten, wird ein möglicherweise erforderlicher zusätzlicher Untersuchungsumfang vorab abgestimmt.
Kann jede Spyware gefunden werden?
Nein.
Eine Garantie, jede denkbare Spyware hundertprozentig erkennen zu können, wäre technisch nicht seriös.
Die Nachweisbarkeit hängt unter anderem ab von:
- Smartphone-Modell
- Betriebssystem
- Softwareversion
- Angriffsmethode
- Art der Schadsoftware
- vorhandenen digitalen Spuren
- zwischenzeitlichen Veränderungen
- technischen Zugriffsmöglichkeiten
- Untersuchungstiefe
Orientierung an Vorgaben und Empfehlungen des BSI
Bei IT- und Mobile-forensischen Untersuchungen orientiert die LB-Gruppe ihre Vorgehensweise an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), soweit diese auf den jeweiligen Auftrag und Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.
Wir sprechen bewusst nicht pauschal von einem einzigen „BSI-Standard“, da das BSI unterschiedliche Standards, technische Richtlinien und Empfehlungen für verschiedene Bereiche veröffentlicht.
Ein wichtiger praktischer Grundsatz besteht darin, möglicherweise relevante digitale Spuren nicht unnötig zu verändern.
Privater Überwachungsverdacht in Füssen
Auch Privatpersonen wenden sich an uns, wenn Informationen scheinbar ohne nachvollziehbare Erklärung bekannt werden.
Typische Situationen können sein:
- Ein aktueller oder ehemaliger Partner kennt private Gesprächsinhalte.
- Eine andere Person weiß wiederholt, wo Sie sich aufhalten.
- Informationen aus der eigenen Wohnung werden von Außenstehenden angesprochen.
- Jemand kennt Inhalte der persönlichen Smartphone-Kommunikation.
- Nach einer Trennung treten ungewöhnliche Informationskenntnisse auf.
- Es besteht eine konfliktbelastete Scheidungssituation.
Solche Beobachtungen können Anlass für eine technische Untersuchung sein.
Sie sind jedoch kein Beweis für Überwachung.
Ex-Partner weiß zu viel – zuerst die normalen technischen Wege prüfen
Bei entsprechenden Verdachtsfällen wird häufig unmittelbar Spyware vermutet.
Technisch können jedoch zahlreiche andere Ursachen bestehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- aktive Standortfreigaben
- gemeinsam verwendete Apple- oder Google-Konten
- Cloud-Zugänge
- Familienfunktionen
- Messenger-Verknüpfungen
- App-Berechtigungen
- gespeicherte Zugangsdaten
- aktive Sitzungen
- gekoppelte Geräte
Eine professionelle Untersuchung beginnt deshalb nicht mit einer Schuldzuweisung, sondern mit technischen Feststellungen.
Jemand weiß, wo Sie sich im Urlaub oder auf Reisen befinden?
Standortkenntnisse bedeuten nicht automatisch, dass ein Smartphone mit Spyware infiziert wurde.
Standortinformationen können beispielsweise über Apps, Messenger, Cloud-Funktionen, Familienkonten oder aktive Standortfreigaben verfügbar sein.
Gerade bei häufigen Reisen sollten diese Funktionen bei einem entsprechenden Verdacht berücksichtigt werden.
Knacken oder Echo beim Telefonieren beweisen keine Überwachung
Knacken, Echo oder Gesprächsaussetzer können durch zahlreiche technische Ursachen entstehen.
Mobilfunk, Roaming, VoIP, Netzwechsel, Empfangsprobleme oder Hardwarefehler können ähnliche Erscheinungen verursachen.
Solche Geräusche allein sind kein zuverlässiger Abhörnachweis.
Was Sie bei einem konkreten Verdacht vermeiden sollten
Verändern Sie möglicherweise relevante technische oder digitale Spuren nicht vorschnell.
- Entfernen Sie eine vermeintliche Wanze nicht selbst.
- Öffnen Sie verdächtige elektronische Gegenstände nicht.
- Verändern Sie auffällige Verkabelungen nicht.
- Löschen Sie verdächtige Apps nicht vorschnell.
- Setzen Sie ein möglicherweise kompromittiertes Smartphone nicht zurück.
- Installieren Sie einen möglicherweise betroffenen Computer nicht neu.
Besonders wichtig: Kontaktieren Sie uns nicht aus dem möglicherweise überwachten Raum
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Hotelzimmer, Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr Büro, ein Besprechungsraum oder Ihr Fahrzeug überwacht wird, kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit nicht von dort.
Nutzen Sie möglichst auch nicht das Smartphone oder Tablet, bei dem Sie eine Kompromittierung vermuten.
Sollte tatsächlich eine Überwachungsmöglichkeit vorhanden sein, könnte andernfalls bekannt werden, dass eine professionelle Untersuchung geplant ist.
Verlassen Sie zunächst den möglicherweise betroffenen Bereich.
Gehen Sie an einen neutralen Ort und verwenden Sie ein anderes, möglichst unverdächtiges Kommunikationsgerät.
Sprechen Sie im möglicherweise betroffenen Umfeld weder über Ihren Verdacht noch über einen geplanten Untersuchungstermin.
Was kostet eine Lauschabwehr in Füssen?
Die LB-Gruppe arbeitet grundsätzlich mit transparenten Pauschalpreisen.
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Der konkrete Preis wird vor Auftragserteilung vereinbart.
Dadurch besteht bereits vor Beginn der Untersuchung Klarheit über die Kosten des vereinbarten Leistungsumfangs.
Welche Angaben benötigen wir für ein verbindliches Angebot?
Für die Planung benötigen wir insbesondere Informationen zu:
- Art des Objekts
- ungefähre Fläche
- Anzahl der relevanten Räume
- Nutzung der Räume
- Hotel, Wohnung, Haus, Büro oder sonstiges Objekt
- technische Besonderheiten
- konkreter Anlass
- bisher beobachtete Auffälligkeiten
- Anzahl relevanter Smartphones und Tablets
- möglicher Bedarf an IT- oder Mobile-Forensik
- gewünschte Untersuchungstiefe
Keine LB-Gruppe-Niederlassung in Füssen
Die LB-Gruppe unterhält in Füssen kein eigenes Büro und keine eigene Niederlassung.
Unsere Einsätze in Füssen, im Ostallgäu und im angrenzenden Alpenraum werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung der LB-Gruppe aus organisiert und durchgeführt.
Nach unserem Leistungsmodell entstehen unseren Mandanten dadurch keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.
Unsere spezialisierten Leistungen stehen damit auch in Füssen zur Verfügung, ohne dass allein aufgrund des Einsatzortes zusätzliche Fahrtkosten berechnet werden.
So läuft eine Lauschabwehr in Füssen ab
1. Verdacht und Informationslage erfassen
Zunächst klären wir, welche Informationen betroffen sind und welche Beobachtungen zum Verdacht geführt haben.
2. Kommunikationsumgebung betrachten
Wir prüfen, wo die Informationen besprochen und auf welchen Geräten oder Systemen sie verarbeitet wurden.
3. Untersuchungsbereich festlegen
Aus der tatsächlichen Informationslage ergeben sich die relevanten Räume und Geräte.
4. Pauschalpreis vereinbaren
Der Preis für den vereinbarten Untersuchungsumfang wird vor Beginn des Einsatzes festgelegt.
5. TSCM-Untersuchung durchführen
Die technische Prüfung wird auf das konkrete Objekt und seine technische Umgebung abgestimmt.
6. Smartphones und Tablets berücksichtigen
Relevante mobile Geräte werden innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs kostenlos auf entsprechende sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
7. Forensische Vertiefung bei Bedarf
Ergeben sich Hinweise auf einen möglichen digitalen Informationsweg, kann eine weitergehende IT- oder mobile forensische Untersuchung sinnvoll sein.
8. Technische Feststellungen bewerten
Die Ergebnisse werden sachverständig eingeordnet und mit der ursprünglichen Verdachtslage abgeglichen.
9. Weitere Schutzmaßnahmen
Auf Grundlage der Untersuchung werden mögliche weitere Maßnahmen besprochen.
Praxisbeispiel: Vertrauliches Gespräch während eines Hotelaufenthalts
Zwei Führungskräfte treffen sich im Raum Füssen zu einer strategischen Besprechung.
Da weitere Termine am folgenden Tag stattfinden, wird ein Teil der Vorbereitung am Abend in einer Hotelsuite durchgeführt.
Die Gesprächsinhalte betreffen eine geplante Unternehmenstransaktion und sind nur einem kleinen Personenkreis bekannt.
Vor dem Termin wird der vorgesehene Kommunikationsbereich präventiv technisch untersucht.
Ein konkreter Überwachungsverdacht besteht nicht.
Ziel ist, erkennbare technische Risiken in einem fremden und nur temporär genutzten Raum zu reduzieren.
Praxisbeispiel: Informationen aus einer Vertragsverhandlung werden bekannt
Ein Unternehmer aus dem Ostallgäu stellt fest, dass ein Geschäftspartner erstaunlich genaue Kenntnisse über interne Preisgrenzen besitzt.
Die wesentlichen Punkte wurden in verschiedenen Besprechungen diskutiert und zusätzlich über Smartphones und Notebooks verarbeitet.
Eine reine Wanzensuche in einem einzigen Raum wäre deshalb nicht ausreichend.
Die Untersuchung beginnt mit der Rekonstruktion des tatsächlichen Informationsweges.
Praxisbeispiel: Auffälligkeit auf einer Geschäftsreise
Eine Führungskraft stellt nach mehreren Geschäftsterminen fest, dass vertrauliche Informationen aus Gesprächen offenbar außerhalb des vorgesehenen Personenkreises vorhanden sind.
Da während der Reise unterschiedliche Hotels und Besprechungsorte genutzt wurden, lässt sich der Verdacht keinem einzelnen Raum zuordnen.
Das regelmäßig verwendete Smartphone und Notebook können deshalb ebenso relevant sein wie die genutzten Räume.
Praxisbeispiel: Privater Verdacht während einer Trennung
Eine Person aus dem Raum Füssen stellt fest, dass der ehemalige Partner wiederholt über Aufenthaltsorte informiert zu sein scheint.
Statt das Smartphone sofort zurückzusetzen, werden zunächst reguläre technische Informationswege geprüft.
Dazu können Standortfreigaben, Cloud-Konten, Familienfunktionen, Apps und gekoppelte Geräte gehören.
Erst die tatsächlichen technischen Feststellungen entscheiden darüber, ob eine vertiefte Mobile-Forensik erforderlich ist.
Füssen – besondere Anforderungen durch Tourismus, Reisen und grenzüberschreitende Mobilität
Füssen unterscheidet sich als Einsatzort deutlich von einem klassischen Industriezentrum.
Tourismus, Hotellerie, Gesundheitswirtschaft und die direkte Nähe zu Österreich führen dazu, dass vertrauliche Kommunikation häufig mobil und in temporär genutzten Räumen stattfindet.
Damit verändert sich auch der Ansatz professioneller Lauschabwehr.
Nicht allein der feste Unternehmensstandort ist relevant.
Hotelzimmer, Fahrzeuge, mobile Geräte und wechselnde Besprechungsorte können Bestandteil derselben Informationskette sein.
Lauschabwehr in Füssen und im regionalen Umfeld
Die LB-Gruppe führt Untersuchungen in Füssen, im Ostallgäu und in den angrenzenden Regionen durch.
Für die regionale interne Verlinkung sind insbesondere folgende Einsatzorte relevant:
- Schwangau
- Pfronten
- Nesselwang
- Marktoberdorf
- Kaufbeuren
- Kempten
- Sonthofen
- Immenstadt
- Oberstdorf
- Memmingen
- Landsberg am Lech
- Schongau
- Garmisch-Partenkirchen
- Bad Tölz
- München
Darüber hinaus führt die LB-Gruppe Untersuchungen bundesweit und europaweit durch.
Häufig gestellte Fragen zur Lauschabwehr in Füssen
Bietet die LB-Gruppe professionelle Lauschabwehr in Füssen an?
Ja. Die LB-Gruppe führt professionelle TSCM- und Lauschabwehruntersuchungen in Füssen, im Ostallgäu und im regionalen Umfeld durch.
Hat die LB-Gruppe ein Büro in Füssen?
Nein. Die LB-Gruppe unterhält in Füssen kein eigenes Büro und keine eigene Niederlassung.
Die Einsätze werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung aus organisiert und durchgeführt.
Entstehen dadurch zusätzliche Anfahrtskosten?
Nein. Nach unserem Leistungsmodell fallen keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten an.
Können Sie auch ein Hotelzimmer in Füssen auf Abhörtechnik untersuchen?
Ja.
Abhängig vom konkreten Auftrag können Hotelzimmer, Hotelsuiten, Tagungsräume und andere temporär genutzte Kommunikationsbereiche Gegenstand einer professionellen TSCM-Untersuchung sein.
Kann eine Hotelzimmer-Prüfung auch präventiv durchgeführt werden?
Ja.
Eine präventive Untersuchung kann beispielsweise vor einem besonders vertraulichen Geschäfts-, Investitions-, Rechts- oder Vertragsgespräch sinnvoll sein.
Kann ein Fahrzeug untersucht werden?
Ja. Abhängig vom konkreten Verdachtsfall können auch Fahrzeuge in die technische Untersuchung einbezogen werden.
Was bedeutet TSCM?
TSCM steht für Technical Surveillance Countermeasures und bezeichnet professionelle technische Untersuchungs- und Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit elektronischer Überwachung.
Ist TSCM dasselbe wie eine Wanzensuche?
Nicht vollständig.
Das Auffinden möglicher versteckter Abhörtechnik ist ein Teilbereich. Professionelle Lauschabwehr betrachtet darüber hinaus die technische Gesamtsituation und kann bei Bedarf mit IT- und Mobile-Forensik verbunden werden.
Welche Technik verwendet die LB-Gruppe?
Für professionelle Lauschabwehr setzen wir unter anderem spezialisierte TSCM-Systeme von REI – Research Electronics International ein.
Welche Qualifikationen besitzt die LB-Gruppe?
Die LB-Gruppe verfügt über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Werden Smartphones und Tablets ebenfalls geprüft?
Ja.
Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und weitere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
Ist die kostenlose Smartphone-Prüfung eine vollständige Mobile-Forensik?
Nein.
Eine grundlegende Mitprüfung und eine vollständige forensische Tiefenanalyse sind unterschiedliche Untersuchungsstufen.
Wenn eine vertiefte Untersuchung sinnvoll erscheint, wird der zusätzliche Umfang vorher abgestimmt.
Welche Werkzeuge verwenden Sie für IT- und Mobile-Forensik?
Abhängig vom Auftrag arbeiten wir unter anderem mit Cellebrite, MOBILedit, MEFF 3PRO und X-Ways.
Können Sie jede Spyware erkennen?
Nein.
Eine hundertprozentige Erkennung sämtlicher denkbarer Spyware kann technisch nicht seriös garantiert werden.
Was kostet eine Lauschabwehr in Füssen?
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Der konkrete Pauschalpreis wird vor Auftragserteilung vereinbart.
Fallen für einen Einsatz in Füssen Fahrtkosten an?
Nach unserem Leistungsmodell fallen keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten an.
Arbeitet die LB-Gruppe auch auf der österreichischen Seite der Grenze?
Die LB-Gruppe führt Untersuchungen europaweit durch. Der konkrete Einsatzort und Untersuchungsumfang werden vor Auftragserteilung abgestimmt.
Sollte ich eine vermeintliche Wanze selbst entfernen?
Nein.
Ein verdächtiger Gegenstand sollte möglichst unverändert bleiben, da eigenständiges Entfernen oder Öffnen eine spätere technische Bewertung erschweren kann.
Sollte ich mein Smartphone bei Spyware-Verdacht zurücksetzen?
Nicht vor einer möglichen forensischen Untersuchung.
Ein Zurücksetzen oder Löschen von Anwendungen kann relevante digitale Spuren verändern oder beseitigen.
Kann jemand meinen Standort kennen, ohne Spyware installiert zu haben?
Ja.
Standortinformationen können beispielsweise über Apps, Standortfreigaben, Cloud-Dienste, Messenger, Familienfunktionen oder gekoppelte Geräte verfügbar sein.
Ist Knacken beim Telefonieren ein Beweis für Abhören?
Nein.
Knacken, Echo oder Gesprächsaussetzer können zahlreiche technische Ursachen haben und sind allein kein belastbarer Nachweis einer Überwachung.
Orientiert sich die LB-Gruppe an Vorgaben des BSI?
Unsere digitale und forensische Vorgehensweise orientiert sich an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des BSI, soweit diese auf den jeweiligen Auftrag und Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.
Arbeitet die LB-Gruppe auch für Privatpersonen in Füssen?
Ja.
Unsere Leistungen stehen Unternehmen, Geschäftsführungen, Führungskräften, Kanzleien, Selbstständigen und Privatpersonen zur Verfügung.
Kann eine professionelle Lauschabwehr absolute Sicherheit garantieren?
Nein.
Eine professionelle Untersuchung kann den definierten Untersuchungsbereich und die technische Situation zum Zeitpunkt der Prüfung bewerten.
Eine unbegrenzte Garantie gegen sämtliche denkbaren Überwachungsmethoden wäre technisch nicht seriös.
Darf ich die LB-Gruppe aus meinem Hotelzimmer kontaktieren, wenn ich dort eine Überwachung vermute?
Davon raten wir bei einem konkreten Verdacht ausdrücklich ab.
Verlassen Sie zunächst das möglicherweise betroffene Zimmer oder Gebäude und verwenden Sie für die Kontaktaufnahme nach Möglichkeit ein anderes, unverdächtiges Kommunikationsgerät.
Warum verbindet die LB-Gruppe Lauschabwehr mit IT- und Mobile-Forensik?
Weil moderne Informationsabflüsse unterschiedliche technische Ebenen betreffen können.
Ein vermuteter Angriff auf ein Hotelzimmer oder einen Besprechungsraum kann sich als mobiles oder digitales Problem herausstellen.
Die Verbindung der Fachbereiche ermöglicht deshalb eine umfassendere Untersuchung möglicher Informationswege.
LB-Gruppe Füssen – Lauschabwehr im Allgäu und im deutsch-österreichischen Grenzraum
Die LB-Gruppe verbindet professionelle TSCM-Lauschabwehr und technischen Abhörschutz mit IT-Forensik und Mobile-Forensik.
Wir verfügen über ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001. Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Für technische Lauschabwehruntersuchungen setzen wir unter anderem professionelle Systeme von REI – Research Electronics International ein.
Für IT- und mobile forensische Untersuchungen stehen abhängig vom konkreten Auftrag unter anderem Cellebrite, MOBILedit, MEFF 3PRO und X-Ways zur Verfügung.
Unsere digitale und forensische Vorgehensweise orientiert sich an einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen des BSI, soweit diese für den jeweiligen Untersuchungsgegenstand anwendbar sind.
Relevante Smartphones und Tablets werden innerhalb des vereinbarten Untersuchungsumfangs kostenlos auf Hinweise auf Spyware, Malware, Spionage und weitere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten mitgeprüft.
Für Wohnungen und vergleichbare Objekte bis 100 m² liegen unsere Pauschalpreise abhängig von Ausgangssituation und Untersuchungstiefe in der Regel zwischen 2.750 EUR und 4.800 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Die LB-Gruppe unterhält in Füssen kein eigenes Büro und keine eigene Niederlassung. Unsere Einsätze werden von der jeweils nächstgelegenen Niederlassung aus organisiert und durchgeführt. Nach unserem Leistungsmodell fallen dafür keine zusätzlichen An- und Abfahrtskosten an.
Wenn Sie einen konkreten Abhör- oder Überwachungsverdacht haben, kontaktieren Sie uns bitte nicht aus dem möglicherweise betroffenen Hotelzimmer, Büro, Besprechungsraum, Haus, der Wohnung oder dem Fahrzeug. Verwenden Sie nach Möglichkeit auch nicht das Smartphone oder Tablet, das Sie selbst für möglicherweise kompromittiert halten.
Verlassen Sie zunächst die möglicherweise betroffene Umgebung und nehmen Sie von einem neutralen Ort mit einem anderen, möglichst unverdächtigen Kommunikationsgerät Kontakt auf.











